Oelober >559,
gegenwärtige (Konferenz. — Lueern, Schwhz, Ob- und Nidwalden sind nun der Ansicht, daß man denAltgländigcn zu Glarus die ihnen gegebenen Briefe hallen müsse und daß man sich berathc, wie manihpen behülflich sein könne und wie man die Nengläubigen dazu anhalten wolle, ihren schriftlichen Zu-sicherungen Genüge zn leisten, llri und Zug dagegen haben nur Vollmacht, das jüngst beschlosseneSchreiben an Glarus abzusenden und das, was weiter verhandelt werde, in de» Abschied zn nehmen.—Nun beklagen sich die drei erster» Orte, daß die V alt-katholische» Orte in einer so gerechten heiligenSache, wo es sich um Haltung von Versprechungen handle, sich nicht verständige» können, und stellendaher an die beiden andern Orte die dringende Bitte, die Sache nochmals an ihre geheimen Räthe zubringen und die sechs von Glarus den V Orten gegebeneu Verschreibnuge» H, der V Orte Klagartikelund die von den V Orten de» Altgläubigen zn Glarus gegebene Zusicherung nochmals gründlich zuerdauern und auf den G Novemb. sich wieder in Lueern einzufinden, auf daß man sich dann vereinbaren könne.
«5.
Honserenz der V katholischen Orte.
Vucern. I tl. November (Dienstag nach Martini).
Sn«at»ar<t,iv Lueern. Glarncrakic» : Aktrnband Nr. <1. ko> « <
>Auch im v.indeSarchiv Zchwvzi
Boten: lnicbt augegeben».
». Es wnrde dieser Tag wiederum ausgeschrieben, um sich zu vereinbaren, wie mau den Altgläubi-gen zu Glarus behilflich sein könne. Nur Zug ist noch abweichender Meinung; dagegen verständigt sichllri mit den drei andern Orten dahin: Die vier Orte wollen den Altgläubigen zu Glarus alles, wassie ibnen zugesichert haben, ehrlich und treu wie fromme Eidgenossen halten und Gut und Blut zuihnen sezen, sofern dieselben auch halten, wozu sie verpflichtet sind, und beim alten Glauben beharren.Da nun die Boten von Zng sich nicht weiter einlassen wollen, wird ihnen nach genommenem Ausstandaufgetragen, bei ihrem geheimen Rath und dann beim Stadt- und Landsrath anzuhalten, Zug möge sichnicht von den vier katholischen Orten sondern, übrigens alles ganz verschwiegen zu halten und dannunverzüglich an Lneern zur Mitthcilung an die andern Orte über seinen Entschluß zu berichten—Aufden Fall, daß es zum Krieg komme» sollte, wird von den vier Orten ans Ratification hin verabredet,wie viel jedes Ort an Mannschaft und Geschüz stellen müsse, und festgesczt, daß auf je hundert Mannzwanzig wohlgerüstete Buchseuschüzeu zn stellen seien, daß jedes Ort dafür sorgen müsse, daß niemandüber die bestimmte Anzahl folge, indem man, wenn der Handel angeht, auch „auf anderes Spiel sehen"müsse, daß jedes Ort seine Kundschafter halte, ohne daß einer von dem andern etwas wisse, daß mansich nach welschen Büchsenschüzen und nach Geld umsehen müsse, welch' leztcres beim Fugger, der gutkarlwlisch sei, wohl crhaltlicb wäre. Der Antrag, daß die katholischen Orte den neuen Papst schriftlichoder durch eine Gesandtschaft beglükwünschen und bei diesem Anlaß um Beistand ersuchen möchten, wird
> Tncse Vcrschreib,,^^ v»n Glarus sind datiert vom Jahr 152«), Dienstag in de» Pfingstteiertagen t527, Sonntag Oouli
>528, Mar!» Empfz„^nist tSIil, Donstag nach Olbmar 1532, Sonntag vor Bartbolomäi und 2. November I55K.