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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Juni l558.

die von Rorschach begriffen, indem diese nicht größere Freiheiten haben als andere Gotteshausleute;dessenungeachtet müsse er vernehmen, daß Ammann und Richter zu Rorschach daS Recht sich anmaßen,Leibeigenschaftsloskäufe von sich aus zu erlassen, was er aber nicht dulden könne, Da nun die Ab-geordneten von Rorschach darüber ohne Nollmachten sind, so wird die Sache bis auf St, Gallentag ver-schoben, wo dann beide Parteien mit ihren Rechtstiteln sich wieder einfinden sollen, um gütlich oderrechtlich Antwort zu geben; eS sollen aber inzwischen die von Rorschach bei den andern Gemeinden keineUmtriebe machen und auch niemanden ein Mannrecht ausstellen, oder andere Briefe ausfertigen, womitsie jemanden von der Leibeigenschaft freien möchte», KK'. Die Boten von Schwhz und Glarus führenBeschwerde gegen die Fischer ans dem Gebiete von Zürich, daß diese nach Schmcrikon hinauffahren, mitAngeln und Haken fischen und so die Karpfen vertreiben und vor dem Bnchberg in den Albelenlaichfahren, wozu sie gar kein Recht haben; fie verlangen Abschaffung solcher Uebergriffe, I»I». Abt Dict-helm von St, Gallen und Priorin und Gonvent zu St, Katharinathal bei Dießcnhofcn haben einenStreit mit der Gemeinde Basadingen über Klein- und Großzehnten, Nach Ncrhörnng beider Parteienwird rechtlich erkennt, daß in Zukunft die von Basadingen den Zehnten von allen ihren Gütern denbeiden Gotteshäusern zu geben schuldig sein sollen, es sei denn, daß die Gemeinde oder einzelne Perso-nen jezt oder in Zukunft Urkunden von den Zehntherren auflegen können, daß einige Güter vom Zehn-ten befreit seien, il. (S. u. Ennetb. Vogteien überh,). Die Boten von Bern sollen ihre Oberndarum angehen, daß diese den Eidgenossen zu Gefallen ihrem Landvogt zu Baden schriftlich mittheilen,was ihre Geleitsherren von den Waaren, die zu Bern nicht gewogen werden, als Geleit beziehen,

xx und I»K aus dem Eremplar im Zurcher-Archiv. Ii aus dem Eremplar im Schwpzcr-Archiv. iel» aus dem Eremplarim Bcrner-Archiv.

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:

Landftrafseiiaft Zchnrga»

Landvogtei RhcinthalGrafschaft SarganS.

Grafschaft Baden.

Landvogtei Freie Slemter

Vier ennetbirg Vogteien nberhLandvogtei MendriS.Vandvogtri LnggaruSAbtei Tt. «alle.,

»I. Art, 396. Stifte und Kläger.

n>. ., 273. Kirchliches u, Glaubenssach.

n. ., 243, Gewerbe u.Landwirthschaft.

t«. Art, 13t. LocaleS.

>>- Art, 48. Leibeigenschaft und Fall,e. l3l. Kläger.

l>. Art, 46. Landrechtssachen.

Art. 62. Abzug,lr- 70. Iudicaturu.Compctcnzsach.

». Art. 90. Jugizsachcn.

Art. 303. Märchen.

«. Art, 3l!4. GlaubenSsachcu,

er. Art, 2,

»>tl, Art. i l2. Zchntsachc».

««?. 8, Amtsrechnung.

«!». Art. 26. Amtsrcchnung.

«:e. Art. 7. AmtSrechnung,

«<>, Art. 10. Amts- u. Geleitsrechnung.

«i, Art. 71. Iudicatur u. Con>petenzs.

ee, 14. AmtSrechnung.

>>. Art, 277. Kriegssachen.