Deeember 1557,
gerüstet zu halten. Dem Eoniinissär von Bellenz, der die Stadtthore und Schlösser mit Wachen ver-sehen hatte, wird geschrieben, daß man an seiner Porsicht Gefallen habe, daß er die aus Livinen hergezogeneMannschaft bis auf weiter» Bescheid in Bellenz bleiben lasse, und daß Ilri im Namen der drei Orte anden Gnbernator von Mahland sich gewendet habe, um von ihm eine Erklärung hierüber zu verlange»,I». An die beiden Vandvögtc zu Bollenz und Ereseiano wird der Befehl erlassen, zu berichten, obihre Uiiterthanen mit den nöthige» Waffen versehen seien, und an jedem Ort fünfzig wohl gerüsteteMänner für alle Fälle bereit zu halten, — An Zürich wird unter Mittheilüng des Berichtes des Land-vogls von Vnggarns gemeldet, was für Weisungen den ennetbirgischcn Vandvögtc» der XII Orte ertheiltworden und was man für Maßregeln zu Bellenz getroffen, — Dem AscaniuS Marsus wird auf seineZuschrift an die Boten geantwortet, daß man erwartet, er hätte, da er von der Sache Kenntnis gehabt,darüber zuvor an die eidgenössischen Orte geschrieben, und daß man es, da dieses nicht geschehen, in denAbschied nehme» werde, nm die Obrigkeiten antworten zu lassen.
Auch im Abschnitte Hcrrschciftseinj>elcgenheiten:
Vier ennetb. Vogteien überh. » und i>, Art, ZKK. Kr!.,gsachen,
Confereuz der VII die Grafschaft Sargaas regierenden Orte mit den Abgeordneten
der III Bünde,
Wulleustndt Itt. Januar fMontag nach hl, Drei-König).
Staatsarchiv Rurich. Mscb. Vd. 1?'^. fal.
Boten im Namen der VI I Orte: Vandvogt Sproß von Zürich und Statthalter Tschudi von Glarns,i». Die III Bünde begründen ihre Ansprüche auf die Herrschaft Haldcnstein also: Schon länger alsMenschengedenken seien sie für Oberherren und Schirmer dieser Herrschaft gehalten worden; dieselbeliege auch innerhalb der bündncrischen Märchen; sowohl die Besizer als die tlnterthancn dieser Herr-schaft haben stets bei all' ihren Anliegen sich an die III Bünde gewendet, hier Hülfe und Rath gesucht,hier nm Schuz und Schirm angerufen, was sie bei den VII Orten hätten thuu müssen, wenn diese ihreOberherren gewesen wären; zudem haben die von Haldenstein wiederholt mit den Bündnern „gereiset";deßhalb sei der III Bünde ernstliche und dringende Bitte an die VII Orte, sie bei ihrem hergebrachtenBesize ruhig bleiben zu lassen; wenn auch die VII Orte einige Rechtsame» an Haldenstein hätten, waSdie III Bünde jedoch nicht zugestehen, so erwarten nc doch, daß selbe in Berüksichtignng der dringendenBitte gütlich davon abstehen werden; denn benannte Herrschaft sei den VII Orten gänzlich ungelegenund bringe ihnen keinen Nnzen; dagegen würde, wenn die Obrigkeit an Haldenstein den VII Orten zu-stehen würde, stets Zank und Hader mit den bündncr'schen Vandsaßen herrschen, — Die Abgeordnetender VII Orte erwiedern, daß sie diese Antwort nicht erwartet, sondern nichts anderes geglaubt haben, alsdie Iii Bünde würden endlich auf das wiederholt an sie gestellte Begehren einen Bescheid geben, ob siedie sechs unparteiischen Orte entscheiden lassen wollen, welche Partei Kläger und welche Antworter imbevorstehenden Rechtsstreit sein solle; sie seien einzig abgeordnet worden, um diesen endlichen Bescheidin Empfang zu nehmen; die Behauptung der lll Bünde, daß sie länger als Menschengedenken Ober-henen der Herrschaft Haldenftein gewesen, können die VII Orte nicht zugeben, denn eS werde sich zei-