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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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Oktober 1557,

möge jedes Ort vor der Annahme solcher Münzen warne», damit niemand in zu großen Schadenkomme, wenn sie plözlich verrnsen werde», lk. An Scbwbz wird eine Abschrift dieses Abschieds mit-getheilt,

Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgenheiten:

Vandvogtei Lnggarus. «i Art, 362. Glaubenssachen.

Conferen; der VI katholischen Orte Lucern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Solothurn.

Lucern. ISS7, tt. ?!ovembcr (Dienstag vor Martini).

Staatsarchiv Vacern. Allgem. Absch. Bd. (4^. 7 54.lAuch im Archiv Solvtburn.I

Boten: Uri, Ammann Jmhof, (Die übrigen nicht angegeben )

». Weil Bern, Freiburg und Wallis einen Auszug ihrer Mannschaft veranstaltet haben in Besorgnis), esmöchte der König von Spanien nach seinem Sieg über die Franzosen bei St, Qnentin nunmehr gegensie vorrükcn, um ihnen ihr savohischeS Gebiet wieder zn entreißen, wurde für nöthig erachtet, gegen-wärtige Konferenz zu Berathnng einer gleichförmigen Instruction auf nächsten Tag abzuhalten. Es wirdnun beschlossen, einen gemein-eidgenössischen Tag auszuschreiben; inzwischen soll jedes Ort die Bündeuntersnchen; denn man hält dafür, daß solche Auszüge ohne Vorwissen der andern Orte zn veranstaltennicht eidgenössich und den Bünden gemäß sei; auch wird vorgeschlagen, an Bern, Freiburgund die Land-schaft Wallis zu schreibe», sie möchten gegen Niemanden Feindseligkeiten beginnen und die Eidgenossenschaftin keinen Krieg verwikeln, indem ja der Herzog von Savohen bei seinem fürstlichen Wort erklärt habe,er wolle nichts wider die Eidgenossen vornehmen , und indem auch der König von Spanien und derHerr von Bollwhler sich znrükziehen. Weil aber Uri weder zu Ausschreibung einer Tagsazung, noch zudem vorgeschlagenen Schreiben stimmen will, so wird es jedem Boten in den Abschied gegeben, damitjedes Ort seinen Beschluß darüber unverzüglich nach Lncern melde. Endlich wird ein gemein-eidgenös-sischer Tag auf den 30, Novemb, nach Baden ausgeschrieben, I». Ein Anzug des Ammann Jmhof vonUri über die hemmenden Maßregeln des Gnbernators von Mahland hinsichtlich des Getraidekaufs wirdall simtruonsinm in den Abschied genommen, Lueern wird beauftragt, die neuen Lothringer Dikcnund andere in der Eidgenossenschaft kursierenden Mclzcr- und italienischen Münzen zn probieren und znwerthen und das Resultat den andern Orten mitzutheilcn, «I. Hauptmann Christoph Fecr von Lucernführt Klage, daß sein Sohn Beat durch Hauptmann Kaspar von Silinon in's Gefängnis; gekommen,und bittet um Verwendung beim Papst und beim Cardinal Caraffa, Es wird ihm entsprochen, v. Uri,Unterwalden und Zug werden benachrichtigt, daß ihre im Dienste des Papstes befindlichen Knechte in

Rom ihres Lebens nicht sicher seien und von den Welschen wie Feinde bebandelt werden, f. (S. n,Lnggarus.)

Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangeleaenheitcn:

Landvogtei Lnggar,,« , Art, 363, Glaube,issachen.