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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
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October 1550

Handel auf dem Schwarzwald und a, a, O, m, allen denen, welche nicht in ihrer Fleischordnnngbegriffen sind, versperrt hat, und da man der Ansicht ist, daß sie nicht die Befugnis gehabt, etwasder Erbeinung Widersprechendes anzuordnen, so wird an selbe geschrieben, sie mochte dieftS Verbot wiederaufheben, dagegen gebe man die Versicherung, daß man verbieten werde, Vieh aus Fürkaus aufzukaufen; wird in den Abschied genommen, »»». Als Znsäzer und Richter auf den Rcchtstag zu Peterlingcn,in Sachen des I, Leonhard Keller und Mithaftcn von St, Gallen, werden bezeichnet Ammann Brügglervon Uri und Ulrich Nir von Freibnrg, Die Frage, ob stets diese beiden in solchen Streitigkeiten Richtersein sollen, oder ob man für andere Streitigkeiten auch andere Richter erwählen wolle, wird in den Al^schied genommen, I»I». Lnecrn soll im Namen der VII katholischen Orte ein Dankschreiben an den Abtzn St, Mauriz im Wallis erlassen, v«. Um für die Zukunft das Nachlaufen der ennetbirgische» Unter-thanen zu verhindern, wird beschlossen: Es sollen die Beschlüsse und Urtheilc, welche aus den Tagsaznnge»dieß- und jenseits des Gebirges erlassen werden, in Kraft verbleiben, so daß die Gesandten einanderkeinen Eingriff daran machen dürfen; soll keine Partei ohne Vorwissen der andern verhört werde»,außer weun sie eine Bescheiuigung vom Landvogt beibringt, daß die Gegenpartei nicht erscheinen wolle;es darf kein Ort einer Partei zum voraus, bevor man auf Tagen zusammengekommen, seine Meinungoder sein Urtheil schriftlich zustellen, indem bisher dadurch viele Irrungen entstanden; es sollen endlichdie Landvögte jene um 50 Kronen strafen, welche ohne ihre Bewilligung den Obrigkeiten nachlaufen,«I«I. Ein Anzug von Schwyz in Betreff eines dem Kloster Einsicdeln gehörenden Falls im Amt Grüningen wird Zürich in den Abschied gegeben, vv. Zürich soll beförderlich einen Gesandten nach SchauHausen schike» und sich alle Mühe geben, den Anstand wegen Vogt Stierli gütlich beizulegen, damit diesesGeschäft endlich erlediget werde, IV. Abt und Convent von Stein begehren (Radolphszell, lll, Octob,»,daß Zürich ihnen die Einkünfte und Hölzer, auf österreichischem Gebiet in der Landgrafschaft Nellenburggelegen, laut Vertrag einhändige, indem sie sonst das Recht an gebührenden Orten suchen würden. DieGesandten von Zürich sind darüber ohne Instruction und nehmen es in den Abschied; sie werde» jedochum ihre Verwendung angesucht, daß dem Vertrage, auf welchen sie sich auf frühern Tagsazungeu stetsberufen haben, nachgelebt werde, KK, (S. u, Freie Aemter.s Iii». Bürgermeister und Rath der StadtWaldsce hatten sich bei Lucern nach einem gewissen Hanö Banthel erkundigt, der einige Zeit im Spitalzu Lucern als Bäker gedient, und dem nun das Erbe seines Vaters, des gestorbenen Bürgermeisters,zugefallen ist. Da nun Lucern von demselben nichts weiß, so solle sich jedes Ort nach ihm erkundigen nndnach Waldsee berichten, sobald es des BanthelS Aufenthalt in Erfahrung gebracht habe, Ii. Abgeordnetevon Bürgermeister, Rath und ganzer Gemeinde zu Landeron begehren über ihren lezthin gehaltenen VortragAntwort von den Boten von Bern, Da nun die Antwort der Art ist, daß eine gütliche Verständigungzwischen beiden Parteien jezt unmöglich erscheint, wird den Boten von Bern aufgetragen, bei ihren Obernanzuhalten, daß sie denen von Landeron beförderlichst einen Pfarrer ihrer Religion, und der ihnen genebm,geben und demselben die Einkünfte wie von Alters her verabfolgen; denen von Landeron aber wird anbefohlen, M beförderlich nach Bern zu verfügen nnd dort die Einkünfte eines Pfarrers zu Landeron

<>«». «v. und n. Zürchcreremplar, i?!>, 1,1,, ,111s dem Schwy;erere»N'l.ir, «i.US dem Bernereremplar,