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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Mai 1556,

10.

Conferenz der V katholischen Orte.

Luccrn 1330, 20. Mai (Freitag nach dem hl. Pfingsttag).

StaatÄarchiv L!ucern. Allgeiu. Absch. Bd. y. 282.lAuch im Landcöarchiv Schwyz.j

Gesandte: (Nicht angegeben).

tt. Da man vernommen hat, daß Zürich Unterhandlungen mit den III Bunden in Churwalden an-gefangen, damit diese die fortgewiesencn lutherischen Luggarner zu Ruffle (Roveredo) wohnen lassen, undda man dieses zu hintertreiben für nöthig erachtet, so wird an die III Bunde geschrieben, sie möchtenden vertriebenen Luggarncrn die Niederlassung in Ruffle nicht gestatten, weil dieselben seiner Zeit gargroße Unruhen zwischen den VII katholischen Orten und den IV evangelischen Städten angerichtet habenund weil in dem darüber aufgerichteten Vertrage festgesczt worden, daß benannte Luggarner sich in denIV Städten aufhalten, in den sieben Orten aber nur durchpassieren dürfen; wenn die Bündner dem Ge-such der V Orte entsprechen, so werden diese ihnen stets dafür erkenntlich sein; sollten sie aber vorhaben,den besagten Luggarnern die Niederlassung zu erlauben, so bitten die V Orte, daß die Bündner zuvoreinen allgemeinen Bundestag versammeln und die V Orte davon benachrichtigen, damit sie durch Ge-sandte ihre Bedenken dagegen auseinander sczen können. Inzwischen soll in den Archiven nachgeforschtwerden, wie jedes Ort mit den III Bünden in Bündniß stehe; die, welche mit dem Obern Bund verbün-det sind, sollen demselben für die Abweisung der benannten Luggarner danken, ß». Jeder Gesandte sollüber den geschehenen Anzug, wie man dem Papst und dem Cardinal-Collegium danken wolle, um nichtfür undankbar gehalten zu werden, referieren, «. Da Herr von St, Laurent geschrieben hat, er werdedie besondern Pensionen in Dikpfenningen (nämlich die Krone zu 4 französ, Diken und 8 Turner, oderzu i Solothurner-Diken uud 2 Bazen) ausbezahlen, so wird sogleich an ihn geschrieben, daß die V Ortedie Bezahlung also nicht annehmen können, indem sie auf jeder Krone 2 Schillinge verlieren müßten,und daß er daher dem Tresorier entsprechende Weisung ertheilen möchte; denn sonst würden sich die VOrte veranlaßt sehen, durch Gesandte den König zu erinnern, daß er gemäß Vereinnng die Pensionenauf Lichtmeß und zwar in währschaftem Gelde ausbezahlen müsse, «R. Jeder Gesandte soll darüber refe-rieren, was in Betreff der Solothurner-Dikpfcuninge verhandelt worden, e. Ebenso soll jeder Gesandtean seine Obrigkeit berichten, was in Betreff derer von Glarus gesprochen worden; jedoch soll es geheimbleiben, 1. (S. u, Luggarus).

Man sebe auch im Abschnitte HerrschaftSangelegcnbetteii:

Landvogtei Luggarus. k. Art, 4!). Verwaltung im Allgem,

Ä».

Gemein - eidgenössische Jahrrechnungs - Tagsazung.

Baden. 1330, 13. Juni (Montag, St. Vitus- und Modestustag).

Staatsarchiv Luccr», Albiem, Absch. Bd, y. 2»g. Staatsarchiv Zürich, Absch. Bd, Nr. t'2^. toi. tii.iAuch in de» Archiven Bern, Sckwyz, Frciburg, Solvihurn und Aarau.t

Gesandte: Zürich, Johannes Haab, Bürgermeister; Johann Escher, Stadtschrciber, Bern, Wolf-gaug von Erlach; Ambrosius Jmhof, beide des Raths, Luccrn. Lucas Ritter, Schultheiß, N r i.