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4,2,a (1861) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1556 bis 1586
Entstehung
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Konferenz der die Grafschaft Uznach und Gaster regierenden Orte Schwyz und Glaruo.

Gaster. 2U Januar (auf Sebastian:).

Staatsarchiv Zürich. Surplein, der Tschudischcn Sammlung Nr. IUI.

Gesandte: (Nicht angegeben).

Man sehe das Verhandelte im Abschnitte HerrschastSangelegenhcilen:

Grafschaft Nznach und Gaster Art t13.

2.

Konferenz zwischen Lurern und Uri.

Lucern. llSSi», 22. Januar (Mittwoch nach Sebastian).

Staatsarchiv ^!ucern. Aktenband. Klägden und Vergleich zwischen Lucern und den drei Ländern von l43^ lklll. fol. >3t.

Gesandte: Luccrn. Lucas Ritter, Schultheiß; Ulrich Dullikcr, Sckclmeister; Spitalmeistcr Jäger;Vogt Glcsting, RathSrichtcr. Uri. Kaspar Jmhof, alt-Landannnann; Jakob A-Pro.

Wegen des mit Getraide getriebenen Fürkaufs und der Abführung des aufgekauften Getraidcsüber den St. Gotthard hatte Lucern den Schifflohn von jedem Mütt von l2 auf ll> Haller erhöht undeinen Zoll von 4 Haller auf den Mütt gelegt; darüber hatte Uri sich beschwert. Nun werden überdiese beiden Punkte folgende Artikel fcstgesezt: Wenn Getraide über den St. Gotthard und die Li-vinermarch geführt wird, so sollen die Beisaßen, welche nicht Landlcute zu Uri sind und in der StadtLuceru chlbes auf Fürkauf kaufen, um es in Uri wieder zu verkaufen, von jedem Mütt 4 Haller Zollgeben; wenn es aber nicht über benannte March geht, so brauchen sie dasselbe nicht zu verzollen; fürdaS Abführen von Getraide durch den Lucerner-Pfisternaucn soll 1 Schl. vom Mütt bezahlt werden;wenn nicht so viel Getraide da ist, als die beiden Marktschiffe von Lucern und Uri führen können, so solicndie von Uri zu Luccrn Schiffuug nehmen nach dem üblichen Lohn; sind gerade Schiffe von Uri inLucern, so können eS diese abführen. Diese Verabredung soll übrigens jene, welche vormals mit eigenenSchiffen auf den Markt zu Lucern gefahren sind, nicht binden. Welche aber auf Fürkauf kaufen, seienes Landlcute oder Bcisaßen zu Uri, und im Urucrschiff das Getraide nicht führen können, sollen denSchiffleuten im Lucerner -Pfisternaucn von jedem Mütt lk Haller Fuhrlohu bezahlen Wenn endlich

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