Vorwort.
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Die Periode von 1521 bis 1586 sollte nach dem der amtlichen Sammlung der alterneidgenössischen Abschiede zu Grund gelegten Plan eigentlich einen einzigen Band bilden. Diegroße Menge der abgehaltenen Tage jedoch, sowie die Reichhaltigkeit des Stoffes an sich,machten eine Trennung dieser Periode in zwei Abthcilnngen nothwendig, gleichwie dasselbeauch mit den Bänden III bis VII der Fall ist.
« Die neue Glaubenslehre, welche in der ersten Halste des XVI. Jahrhunderts in derSchweiz außerordentlich schnell sich ausbreitete, veranlaßte die Orte oder Stände, wo sie be-reits Wurzel gefaßt hatte, zu tief eingreifenden Maßregeln behufs vollständiger Durchführungderselben. Nicht minder machten die katholischen Orte alle Anstrengungen, diese Lehre vonihrem Gebiete fern zu halten. In Folge dessen theilten sich die schweizerischen Bundesgliederallmählig in zwei Gruppen, welche zwar gemein-eidgenössische und internationale Angelegen-heiten in der Regel in voller Harmonie behandelte», dagegen für ihre confessionellen Angelegen-heiten und daraus hervorgehenden Rüksichten und Zweke häusig gesonderte Couferenzeu abhielten.Dazu kam noch, daß, während zwischen und in den benachbarten Staaten wiederholt Unruhenund Kriege ausbrachen und namentlich in Frankreich jene blutigen Bürger- und Religionskriegewütheten, schweizerische Soldtruppen beider Confessionen mit Wissen und Willen ihrer Obrig-keiten lebhaft dabei sich betheiligten. All' diese Umstände hatte» zur Folge, daß sich dieeidgenössischen Orte immer schärfer in zwei eonfessionelle Parteien ausschieden, daß sie ab-gesöndert mit fremden Fürsten und Städten sich verbündeten, bis diese Spaltung endlichzum Abschluß des s. g. borromäischen Bundes führte. — Es ist dabei nicht zu verkennen,daß die fremden Mächte nicht mir keine aufrichtigen Schritte thaten, eine Vereinbarung derin sich gespaltenen Eidgenossenschaft, ungeachtet der mit ihr bestehenden Bündnisse, herbeizu-führen, sondern daß sie vielmehr bemüht waren, den Hader zn nähren und zu ihrem Vortheilauszubeuten. Schriftliche Belege hiefür finden sich eine Menge in nachstehenden Blättern;wie viele andere Beweise aber mögen gar nicht aufgezeichnet sein!
Im Innern entwikelte sich inzwischen die Organisation des Geschäftsgangs auf Tagen undin der Verwaltung der Vogteien aus herkömmlichem Usus heraus allmählig zu bestimmtern