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Antwort auf die in Druck erschienene Schrift: Richarz vermeintlicher Informator als Kläger und der Hofkammerrath von Kochs als Beklagter nach vollständigen Akten zum Druck befördert. Köln am Rheine 1795
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(11.)schleunige Gerechtigkeit widerfahre. Verräth dersich hierüber beschwerende Theil nicht deutlich,daß er lieber den Kläger mit dem Schriftwechselin den ordentlichen Rechtsstreitweg herumleiten,ermüden, und zuletzt zum Vergleiche zwingenwolle?Ich dörfte dies Schickſal deſto gewiſſer zubefürchten gehabt haben, da bekannt ist, daß tir.von Kochs ohnedem die Kameral=Streitigkei-ten, um sie ja nicht zu übereilen, niemal baldzu Ende kommen lasse, und immer Ausstand überAusstand nachsuche, wenn die Ordnung des Ant-wortens an ihn kömmt, ja zuletzt die zur Einsichtabgefoderten Akten im Staube liegen läßt, so, daßhierüber längstens Advokaten und Prokuratorengeklagt haben.In seiner Geschichts=Erzählung wirft dievon Kochs mir vor, daß ich in der acht=deut-schen Sprache unwissend wäre, und hiervon sollder Beweis seyn, daß ich einmal anstatt Vergnü-gen, das Wort Plaisir untergestellt hätte.Wer kann aber erkennen, daß er besser indieser Sprache erfahren sey, als ich? Wird sei-ne Schrift nur obenhin durchgesehen, so sindgleich darin auffallend die lateinischen und franzö-sischen Wörter: Informator, Original=AktenRecom⸗