Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
1559
Einzelbild herunterladen
 

5

1559

Landesfürsten angebracht werden sollen.*) (6.) Den gefundenen Brief betreffend, der für den Landvogt in derWaat bestimmt gewesen, sei allerdings wahr, daß der Herzog durch die Nachricht, wie die beiden Städte auf-brechen wollten, genöthigt worden, solches zu schreiben undsein Land" zu mustern, damit er, wenn die Städtedurch seine Landschaft zögen, sich darnach schicken könnte, was jede Obrigkeit in gleichem Fall billig thuc;dochsyc gcmeltcr brief erst by zweien tagen, ce dann man hinin gezogen, erfunden (worden), darns licchtlich zuobermcrken, daß ir fürgebcu grund und gestalt habe." (6.) In Netreff der zu Crnscillon (sia) ergangenen Redesei wahr, daß die Anwälte des Fürsten vor etlichen Schiedlenten sich über den unvorgesehcnen Ueberzug (derBerner und Freibnrgcr) beklagt haben, in Betracht der Bünde, in denen der Herzog mit ihnen stehe, weßhalbsie für den erlittenen Schaden eine Summe Geldes begehrten. Darauf haben die Schiedlcntc bemerkt,eswäre ein seltsame rede, zuo der früntlikeit und dem friden nit dienstlich, wann der widerteil auch gelt hiesche,und gäben die Eidgnossen uss irem alten brnche nit gelt." Er, der Marschall, habe darüber lachenderwidert,wiewol des Fürsten begere warhnftig, so wüßt er doch wol, daß die Eidgnossen nit gelt nßgcben :c.";bns sei aber nur gesprächsweise (also lachend") und nicht im Rechten geschehen; wenn übrigens jemand'»einte, daß er öffentlich oder heimlich etwas anderes gesagt habe, so möge man solches nur anzeigen. (7.) Eswerde gefordert, daß der Herzog des Kostens halb Rede und Antwort gebe und dem Rechten gehorsam sei;wan wisse aber Wohl, das; von allen Parteien Kosten gefordert, und daß dann abgeredet worden, die Sache>» den Abschied zu nehmen und nachträglich darin zu handeln. Auch sage der Abschied (von St. Julien) nicht,däß der Herzog sichumb den kosten verbunden", sondern nur, daß über die Kosten geurthcilt werden solle.Hienach begehren sie z» vernehmen, ob die beiden Städte noch Weiteres zum Rechten anbringen wollen, damit!>e, weil ihnen die Nachrede gebühre, sich darauf gefaßt machen können.

13. Die Boten der beiden Städte antworten, sie haben in dem Briefe, den der Bischof dein Herrn vonLa Sana geschickt, nicht gefunden, daß der Herr von Nanxonniere zu dem Bischof, sondern zu dem von LaSana heraus kommen sollte; derselbe sei auch nnr mit vier Mann (nit über selb fünft") ans Burgundvor Genf gekommen; wäredas" (der Zug) ans Befehl des Bischofs geschehen, so würde doch ohne Zweifelrine größere Zahl Burgunder dabei gewesen sein. Die zu Crnscillon gefallenen Reden belangend berufen siesich auf die Schiedlcntc, da sie (die Anwälte) nicht dort gewesen; aber die Erklärung, die der Herzog vorCaspar von Mülinen und den Mitgesandten gegeben, wollen sie erweisen. Und wenn die Savoycr nichtsanderes ins Recht bringen, so wollen sie, die Städte, ihre Forderung und Klage laut des Abschieds von St.Julien beschlossen haben.

14. Die Gesandten des Herzogs erwidern zur Nachrede, sie »erhoffen ihre Sache mit den Bnndbricfenund andern Schriften genugsam begründet zu haben, und es werde sich weder mit Leuten noch Briefen oderirgend welchen anderngründlichen bewärnngcn" erfinden, daß der Herzog an dem Zug gegen die Genfer »ndde» dcßhalb erlaufenen Kosteneinich nrsach oder schulde" habe**). Und Ivcil die von Genf die beiden Städte

*) Dieser Satz ist wie manche andere Stelle im Original nicht deutlich genug; daß einzelne Momente derParteiuortrnge in den Acten übergangen sind, zeigen auch andere Stellen.

**) Hier folgt eine ziemlich müßige Wiederholung des gleichen Gedankens:Dargcgen aber, als unser liebenEidgnossen von beiden Stetten ir ansprach und Händel dargctan, haben wir die Achter und zuogesatzten durch dheincngründlichen anzug mit briefcn noch snnst gesächen, daß vilgcdachtcr ir fürst und Herr an solichem Handel und kostenschulde trage."