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dem Herzog mißfällig gewesen, so hätte er den gewiß abgestellt, weit ihm derselbe wohl bekannt sei. Wennauch die savoyischen Anwälte vorgeben, daß der Fürst von dem Unternehmen nichts gewußt, so „habe (doch)gcmclter Herzog sich der fach angenommen (und) ab den andern uf sich setbs geländet"; sonst hätte man dieThäter und Befehlgeber wohl gefunden. Und als man zu Cruseille über die Kosten geredet, haben die fürst-lichen Boten ihre Forderung selbst fallen lassen und gesagt, „si Müssen wol, daß wir Eidgnossen niemanddhein gelt noch kosten geben." Noch acht bis vierzehn Tage vor dem Ueberzug habe der Herzog den Botenvon beiden Städten erklärt, er wolle und könne solches von den Genfern nicht länger leiden, sondern eherden Kaiser, den König und alle Andern, die ihm helfen, um Beistand ersuchen ; darauf sei dann der Zug gegenGenf geschehen. (3.) Deßhalb habe der Herzog an den Landvogt in der Waat geschrieben und Antwortbegehrt, wie viel Leute zu Roß und zu Fuß er «ifbringen möchte; diese Missive haben die Boten bei Händen-(4.) Deßgleichen habe der Herr von St. Martin Einigen gerathcn, sich nicht zu weit gegen den Herzog vor-zuwagen, „dann sinen wer dann der Genfern zuo genießen oder zuo entgelten", wobei er auch schmählicheWorte gegen die beiden Städte gebraucht. (5.) Der Vogt zu Nyon gelte für den, der den Zug geleitet habe-Der Herzog habe von den Edclleuten, die bei der Sache besonders betheiligt gewesen, keinen gestraft, worausman wohl erkenne, daß er (selbst) den Zug verursacht habe. Daher hoffen sie, die zwei Städte, daß dieEinreden der Gegner ihnen unschädlich seien, und daß die geforderte Summe als geziemend und billig ihnenbezahlt werden solle.
12. Darauf antworten die Anwälte des Herzogs: (1.) Die beiden Städte wollen sich darauf stützen,daß der Bischof in den genannten Gebieten leine Herrlichkeit habe w.; es verhalte sich aber so, daß er dieEdelleute (nur) angesucht habe, ihm zu verhelfen, seine Unterthanen, nämlich die Genfer, gehorsam zu machen.Um ihm zu Gefallen zu handeln, haben sie das Wohl unternommen, da der Fürst nicht verbiete, guten Freundeneinen Dienst zu thun; doch habe der Bischof ihnen solches nicht befohlen, und ebenso wenig der Herzog esihnen geboten. (2.) Ferner sagen die beiden Städte, „es syc dhein vcrcinnng, die da wyse, so man »>itgemalt handlcte, daß man nit hiewidcr mit gewaltc söllte begegnen." Darauf antworten aber sie, „daß uniballe ding, wie die syen oder ergangen wären, dhein gwalte noch Überzug beschechen, sunders das recht Harumerfordret und gesuocht sölle werden." Allein die beiden Städte haben den Herzog nicht angefragt, ob dergenfische „Ueberzug" mit seinem Wissen und Willen geschehe, ihn auch nicht deßhalb zum Rechten gefordert, sondernseien unabgesagt gegen ihn gezogen. (3.) Die angezogene Aeußcrung des Herzogs vor den Boten der Städtesei in Gegenwart des hier anwesenden Marschalls gefallen, und zwar auf Klagen hin über Händel, welche zuNyon begegnet sein sollten, worüber dort und vom Herzog selbst genügender Bericht ertheilt worden sei, vonletzterem mit dem Beifügen, „im begegnete von den Genfern so vil muotwillens und übertrangs, daß ersölichs in die harr nit erlhden möchte, (und) getruwete mich, daß siner gnaden pundgnossen von beiden Stettenim nit darvor sin werden, und diewil etlich von Fryburg zuogegen, zuo verhelfen, damit etwas guots daringeschafft und gemacht; dann wo das nit söllte beschechen, wurde er gcursachet, ee er sölichs von inen litte,anzuorüefen leiser und künig. Aber daß er si darum angeniest habe, finde sich nit, dann dieselben Herrenniemand dargeschickt haben." (4.) Daß der Vogt zu Nyon für den Zug gehandelt oder ihn dem Herzog (nnchnur) angezeigt habe, werde sich nicht bewähren; auch sei er nicht vor der Stadt (Genf) gewesen, und fall» ^dort gewesen, wäre das nicht ini Namen oder auf Befehl des Fürsten, sondern des Herrn von La Sarra, seine»Schwagers, wegen geschehen. Wenn ihm deßhalb etwas geklagt worden, so hätte die Klage billig bei dem