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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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des Fürsten dabei gewesen, nnd die Freiburger wissen, wie die Savoyer bis nach Freibnrg Späher bestelltgehabt. (7.) Was dein Bezanson (Hugues) zu Romont von 5-6 geharnischten Edclinannen begegnet nnd ihmangedroht worden, werden Caspar von Miilincn von Bern und Ulrich Nix von Freiburg berichten können;daraus lasse sich leicht erkennen, ob die Savopcr bei dein Handel gewesen seien oder nicht.

8. n. Die savoyischen Anwälte entgegnen, die Genfer haben viel Unnöthiges herbeigezogen, worauf sie"'cht antworten wollen. Aber soviel des Bischofs Briefe betreffe, habe der Herzog sie nicht (selbst) gemacht,'"dein dieselben, wie das Datum zeige, von Arbois gekommen, und die beiden Herren seit drei Jahren nicht'"ehr bei einander gewesen. Zudem habe nicht der Herzog den Bischof ans der Stadt Vertrieben, sondern dieGenfer, die eben wünschen, daß weder Herzog noch Bischof da wäre. Kraft des Abschieds von St. Julienglauben sie übrigens nicht schuldig zu sein, den Genfern der Kosten halb zu antworten, und daß sie dennochderen Anzüge mit einigen Worten erwidert, haben sie nicht aus Pflicht vermöge jenes Abschieds, sondern denNichtern zu Gefallen gcthan, wie sie in ihrer schriftlichen Protestation erklärt haben wollen.

I. Verlierend die artikel, fürgetragen durch die von Jens, antworten die Kotten (des Herzogs), daß derabschcid zn'o Sont Julian nit gemacht noch beschlossen che uf sölich fürträg nnd bcschmerdcn, onch nit nf sölichenkosten, als si darnf setzen; deßhalb sölich zuospriich dhein ant.vnrt erfordren und vermennn. genanntem nunHerren die sandbotten. in dheinen wege einiche ant.vnrt ze tnond, all,veg ,°l,che.» absche. gelebende und nach-kommende, miemol es liechtlich ze tnond märe von wegen der gropen nnd nngesch.ckten Hände durch be,nettenvon Genf begangen, wölich gnnogsam knnd nnd offenbar, als todschläg (an) edellnten, ,o zno v,l nngesch.St undander. Beachtende onch die gnot nnd erlich gestalt. möliche ben.ettcr ...... Herr gegen men geHalen sich ...e

gebrnchende anders dann gnoter nnd warer gerechtigkeit nnd ze v.l großer gnet.gke.t, erber.nd und frnntl.ke.t,und onch der (den) schaden, so si znogefüegt haben gemel.em ...ine... Herren nnd sinen landen, nnd v.l großerdann ir kost und schaden, so si uf ir chtcn möchten fürwcndcn."

9. Dagegen sind die Gesandten von Genf der Meinung, daß die savoyischen Anwälte ihnen billig ant-worten sollten;dann diewyl si gewalt in gewänne, söllen si den in verlnrste onch haben."

10. smerauf legen die Anwälte des Herzogs dessen Briefe nnd Bünde vor. um darzuthun, daß er andie geforderten Kosten nichts schuldig sei. da er keine Ursache dazu gegeben; daß (vielmehr) der ihm und denSeinen aus dem Zug erwachsene Schaden, der laut Kundschaft auf 200,000 Kronen ansteige, durch die wahren

Schuldigen ersetzt werden sollte.

11. Demnach lassen die Gesandten der beiden Städte sich also vernehmen. (1.) Sie haben aus den

Briefen nnd Vorträgen der Savoher vermerkt, daß dieselben behaupten, die Herren (von Bern und Freiburg)litten einem Bunde, den jene anziehen, zuwider- gehandelt; sie erklären nun aber in, Namen ihrer Herren""d Obern, daß der Zug (nach Genf) durch den Herzog oder die Scinigen, und nicht durch die beiden Städte.Nrursacht worden; den./sie haben zu den. Fürsten geschickt, um mit ihn, (gütlich) zu handeln, damit denGenfer,, keine Gewalt zugefügt würde, und der Herzog sich mit den, Rechten begnügte; sie haben sich erboten,^"selben keinen Beistand zu leisten, wenn sie etwas Ungebührliches thütcn. Alle» da-- habe nichts gew.rlt;

der Waat, aus den. Faneignh, Genevois und allen Landen des Herzogs se.en (Truppen) gegen Genflallen; darum hoffen sie. die zwei Städte, durch den Bund mit dem Herzog nicht dazu verpflichtet zu sein,sie oder ihre Burger (wie denngestern" das Burgrecht in Kraft erkannt worden) angegriffen .verde..,^ßhalb erstoch das Recht zu suchen; denn könnte das geschehen, so wäre wohl d.e Stadt nnt Jung undBlt verderbt worden. (2.) Den (Antheil des) Bischofs betreffend sei bekannt, daß er ... der Waat, im^ueigny. Gex und Genevois keine Gewalt habe, eine solche Sammlung zu befehlen, und wäre der Löffelbund