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bmdc, so breche auch dos denselben und nioche ihn zn nichte. (3.) Der Brief beziehe sich onf die Unter-thanen des Herzogs, während Genf ols eine nnmittelbore freie Stodt dem hl. r. Reiche zugehöre, wie manden vorgelegten „Freiheiten", in welchen die Herren von Zäringcn und Sovoyen genannt seien, gefundenhabe. (4.) Das Wort „incola" könne, wie oben erörtert, nicht mit „Einbcschlossener" verdeutscht werden, und"'blich (5.) sm,i einige Bünde angeführt, welche Bern laut mehrmaliger Schreiben an den Herzog cancellirtund vernichtet habe.
30- Die Anwälte des Herzogs entgegnen: Betreffend das Urtheil des Vcnners Graffenried begehren sie,büß dasselbe gelesen werde, und verhoffen (noch immer), daß es in Kraft treten solle. Mit Bezug ans dasWart incola seßen sie voraus, daß Bern damals Boten gesendet habe, die mit den Dingen Vertraut gewesen, und"'cht bloß durch Mißverstand eines Wortes unterlege» sei; aber wie dem sein möge, ob man das Wort mitEinwohner oder mit Unterthan verdeutsche, schade das in keinem Fall ihrem Fürsten; „dann mich zno dem
»lindsten die Genfer in dem Herzogtum woncn."
37. Darauf erinnern die Gesandten von Bern. Genf sei-eine freie Reichsstadt, habe seine Märchen undBurgerziele und liege nicht in dem Herzogthum, laut der angerufenen kaiserlichen Frciheitsbriefe. Man haltesich dafür an den Buchstaben des Bundes; zudem sei durch die Bünde (mit Savoyen) nur den E.nwohnern""d Uiitcrthanen. nicht einer freien Reichsstadt der bürgerliche Schirm abgeschlagen.
38. Die Gesandten von Savoyen eröffnen den 2. Pnnct. den sie vorbringen wollen, nämlich die KlageGenfer betreffend, sie seien zur Widerrufung des alten Bnrgrechts gezwungen worden. Die Sch.edlente
bnben „gestern" die eine Abkündiing gehört, bei welcher viele Eidgnossen zugegen gewesen; sosern n»n solcheGewult. wie die Genfer vorgeben, verübt worden wäre, hätten die Boten der Eidgenossen billig nicht als Zeugen
beigewohnt und sich „darin also begreifen lassen". . ^ ^ <», ...
39. Hierauf bemerken die Genfer, sie berufen sich auf den 'Schultheiß von Meßbach von Bern und dre,gegenwärtige Ehrenmänner, daß der Herzog damals gesprochen, „er wölkte haben, daß st das tnon sollten und
tauchten, lind dhrin anders".
40- Die Richter ersuchen beide Pdrteien, den solchen Einwürfen, der zu nichts nndeeem ose ..eelangerune,
4ed Proresses dienen, abzustehen, um mit dein Hanpthandel furzusahien.
41- Nachdem »It. Parteien die da.a.t.ilte» »mal»smnen und die schalten,,, Nor,rüge reeatntnlert'"»ide,„ud den -töandel. »n, ernstlich., Bitte, ihee Titel und »echt,amen z» b-deulen . zu eech.lichem«-Md« „setit haben, sb.eche» di, z„„s.i,ten und Richte, in Sachen de- Burzrechts w,e solch l, 5Z ,
„Als dann etlich abscheid. NM, unsem hen.» »nd obe.n !>,meinen «tdch .os .-u ,n rechs. „lech.
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