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Juli 1532.
^ordnet worden, so schreiben die V Orte on Glarus, es möchte denselben daheim beholten »nd durch anderew ndgenössischm Tage „versehen", nin fernem Unwillen z» meiden. Es soll dies jeder Bote seinen ObernWengen und Nachfrage halten, was derselbe von den V Orten an der Landsgcmcinde zn Glarus vorgegeben,sich (nämlich) nachher als Unwahrheit erwiesen hat. e. Da Bern dem Weihbischof von Constanz keinnt in die gemeinen Vogteicn geben will, so soll dies jeder Bote heimbringen, nm zn bcrathen, ob mankffen Prädicanten anch frei wandeln lassen wolle. «I. Der Bote von Glarns, Philipp Brnnner nnd der^")n des verstorbenen Vogtes zn Gottlicben dringen ans Berichtigung ihrer mehrmals vorgebrachten Ansprachen.
^ Orte glauben (aber) nichts schuldig zu sein, weil sie von jener Besatzung keinen Borthcil gehabt. «. Vogtvwcob Stvcker von Zug stellt das Gesuch, daß die X Orte dem Bürgermeister Düringer von Stcckborn die^ Gl. erstatten möchten, die er dem Wirth zu Frauenfeld schuldig geblieben, indem dieses Geld zum Nutzen^ Orte verwendet worden sei. Uebcr diese kleinen Forderungen hat man sich dann unterredet nnd ge-k», daß es wenig Gutes brächte, wenn über solche Kleinigkeiten lang gehadert würde, und daß es den^Nossen anch im Ausland, wo solches bekannt würde, zn geringem Lobe gereichen dürfte. Heimzubringenw der Meinung, daß solche Kosten gemeinsam getragen werden sollten, damit nicht weiterer Streit daraus^ stehe, z Philipp Brnnner von Glarus, alt-Landvogt im Thurgau, begehrt von den Orten, die ihn'wch nicht bezahlt haben, Bezahlung, ferner eine Entschädigung für die Tage, an denen er in Amtsgcschäftcnw der Landschaft Thurgau nmhergerittcn. Es findet jedoch die Mehrheit der Orte, daß er sich billig mitwas er eingenommen, begnügen sollte, indem bisher kein Vogt Entschädigung für solche Reisetage erhalten^ ' Auf diesen Bescheid, über den er sich höchlich beschwert, fordert er nochmals Bezahlung der verrechneten/°er, worin anch der Bote von Glarns ihn unterstützt-, man möge ihn halten wie andere Vögte, zumalk""gc Orte ihn schon befriedigt haben. 2. Es wird nnn beschlossen: Wenn ein Vogt in Amtsgeschäften sich."w'r sechx Herrschaft begeben muß, so erhält er als Entschädigung täglich 2 dicke Plapart; muß er aber
wucrhalb seiner Vogtei reisen, so darf er nur die Zehrnngskosten anrechnen. K. Der Vogt im Thurgau-^eibt, daß die Wohnung ganz banlos sei und kaum mit 200 Gl. hergestellt werden könnte. Da man selbst" kt, daß dieses Haus unansehnlich, auch dem Landvogt nicht wohl gelegen sei, so wird der Antrag gestellt,'-llklbe zn veräußern und dagegen Balthasar von Landcnbcrg's Schloß in der Stadt Franenfeld anzukaufen,^'w't ein Lnndvogt einen anständigen Sitz habe. Heimzubringen »nd den Boten, welche auf S. Gallen Tag^Klöstern Rechnung abnehmen, Vollmacht zn geben, jenes Haus zu besichtigen und sich zu erkundigen, obArb' ^ lmnchnilichcm Preise kaufen könnte. Abgeordnete des Bischofs von Constanz und deren vonArn" Zwischen ihnen waltenden Span vor. Es wird ihnen gerathen, sich über die streitigen
^' kl gWich z„ vergleichen; ginge dies nicht, so sollen sie sich wieder zu Baden einfinden ans Dienstag nachSeptember). I. In Betreff der Zigeuner wird beschlossen, man solle diese Heiden und»nd ^ "'an s'k betrete, festnehmen nnd wie andere Ucbclthätcr nach kaiserlichen Rechten strafen
^ wi den Grenzen keine mehr einlassen, sondern sie dahin zurückweise», woher sie gekommen; dieser Beschlußz»r"ck!°" "6">ttrstcn Orten" anch den Grenznachbarn mitgctheilt werden, damit sie die Heiden ebenfallsRh", 1. Zürich beschwert sich über das Mandat, welches die Boten der sechs Orte jüngst im
pred"'"? "^skn, betreffend die Bürgschaft der anzustellenden Geistlichen, nichts gegen den Landfrieden zu^>gen*). dieses Mandat sei wider den Landfrieden, da es unerhört sei, daß einer Tröstung geben
sich D"' Zürcher Abschied gibt hier folgende» Zusah: Sic (die V Orte) wolle» auch alle Orte freundlich gebeten haben,k l» bemühen; denn sollte derselbe (Artikel) nicht unterdrückt werden, so würden ihre „Prädicanten" dagegen predigen »nd