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Juli 1532.
fülle für die Verkündigung des Gottesworts; so dürfte bald keiner mehr die Wahrheit sagen oder jemandenstrafen; es bitte, dieses Mandat wieder aufzuheben, indem es ohne Recht es nicht zugeben könnte. 2. Die Votender sechs Orte erwidern, sie haben das Mandat ans die Bitte der Nheinthnler erlassen, weil sie durch anderwärtsvertriebene oder flüchtige Prädicantcn und Meßpriester gegen einander verhetzt worden, in der Absicht, diedrohenden Reibungen dadurch zu verhüten; übrigens sei es ebensowohl gegen die Meßpriester als gegen du'Prädicanten gerichtet und dem Landfrieden nicht zuwider, da dieser hierüber nichts bestimme; sie werde» c»aber heimbringen und ihre Obern darüber verfügen lassen. 3. Zürich aber habe auch ein Mandat erlasfl"und darin die Messe als Mißbrauch und Verkleinerung des Leidens und Sterbens Christi dargestellt; das I"(offenbar) gegen den Landfrieden, nnd sie begehren, daß dieser Artikel aus dem Mandat entfernt und dirSchmähungen gegen ihren Glauben abgestellt werden w. 4. Nach diesem Wortwechsel und gegenseitigen Klagrüüber Schell- nnd Schimpfworte**) ersuchen die andern Orte beide Parteien, alles zu vermeiden, was Zwieüoäßbringen könnte, den Landfrieden treulich zu halten nnd die Ucbertreter zu strafen, k. Heimzubringen da-Begehren von Uri, die 27 Hakenbüchsen samt etwas Pulver zurückzuerstatten, welche die Landleutc von Livinc»den Eidgenossen dargeliehen, als man Lauis und Luggaris erobert habe. >ss. 1. Der Schaffner von LcugglMfordert abermals Antwort in Betreff des Hauses Viberstein, worauf Bern erwidert, es sei geneigt, das Schill'zu kaufen, wenn ihm solches um einen billigen Pfenning gegeben würde; im andern Fall wolle es demSchaffner von Leuggern erlauben, einen Verwalter in das Schloß zu setzen, mit der Bedingung, daß er denUebernutzen verbaue nnd nichts herausgebe; werde eines von beiden nicht zugestanden, so wolle es das All)gewärtigen. 2. Diesen Bescheid hat man nicht erwartet; man setzt nochmals fest, daß Bern den Pfandschilliug-wie das Schloß gekauft worden, erlege und zwar zur Hälfte auf nächsten Martinstag, den Rest von da tibm'ein Jahr; gefällt ihm dies (der Preis?) nicht, so mögen beide Theilc je zwei rechtschaffene Männer bezcichw'Mdie mit einander das Schloß besichtigen und vereinbaren sollen, wie viel daran zu verbauen wäre; nimmt ^diesen Vorschlag nicht an, so soll es den Schirmherren des Gotteshauses Leuggern unverzüglich des Rechtssein und darüber ans nächstem Tag endliche Antwort geben, i». Die Gesandten des Kaisers begehren V»twort auf ihre letzthin gestellten Anträge. Da sie aber von dem r. König noch keine Antwort erhalten h^^'weder in Betreff der gegen Zürich und Bern verhängten Beschlagnahmen, noch der Anzahl der Knechte v»dderen Besoldung halb, so wird der Entscheid verschoben; weil indessen die Gesandten bis zum 1- ÄlllAin Baden bleiben wollen, so ist den Boten auf jenen Tag die nöthige Vollmacht zu geben. «». Da das ci»sletztem Tage beschlossene Mandat noch nicht verkündet worden, so wird nochmals dessen allgemeine Vcrküud»»ü
schreibe«, woraus große Unruhe und Widerwärtigkeit entstehe» könnte, da sie nicht dermaßen gescholten sein wollen. Dies sotü'UBoten von Zürich treulich heimbringen und auf dem nächsten Tag Antwort geben.
Dem Z ü r ch e r Abschied sind die an dieser Stelle bloß erwähnten Drohungen gegen den Pfaffen zu Lnnkhofen, die daMin den V Orten heftigen Unwillen erregten (s. Salat 363), in einem Zeddel beigelegt:
„Item Hans Dünkel von Bonstetten trömt dem Priester den köpf abznohowen nnd beid hend, das) er nit mer meßkönne. Item Jacob Widmar und Anioi») Schund, beid von Hedingen, sind kurzlich geritten durch Lnnkhofen, (hat) einer »uo ^andern geredt, will der pfafs nit nfhören meß hau, wend wir abermals die büchsen laden, als ob wir tnben wollen 'die lilchen schießen, daß sich die ziegel uf dem tach werden erschütten; nnd als der Priester nff dise tröwnng für sine »»du dkcrt, wcß er sich zuo inen versächen (sölt), ist im zno antwnrt worden, er söll meß ha» oder nit, si wölle» nit von einswegen umb das ir komen und wöllent sich keins beladen, er spe predicant oder meßpfasf; darzuo sye dem selben Priester in vnfrnor fuach Salat auf Pfingsttag Nachts, 19./M Mai) sin seckel nnd gelt, so im genomen, onch noch nit widerkert."