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Juli 1532.
st) noch nit vcrcinbarot sind, könnend wir nit also heim riten; dnnn wir besorgen »messen, wo wir nß der stattnngeschnfset riten, nwcht das denen nf der cwangelischen party übel erschießen. Also sind ir lantlüt noch in derstatt nnd werden villicht erst nndcrstan, mit ircn Herren dapfer ze reden. Also Hand st) nach denen geschickt, dienß der statt sind an ir gewarsamc; wellend wir erwarten, was st) mit einander» wellend fürnemen, nnd allwegnnscrn möglichen flis ankeren und nfrnor verhnctcn, so fer uns möglich ist. Dnrnmb . . land uns nwcrn willc»nnd ratschlag ilends ivisscn, wo es nit zpo gnotcm möchti komcn, ob wir dann also sölten vcrritcn oder »it;dann wo es nit zno fridcn knmpt, sind st) uf nnscr stiten willens, mit Nils nß der statt zno zicchen" . . .
St. A. Bern: A. Kirchl. Ang-lcgcuh.
2) 1532, 28. Jnli (Sonntag nach St. Jaeob), Solothnrn. Verhandlung zwischen den Altgläubige»nnd den Evangelischen über die Leistung der Kriegsentschädigung an die V Orte und die Abstellung des Prodi-canten. Nachdem die Parteien vergeblich versucht haben, sich ans gütliche Mittel zu vereinigen, sind sie durchdie Nalhsanwnltc von Bern nnd Frcibnrg in folgendem Sinne vertragen worden: Es sollen beide ihre Anliegt»ans dem nächsten Tage zu Baden vor den Eidgenossen eröffnen, die dann hoffentlich den Span gütlich erledige»werden'; wäre dies aber nicht möglich, so sollen dieselben in Monatsfrist entscheiden; was dergestalt rechtlicherkannt wird, soll dnnn vollzogen werde». In der Zwischenzeit soll ein Prädieant weder in der Stadt »»chin der Capelle zu Tribnskrcnz (?) aufgestellt werden, die Kirche zu den Barfüßern also geschlossen bleibe»,bansen ausgenommen. ^r,en Evangelischen soll aber nicht abgeschlagen sein, in den umliegenden DörfernPredigt zn gehen wie bisher. Die ausgetretenen Rathsherrcn sollen an ihre Plätze zurückkehren nnd richte»helfen, was Stadt nnd Land, Leib und Gut betrifft, was ihrem Glanben ganz unschädlich sein soll. Unterbeiden Parteien soll Frieden nnd Nnhe gehalten, niemandem das Geschehene vorgeworfen nnd ans den Zü»str»niemand zu „dem Glauben" noch sonstwie (zu etwas) gezwungen werde».
St. Bern: A. Soloth. Rcsormaiio», p. 00 s., auch Solothuru-B. Sl. oo—og. — K. A. Colothuni: Absch. Vd. N>.
3) Ucbcrschlngt man in dem genannten Solothnrncr Abschicdband sechs Blätter, so begegnet man derSpecial-Instruction für die obrigkeitliche Botschaft nach Baden, dd. Dienstag nach Jacob!; die vermuthcb'»Klagen der Gegenpartei werden darin ziemlich summarisch beantwortet.
739.
Balten. 1532, 23. Juli f. (Dienstag nach Maria Magdalena f.).
Staatsarchiv Kuce,,,: Mg. Absch. I. 2. k. tss. Staatsarchiv Zürich! Abschiede Vd. Ii, t. sis. Tschnd. Sammlimg.
Staatsarchiv Vera: Allg. Abschiede NN. S»I. Konto,«Sarchiv Freit»,rg: Abschiede Bd. IS. Kantonsarchiv Basel! Abschiede.
Kantonsarchiv Solothnrn! Abschiede Bd. 10. Kantonsarchiv Tchasshanse»! Abschiede.
Gesandte: Zürich. (Johannes Haab; Heinrich Rahn). Bern. (Hans Pastor). Lucern. (Hans G»lder^Glarns. (Seckclincister Wichser). Basel. (Bernhard Meher). Freiburg. (Ulman Techtcrmann).übrigen nicht bekannt).
tt. l. Sebastian bon Fnlach, der im Kloster Muri gewesen, bittet samt dem Bürgermeister und u»d>BVerwandten von Schaffhausen dringcndst, es möchte der Abt von Muri angehalten werden, die vor eiwtstJahren ihm zuerkannte Competcnz zn verabfolgen, indem er sonst den Verwandten zur Last fallenDer Bote von Schaffhausen unterstützt dieses Begehren. 2. Antwort: Man glaube ihm nichts 6^^"^müssen, da er aus dem Kloster getreten sei und das nicht halte, wofür es gestiftet worden; man wollesein Gesuch heimbringen. I». Da Seckelmcister Wichsler*) von Glarns auf diesen Tag wieder als Bote »
Fast immee so geschrieben, statt Wichs er.