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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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1373
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Juli 1532. 1373

^ <--uche aber noch nicht erledigt und dos Vermögen mit Beschlag belegt ist, so werden die ZehrungskostenAltstätten von Vogler's Freunden bezahlt, die Besoldung aber bis zu Austrag des Handels verschoben.' uch den hiezn gebrauchten Schreibern, Meister Jörg von Berneck und Jacob Kottin, Stadtschreiber von^ R >vird jetzt nichts verabfolgt; dieselben sind jedoch den Boten auf dem Tag zu Baden treulich empfohlen.' Heimzubringen den Antrag, dem Meister Ulrich Stoll, der Verweser der Vogtei Rheincck gewesen, seineUvldung zu verabfolgen, r. Es wird von sieben Orten ein Mandat für das Rheinthal erlassen des Inhalts,M kein Prediger noch Meszpriester die Canzcl besteigen dürfe, er habe denn zuvor 100 Gl. Bürgschaft ge-i , daß er nichts gegen den neuen Landfrieden predigen wolle. Zürich hat dazu nicht gestimmt. «I. DerAM zwischen den Appenzellem und denen von Oberriet wird nach langer Verhandlung berichtigt, v. Rudilvcker von Balgach beschwert sich, er habe bon Sebastian Kretz von Unterwalden ein Geleit zum Rechten cr-g, das ihm aber nichts geholfen, und erzählt, wie die Regenten im Nhcinthal, welche von den Gemeindenttnter dein Landvogt bestellt worden, ihn wider alle Billigkeit vergewaltigt haben. Es wird daher dem Laud-6 Auftrug gegeben, solchen Ansprcchern gegen die Regenten ein unparteiisches Recht zu setzen, wenn sie sich" nicht vertragen könnten, t. Eine Botschaft des Mark Sittich von Ems klagt über einen Frevel,^ Ar ihin in seiner Herrschaft zu Dickenau begegnet. Auf die Verantwortung deren von Bernang hat manBotschaft vermocht, die Sache in der Eidgenossen Hände zu legen und ihr dann eine besiegelte Erkanntniszlb'ben. Oberriet haben sich beklagt, wie man ihre Kirchenzierdcn, wider das Mehr der Ge-

Gegenwart des Meister Felix Manz von Zürich, zerstört habe w. Dies wird den Boten von^ t iu den Abschied gegeben und denen von Oberriet das Recht gegen die angezeigten Widersacher gestattet.^ Leute abdem Berg" aus dem Appenzellerland zeigen au, wie sie etliche Pfennigzinse oder Steuern' Bogtei zu Rheincck schuldig seien, welche sie abzulösen wünschen. Da man eingesehen, das; dieselbenßx ^>ine Stücke verthcilt sind, so daß der Vogt sie nichtmit Liebe" einziehen kann, so zieht man vor,^.^lvsen zu lassen und den Ertrag auf ein gutes Stück anzulegen; doch sollen je 20 Pfenning (Hauptgut)aber - gelöst werden. 2. Sodann haben sie einen Zehnten, der früher einen Pfarrerertragen", jetzt^lstich abnehme (weil die Leute nach Willkür zehnten), und den sie auch mit Geld abzulösen begehren.^ alles soll treulich heinigebracht und auf demandern" Tag zu Baden verhandelt werden, i 1. Derü»d ^ Marbach, der noch dort ist, hat an der ersten (Versammlung der) Kirchhöre, die man der Messede» Mandats der X Orte wegen nach dem Landfrieden gehalten, sich geäußert, er habe die göttlichediesest^'^ llelehrt und wolle dabei sterben; wer es mit ihm halte, solle die Gemeinde verlassen; damit hat er'Gnld nieder die sieben Sacramente aufzurichten begehrt, zertrennt und geschmäht; dafür ist er um 10gev-,^ 2. Derselbe hat, als das Volk zu Ostern das hl. Saerament empfangen, auf der Canzcl

»ist ^ ^ ^ ^ wenig Fleisch und Blut Christi darin, als der .Himmel das Erdreich sei oder umgekehrt,Z"'dern ungeschickten Reden; weiter hat er gesagt, der Helfer von Appenzell habe die göttliche SchriftPai/^ gebogen" wie einen Mörder auf dem Rad, und alsunsere Herren" (die V Orte?) mit offenenDar ^ Uelde gelegen: wer zu ihnen ziehe, sei kein Biedermann und verdiente das Rad oder Vicrtheilung.

^ ^ vorgenannte Strafe aufgelegt. Ii.« Der Landvogt wird auf die Bitteder Schwester"

reckül'^^"' Arigcn Z" verhelfen, angewiesen, mit Hülfe anderer Ehrenleutc gütlich oder

daß ^ Z" handeln. I. Betreffend die Schwestern aus dein Hause zu Balgach wird festgesetzt,

Rbr a"""' ^ eintreten wollen, die dahin gebrachte Fahrhabe sofort herausgeben, für das ein-

1 e Geld aber nur Zinsbriefe auf das Schwesterhaus und die zudienende» Güter ausgestellt werden,