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Juli 1532.
2) 1532, 5. Juli. Zürich au Lncern (und andere Orte). Die französische Botschaft in Solothurn habeschriftlich angezeigt, daß sie ans den 9. d. M. in Baden die Antwort der Eidgenossen über des Königs Werbunggegen die Gurken erwarte. Nun haben die kaiserlichen Boten, nämlich Eck von Rischach und Dr. I. Sturzchohne Zweifel in gleicher Angelegenheit, um eine Tagsatzung angesucht; darauf habe man ihnen gemeldet, daßsie ans den genannten Tag die Eidgenossen bei einander finden werden. Dies berichte man, damit die Botschaftdesto mehr bevollmächtigt werde; denn allem Anschein nach erleide die Sache keinen langen Verzug, :c.
St. A. Lucern: Missw-n. — St. Zl. Zürich: Missivs». — K. A. Schaffhauseu: Korrespondenz-». — K. A. Feeiburg: A. Zürich.
Das Zürcher Exemplar des französischen Vortrags ist in den folgendeil Band versetzt.
Zu i. 1532, 2. Juli (Dienstag vor St. Ulrich). Zug an Lncern. Der Landvogt zu Baden habeeilends geschrieben, daß Herr Eck von Rischach ihm schriftlich gemeldet, er habe von de», Kaiser und r. Königetliche Altsträge an die V Orte zu bringen und wünsche, das) beförderlich ein Tag dafür bestimmt werden möchiftWeil sich »nn derzeit mancherlei zutrage, so habe man für gut erachtet, ihn zu verhören, und deßhalb aufnächsten Montag, Abends nn der Herberge in Lucern zu erscheinen, einen Tag anberaumt und dem gedachte»Herrn durch den Vogt in Baden verkünden lassen. Man bitte nun, denselben auch in Unterwalden anzuzeigen!denn in gleicher Weise schreibe man nach Uri und Schwyz, -e. St. A.Missivc».
2) 1532, K. Juli. Zug an Lneern. Erinnerung an die letzthin verkündete Tagsatznng zc. Nun sc»»von den französischen Gesandten in Sololhurn Briefe gekommen, worin sie melden, das) der König gegen dier ücken eine Anzahl Eidgenossen begehre, und deßhalb auf den gleichen Dienstag einen Tag in Baden besinn»»»'Da hierin eine Zwciimg zu erkennen sei, so halte man für räthlich, aus den beiden Tagen einen zu wache»und (zwar) den in Baden zu besuchen, um zunächst anzuhören, was beide Thcilc begehren. Sofern Lnccr»dies billige, e>suche man es, Uri und Unterwaiden auch zu benachrichtigen; von hier aus gebe man nach Schaft
Bericht. Doch sei man willig, einem besseren Nnthschlag zu folge» und bitte um eilige Antwort.
St. A. Lucern: MMveu.
735.
Nheitttliul; AlMttm und RlMlM. 1532, 10. Juss f. (Mittwoch x Tag Henmonats).
Staatsarchiv Luccr»: Allgem. Absch. i. 2. k. 477. Staatsarchiv Zürich: Abschied- Bd. ll, r. ZiS; Nhcinthal. Absch. Buch k. S».
Tag der acht regierenden Orte.
Gesandte: Zürich. (M. Rudolf Stoll; Felix Weingarter). — (Die übrigen in Note a).
s». l. Ainniann Vogler's Verwandtschaft begehrt für ihn freies Geleit. Nachdem man die Klagen dett»lwn Altstätten und der andern Höfe im Nheinthal angehört, ebenso Nmmann Vogler's Fran und deren 'wird erkannt: Es soll der Landbogt zn Nheineck, jetzt Götschi Zhag von Zng, Vogler's Habe, Liegende^ »"Fahrendes, Kleines und Großes, bevogtcn; anch sind die Kläger nnd Nnsprecher verhört und die Artikel >>Eopicen beigelegt worden. Diese bringt man heiin in der Hoffnnng, daß die Obern nach Prüfung deeselben „ihn" ans andere Tagleistungen bergleiten werden. 2. Darum soll auf nächstem Tag zn Baden, S»»'tag bor St. Jacobstag (21. Jnli), ein anderer Tag dahin angesetzt und dem Vogler verkündet nnd ab-'d»"die Sache abgethan werden. Es soll jedoch unterdessen seine Fran über ihr Vermögen frei verfügen di'n's^ 'es wäre denn, daß sie „daran" anch Schuld trüge. Die Kläger sollen nichts Anderes vorbringen, als wcwgehörig beweisen können. 3. Da einige Boten den Auftrag haben, ihre Kosten aus Vogler's Gut zn n0M"