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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Juni 1532.

^Nllt

im Nhcinthal, Kretz von Unterwalden, erhält jedes Ort 12 Gl. (zu 16Btz.); 17. aus der Geleitsbüchses» Buden 4 Gl. an (schlechter) wälscher Münze, 10 (ul. 11) Kronen on Gold, 3 Gl. (zu 16 Btz.) und 1 Kr."» Münze (u>. Gold), il. Die Boten don Zürich ziehenobcrmuls" an, daß etliche Hakenbüchsen, die esMusso gebraucht und wieder bis Weesen gefertigt, dort hinter Schwyz und Glarus gelegt worden, undugehrt, das; dieselben, weil sie aus keinem andern Anlas; dahin gekommen seien, ihm zu Händen gestellt werden,ober die Boten der beiden Orte nichts davon wissen, so haben sie es in den Abschied genommen, umdem nächsten Tag Antwort zu geben. Der Aniinann von Schwyz antwortet ans das Begehren

wuchs, die Klosterfrauen von Fahr, die ausgetreten sind oder Ehemänner genommen haben, (auszusteuern),'"an werde ihnen nichts geben, dagegen diejenigen, die wieder eintreten und der Stiftung gemäß singen undwollen, gütlichhineinkommen" lassen, »i». Der Amman» von Zug hat angezeigt, das; ein Rohrcn-och von dort, der vor einiger Zeit ans den;» Markt in Zürich Anken feilgeboten, vonder alten Näfin" um"» Namen befragt und dann Schelm und Mörder gescholten worden, indem er ihren Sohn getödtct habe,w>t andernschalkhaften" und bösen Worten. «»«. Ferner seien etliche von Zürich amHöistein" gewesen,iah auch Znger befunden; da haben jene angefangen über den Unfall zu reden, der ihüen begegnet, unddroh?,,, es werde nicht dabei bleiben; hierauf haben die Znger sich entfernt und auf die Laube verfügt,»»hin die Zürcher ihnen nachgekommen, und dieselben gebeten, dies zu lassen; da sie dann mit Gewalt haben^'»aufdringen sollen, s» Hube einer derIhren" eine Kanne nachihnen" geworfen; aber Rudi Götschi (von»"gen?) HM. ^ wehren versucht, worüber man ihn selbst fragen könne. Dies sollen die Boten von Zürich""»bringe,,, damit die Schuldigen gestraft und dergleichen Händel abgestellt werden. Sie können auch

""wen, wie der Prädieant von Znrzach Vertrieben worden, weil er öffentlich, dem Landfrieden zuwider, gc-^ 'gt hat, die Messe sei das größte Aergcrniß :c.; er taufe mit lautcrem Wasser und nehme weder Oel noch" 5 dazu. Ferner sM sie jh^n Herren anzeigen, daß man (Stift Einsiedel») den Prüdieantcn zu Meilen

»>n künftig nicht mehr geben werde, als das alteCorpus", s». Der Bitte Walter Hcid's

^ ein Fenster in sein neues Hans zu gedenken. Sobald es Zürich gelegen ist, den Marchstein ans^ Hörnli zu führen, soll es dies allen Parteien verkünden, damit er in ihrer Gegenwart aufgerichtet werde,zu'5^ von Zürich können ihren Obern auch melden, daß die V Orte ihrem Schreiben und Fürbitten

Müller gnädig gestraft haben. «1«. Anwälte von Kaiserstnhl bringen

»ud Leopold Grebel, Bürger von Zürich, ihres Spitals wegen eine Pfründe abgekauft

»üt Sicherungsbrief erhalten haben, jetzt aber von dem Kaplan, der dieselbe innegehabt, dcßhalb

' MM belangt werden :c. Zürich wird nun ersucht, den Grebel anzuhalten, daß er die von Kaiserstnhlhalt^' ^ gemeiner Eidgenossen für Margcli Wcrdmüllcr und deren Versprechen guten Ver-

" eus dje Boten von Zürich (nochmals) eingedenk sein. Dem Amman» Vogler hatte man z»

"l»»g Geleit bewilligt; nachdem man aber gehört, wie er sich dawider vergangen, hat man es ihm wieder^ Aichlagen, weiter als bis zum.Recht gewährt; nimmt er solches an, so sollder S'chreiber"

^'h»> Zuschicken; im andern Falle soll er (Vogler) den angesetzten Tag durch einen Anwalt besuchen,^"chdeni die Räthe der Eidgenossen letzthin zu Sargans dein Lienhnrd Locher, Untervogt zn Nagatz,""b gegeben und jetzt Gorgius Locher an seiner Statt angenommen, hat der alte Landvogt, Gilg Tschudi,Au?^'..^ tauglich sei, nud den alten empfohlen. Heinizubringen und zu erfrage», welcher dem

"e besser vorstehen könne, und auf nächstem Tag Antwort zu geben. 5?. Da der Erbfällc wegen i»gemeinen Herrschaften Mißverständnisse walten und ungleiche Rechte beobachtet werden, wodurch die Leute