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Juni 1532.
in große Kosten kommen, so soll der Lnnddogt im Rheinthnl (resp. jeder Vogt) in seiner Vogtei verkünden,die Angehörigen mögen sich frei erklären, ob sie ein gemeines und gleiches Recht in den Erbfällen wünsche»,und ihre Antwort mit Beförderung schriftlich melden. Der Vogt in den Freien Acmtcrn trägt vor,
1. es seien den Klosterfrauen zu Gnadenthal von zwei Nonnen, die sich verehlicht haben, auf einen Zins vo»11 Gl. in Zofingen seit zwei Jahren Verbote gelegt worden, und Bern habe ihm auf ein bezügliches Schreibe»geantwortet, er solle das Verbot mit dem Recht entkräften. 2. Die von Dintikvn in Fahrwangen haben dieZehnten der Gotteshäuser Einsiedeln und Muri verbraucht und wollen nichts dafür geben; er aber meine, datzder Landfriede solche Verbote aufhebe und jedem Thcil für das Seinigc Ersatz verheiße. In diesem Sil»»'wird ernstlich mit den Boten von Bern geredet und auf den nächsten Tag Antwort begehrt.
1532, 13. Juni. Die Gesandten von Zürich schreiben an ihre Obern (H 1): „Ucwcr schril»»antreffend den zenden zuo Ramsen und in üwern nideren geeichten? so die Keiserischeu oder Küngischen gnonune»-habend wir gestern Mitwuch um die achtend stund nach mittag enpfangen und dicselb gschrift unfern Eidgnosll»von Bern onch vorglesen und morgens früe unfern Eidgnossen von den acht Orten, dann die übrigen Ort »^da sind, dieselb gschrift, onch mundtlich, was uf nächst gchaltnem tag alhie zuo Baden des spans halb ghandlct,ernstlich fürghalten und sy daruf trcffenlich ermant und angsuocht, darin dermaß ze handlen, daß uns sömlich^'gwalt nit mer beg(cg)ne, alles mit mer Worten, lut üwcrs schribeus . . . Als nun unser Eidgnossen söliclMHandel ghört und verstanden, habend sy verglichen (than), sam sy gar ein mißfal darab habend, (und Hand) da"ffangends an die von Zell ufs treffenlichist schriben lassen, daß sy ein ganz (ernstlich?) missfallen ' ab sölich^Handlung tragend; es sigc onch iren .. beger, (daß) sy-mit den ircn vcrschaffind, damit sölichs witcr »>^beschehe, dann darus nttt guots erwachsen möchte, wie dam? sy. . üch hiemit auch ein missive zuoschribe»d,darin ir wol verstan werdend, was irs gfallens des Handels halb ist :c." St. A. Miq - A. Ta-tsa»»»«.
(Der übrige Inhalt dieses Schreibens, HZ 2—5, kann hier übergangen werden).
Die Boten der V Orte schreiben an Zürich (13. Juni): l. Da seine Gesandten angezogen, dabder Schreiber zu Baden es im letzten Abschied lutherisch genannt habe, und begehren, daß solches künMunterlassen werde, so sei zu erwidern, daß wohl etwa Personen, die hier Geschäfte anbringen, in ihren Vorträge»unbedacht den lutherischen Glaube» nennen, was man nicht gerne höre, daß aber ein Schreiber die Rede»aufzeichne, wie sie fallen. 2. Es sei aber den Boten ein Mandat behändigt worden, das Zürich vor lMM»Zeit in seinem ganzen Gebiet habe ausgehen lassen, worin daS hochwürdige Sacramcnt der hl. Messe päpstü0genannt und weiter gescholten werde, womit es ihren Glauben schmähe, da sie wie die frommen Altvorder»festiglich daran glauben; daher begehren sie, daß Zürich das Mandat mit dem Frieden vergleiche, wo es da»»wohl finden werde, daß dieselben einander ganz ungleich seien. 3. („Zum andern":) Sie vernehme» »»0'daß der Priester zu Lunkhofeu denen, die es begehren, nicht Messe halten dürfe, und auch anderswo >» ^meinen Vogteien solches versperrt werde. 1. Zu Virmenstorf, Urdorf und Schlieren haben Etliche in dr»Wirthshäusern geredet, wenn der Landvogt von Baden nach Dietikon komme, um den Eid einzunehmen, »"^einen Priester mitbringe, so wollen sie beide erstechen. Deßhalb stelle man nun die ernstliche Bitte, »Artikel, die wider den Landfrieden gehen, abzustellen, damit Ruhe und Einigkeit gepflanzt werde, und begcPdarüber, und namentlich auf die Frage, ob Zürich den Frieden halten wolle, eine schriftliche und best»»»'Antwort bei diesem Boten. St. A. Mich - A. Lm>dsn°d-».