Juni 1532. 1357
Voten der Ansicht sind, es sollte mir der dritte Theil des gewöhnlichen Preises crlossen werden, so soll diesd'der heiindringen nnd den Entscheid der Obern nnf dein nächsten Tage zn Baden eröffnen, damit es einge-geben nnd künftig so gehalten werden könne, t. Der vorstehenden Artikel wegen ist ein anderer Tag nach'von eingesetzt ans den 2l. Henmonat. «. Dem Gesandten des Herzogs von Savoycn ivird ans seinÜberholtes Ansuchen die Antwort ertheilt: Die Eidgenossen wollen die Vercinnng treu nnd ehrlich halten,^en «der nicht verpflichtet, dieselbe zn beschwören; sobald der Herzog einmal die ausstehenden „Erbeinnngs"-"°er bezahlt habe, und er dann etwas Weiteres begehre, werde man ihm auch gebührende Antwort geben.Eine Botschaft ans dem Tanneggeramt beschwert sich, daß man ihnen die Messe nicht wieder gestattenund bittet, ihnen vermöge des Landfriedens dazu behülflich zu sein. 2. Der Gesandte von Zürich,
^Vndolf Stoll, Bruder des Abtes von Fischingen, erwidert, sie hätten ihre Klage auch dem Abteiiffchingcn mitthcilen und ihm hieher Tag verkünden sollen. Beschluß: Es soll den nächstens ans denZ» Wyl abgehenden Boten Vollmacht gegeben werden, die Parteien zu verhören und nach Gebühr
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z»an'^ ^ Nohn, (Expreß-)Gesandter von Zürich, trägt vor, wie seine Obern auf das ihnen
^sten^^ ^treiben ihn abgeordnet habe», um den V Orten die (fälligen) 1VVV Kronen an die Kriegs-fälle» nnd dabei die Erklärung abzugeben, daß sie den Landfrieden treu und ehrbar haltenein ^ "» ihnen gehalten werde. 2. Es sei jedoch neulich, ohne Vorwisscu des Landvogtcs,^ag „ach Sargans ausgeschrieben worden; daselbst habe man einige Prediger wegen unwichtiger Aenßc->ve»u " verwiese», was sie zum höchsten bedauern, weßhalb sie ernstlich bitten, es ihnen anzuzeigen,behand^ ^ Landvogt seine Pflicht nicht erfüllte oder diejenigen nicht strafte, die dem Landfrieden zuwider^^rt^' ^ bürden dann nicht versäumen, dafür zn sorgen, daß der Friede gehalten werde w. 3. Dieöerst'' "^'dern, auch sie gedenken den Landfrieden stüt und fest zu halten; sie sehen nicht ein, daß ein Miß-weites obgewaltet; den Tag zn Sargans haben sie allerdings ohne Borwissen des Landvogtcs gehalten,^"vmnien, die er vielleicht nicht erfahren, und besorgt haben, daß er solches nicht strafenMi l»/ ' ^ ödsten haben sie aus den gesprochenen Bußen bestritten, x. Zürich hat vor einiger ZeitChrist'"" erlassen, worin es unter anderem sagt, daß die Messe nicht zn kleiner Schmälerung des Leidenseine,/ Ans das deßhalb erlassene Schreiben hat sich Zürich über alle Pnncte verantwortet, diesenkatli.,."^^"v»»nen; es wird darüber Bedauern ausgesprochen, indem solches gegen den Frieden und denerlasset" ("Unfern") Glauben sei; wenn die Obern davon Kunde erhalte», so werden auch sie MandateDl>er,/' ^ beiden Thcilcn nicht zur Freundschaft gereichen. Heimzubringen, damit diefolch» Abstellung so ungeschickter Reden zu handeln wissen. ) » Doctor Jacob Stnrzel schreibt, daß der,Bris" Landgrafen von Hessen im Elsaß Knechte geworben, wieder davon gelaufen sei; ferner daß er»ach Reichstag Regcnsburg erhalten, des Inhalts, daß der türkische Kaiser in eigener Personder ziehen wolle, der König von Frankreich aber dem Kaiser keine Hülfe leiste; denn der „vond cn" (Woiwode?) habe eine Botschaft zu ihm geschickt, die durch die Eidgenossenschaft geritten und
Mittwoch »ach der hl. Dreifaltigkeit, 29. Mai) findet sich gedrilckt bei Bnllinger, III. 315—313, im"" f. d. schw. R. C'., I. 354, 355.
^'stenlich^ eriihrte Stelle lautet etwas bestimmter so: „Wiewol wir oornaher uß grnnd bewärter heiliger gschrift, ouch »ß ganz"'«S ""bbruch der bäpstischc» mäss und sacraments, wie die bischar b>) der römischen Küchen, »it zno kleiner schmelc-
b>»cht... ^^^inung des bitteren Indens nnd sterben Ml Christi, der allein das opfer für die sünd und unser seligmacher ist,
'"°>den. abge.ha.u- .c.