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Mai 1532.
tragc und Wünsche. Noch fügt sie bei, der Herzog begehre, daß man keiner Klage über ihn Gehör gebe,sondern ihn (Meilen) benachrichtige, damit er zu antworten wisse. Der tion Mnsso sei nicht bei ihm; sehtbaue er freilich ein Schiff, aber nur zur Kurzweil für sich und seine Frau; wohin er jetzt geritten, wisse der-Zote mcht. 4. Darauf antwortet man wie früher. Den Herzog ersuche man, die tion Pctcrlingen bei demGottcswort bleiben zu lassen, um Unruhen vorzubeugen, und den alten Bund zn berücksichtigen. Um jenesneue Schiff kümmere man sich nicht viel. Wenn Klagen gegen den Herzog eingehen, so werde man ihmdarüber schreiben, was zwar nicht nöthig scheine, da er es sonst erfahre.
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Lucern. 1532, 23. und 24. Mai (Donstag nach Pfingsten f.).
Staatsarchiv Lucern: Allgem. Abschieds I. 2. k. rss.
Tag der V Orte.
t». Da ein Anstand waltet in Betreff eines Waldes, welcher an der Landniarch des Mcyenberger ? »> ^liegt, so soll das heimgebracht werden, um auf nächster Jahrrechnnng zu Baden zu beschließen, wem »w» s"Bereinigung der Märchen Auftrag geben wolle, ü». Junker Ulrich Mntschli und Jacob (Hans!) Howgill'^alt-Schnltheiß zu Bremgartcn, stellen das Gesuch, man möchte ihnen ans der nächsten Jahrrechnnng das Aa)eröffnen gegen die von Bremgarten in Betreff des ihnen abhanden gekommenen (Weins), e. Hcimznbnnund ans der Jahrrechnnng Beschluß zn fassen, ob man den Brandbeschädigten zn Rüßegg eine Beisteuerwolle, «t. Der Kirchhcrr zn Bunkhofen beschwert sich über das, was ihm von Zürichs Unterthanen imAmt begegnet ist. Es wird dieser Bericht in Schrift verfaßt und heimgebracht; was darüber an Zürich geselM 'worden, weiß jeder Bote. v. 1. Es soll jeder Bote seinen Obern Bericht erstatten, wie Einige aus der ^und Landschaft Zürich de» Anschlag gemacht, Zug mit 2tt00 Mann zu überfallen, was aber ohw' ^Obrigkeit Wissen geschehen, der es leid sei. Ferner, daß unter den Bernern ein Gerücht gehe, als ob ^V Orte samt Wallis und einigen tausend Wälschen die Absicht hätten, die Bcrner zn überfallen, undBerner sich dcßwcgen gerüstet haben und „Erstmann" sein wollen. 2. Dieser und anderer Warnungen wegwird nun beschlossen, es solle jedes Ort sich gerüstet halten, damit man nicht unversehens zu Schaden1'. Jeder Bote kann berichten über die unschicklichen Predigten und Reden, welche der Prädicant zu ÄÜ ^zell gehalten, und was deßhalb an den Bischof geschrieben worden. K. ES wird der Antragschlechten Münzen, namentlich die Fünfschillinge, zn verbieten, damit nicht der gemeine Mann zukomme. Antwort ans nächstem Tag. I». Uri und Schwyz werden von den drei Orten ersucht, inder Zeitumstände keine Botschaft an den Kaiser zn senden und den väterlichen guten Rath zn beachten, ^der Bischof von Vernlam schriftlich gegeben, daß nämlich der Kaiser alle Händel, welche die Italiener oder ^Eidgenossen betreffen, seinen Anwälten zu Rom übergeben habe, daß sie also große Kosten haben undkeinem Ziele gelangen würden wegen der an Höfen gewöhnlichen Langsamkeit infolge der vielen ^auch würden sie bei ihrer Gegenpartei den Argwohn erregen, als ob sie etwas gegen dieselbe im Sinne ^was dann zu einem plötzlichen Ueberfall Anlaß geben dürfte, was nicht nur ihnen, sondern auch dein h"