Mai 1532.
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^uhl den größten Schaden brächte; darin» ermahne und bitte er sie, noch zu warten bis zur Ankunft' 4'han's und Baptista's de Jusula. i. Schwyz wird beauftragt, dafür zu sorgen, daß die Verhöre der^"longencn von Napperswyl denen von Zürich mitgethcilt werden. It. Lucern ersucht Schwyz nochmals, ihmw ^ltzungskostcn für die gefangenen Toggenburger ohne weiter» Verzug zu senden. I. Zur Bcrathung derdie"? ^ ^ zutragen möchten, und zur Festsetzung einer Belohnung zu dem verdienten Solde fürEschenthaler Haupt- und Amtleute wird ein anderer Tag angesetzt auf Mittwoch nach Frouleichnamstag^ Juni), z» früher Nathszeit. Betreffend die drei Vorschläge, welche mau Solothurn gemacht hinsicht-
der .ikricgskosten, beschließt man einstimmig, nicht davon abzugehen, und daß Solothurn einen derselben^zunehmen habe. i». Jeder Bote kann berichten, was Uri, Unterwaldcn und Zug an Zürich geschrieben in^"chen des Abtes von St. Gallen. «. Der Herzog von Savoyen stellt das Begehren, das Vündniß mito" ^ Orten zu erneuern und in das nnter ihnen des Glaubens wegen geschlossene Büuduiß aufgenommenworden, damit er wüßte, wessen er sich zu ihnen zu versehen habe, wenn er mit Bern in einen Urieg vcr-!, würde; endlich wünscht er, daß die V Orte sich an seiner Statt bei Bern und Solothurn verbürge»"4 o», denen er einige Städte und Schlösser verpfändet habe, indem er ihnen die Pfandschaft und Versetzung
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^ Lunde und Leute lieber gönnen würde, als den zwei Städten. K». 1. Der Gesandte des Herzogs vonoho» zxjgt weiter an, er wolle den V Orten nächsten Montag die Pensionen für zwei Jahre hier aus-
t>aS Uebrige in drei oder vier Wochen, oder sobald es ihm möglich sei; die Boten mögen bis nächstenzubry ^ H^ogs Kosten zu Luceru bleiben. 2. Schließlich bittet er, den gestellten Autrag heim-
driickt ^ empfehlen, damit die V Orte mit dem Herzog „etwas handeln oder machen" würden; auchwerde ^ Hoffnung ans, daß sie dem Herzog behülflich wären, wenn die Bcrncr dieser Vcrhuudlungen inne»nd s" dcßhalb angreifen sollten. 3. Beschluß: Ihm gute Worte zu geben, wie er es auch gethau,
rr geb^ "ochsten Montag (27. Mai) wieder in Lncern einzufinden, um da in Empfang zn nehmen, was
Honm»' ^'tag "och Pfingsten). I. Der Abgeordnete des Abtes von St. Gallen, Jacob am Ort,
hwis begehrt zu wissen, ob man dem Abt das Burgrecht und die mit ihm und seinem Gottes-
woge ^eten Briefe halten wolle. 2. Antwort: Der Abt solle dessen versichert sein; der Hauptmann3i>riä" ^ ratheu, daß er mit Absetzung der Prediger innehalte und das Recht, welches ihm
w'warte; denn nach den Bünden sowohl als dem Landfrieden sei mau verpflichtet, der^ wö ^^iU'ndcn Partei dasselbe zu gewähren. 3. Auch wird von Lucern und Schwyz au Zürich geschrieben,boii P^,c^ verschieben und einsiweilen, bis zum Austrag des Handels, mit der Aufstellung
ü"gleicl"v^"" (""ch) zurückhalten. 4. Dasselbe schreiben Uri, Unterwaldcn und Zug an Zürich »nd bittenschreie/ abzuschlagen, indem es befremdlich erscheinen würde, immer nach Recht zu
"ud es doch selbst nicht gestatten zn wollen. Sc sc Lm-r»: sc Miel sc Salle».
Vers^,' ^^^chrcibuug der V Orte gegen (die Altgläubigen von) Glarus, daß man zufolge den gemachtenihnen Glanben zu bleiben, die geschworncn Bünde und den neuen Landfrieden an
stünde '^"ou auch mit Leib, Ehre und Gut beistehen werde, wenn sich jemand unter-
vl.m dein alten Glauben oder den Bunden zu drängen. St. A. Lucern: A. Glarus.
»I si»p Ivcnigstens folgende Acten beizurückcn:
Der (Donstag nach Pfingsten), Lucern. Die Boten der V Orte schreiben an Zürich:
l Ku-chhcn' zu Lnnkhofcn und Andere berichten, wie von Einigen aus dem Freienamt an diesem Priester