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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mm 1532.

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^ 4 B. einmal Nachts in RapperSwhl eiuein vor scin Haus gekoinmeu sei und ihn herausgefordert nnd dabeie wht hnbc, j^en non RapperSwhl oder aus den V Orten, der ihm begegne, zu erstechen oder, hinter einernudc" lauernd, zu erschicßeu, was alles wider die Bünde sei; dnruin begehren sie, daß Zürich ihn verhafte,»"ch Verdienen strafe und in seinem Gebiete nirgends mehr dulde, indem die Bünde dorschreiben, daß keinden Feinden des andern Ausenthalt geben solle. Es werden auch die dou Schwhz die Geständnisse deräu Napderswyl Gerichteten nach Zürich schicken, damit es über den Handel gründlichen Bericht erhalte. 11. Es"»gezogen worden, wie der alte Commcnthur von Hitzkirch, nämlich der von Mülinen, den Abt von St.^an ans einem Feste schwer mißhandelt nnd ihm geflucht habe, so daß derselbe habe fliehen müssen; der-tui M künftig vermieden werden. «V. Heinrich Schönbrunncr, Landvogt zu Baden, Hauptmann Ueber-mr und der Hellberger haben angezeigt,wie die Franzosen setz gan Töringen, sye der weibcl kommen und"» dtyeu nachgefragt und geredt, er söltc si fachen." Sie begehren zu wissen, ob sie sich des Landfriedensmdürfen. Darüber sollen die Voten (von Bern) auf den nächsten Tag Antwort bringen, tt. Die^^ichaft von Bern hat dem Weihbischof von Cvnstanz für die gemeinen Vogteien das Geleit bewilligt (?).

Auf die Anfrage des Schaffners zu Lcuggcrn wegen Viberstein hat Bern geantwortet, die Mannschaft^ ihw, das Haus ertrage wenig und befinde sich in schlechtem Zustand; es könne sich daher nur umdc>, ^ wofür die Boten Gewalt hätten. Darauf ist ihnen abermals gesagt worden, sie sollen

de," lesen und den Pfandschilliug geben oder das Haus zurückerstatten oder ins Recht treten; auf

Antwort bringen, w. Hauptmann Zellcr von Zürich beklagt sich über die Wer-Gcld'^^ Frciburg und Solothurn auf etliche Summen Gelds gelegt haben, und bemerkt, daß diese

" »'cht ihm, sondern den Knechten gehören, für die er gebürgt, bittet also ernstlich, sie ihm verabfolgen zuHab"'' "'cht schuldig sei, dieAemter" zu bezahlen, und man deßhalb dem Herzog abermals geschrieben

vb>v'" ^ heinibringen und bei den Herren bitten, daß sie die Nnsprechcr des Verbots halb

sile Hailptmann rechtlich belangen, so sollen sie ihn den Bünden gemäß an seinem Wohn-

d^' » Da auf dem letzten Tage Hr. Sturze! infolge Vermächtiguug der V Orte (unser Venn.")

dcni^"^ (früher) verfallenen Pensionen bezahlt hat, so ist man der Meinung gewesen, sie werde

ha/ »on Beuggen (I. v. Andlau) den Haft auflösen; weil dies aber nicht geschehen, so

(>vo ^ ^ ^^l'erfalleue Pension nicht ausrichten wollen, sondern bei dem Laudvogt zu Baden Hinterlegt,^ ° s'e bleiben soll), bis das Verbot aufgehoben sein werde; dabei erbietet erosich, sobald der Haft gelöst sei,Nu," dem Landcommenthur und Ludwig von Reischach zu handeln, daß dieser wohl befriedigt werde.

. "ull rathen, den Arrest fallen zu lassen; würde dann aber nicht beförderlich unterhandelt (vermittelt),'"Ü Basel ihn wieder herstellen.

^ aus dem Zürcher, 11rm aus dem Bcruer, W aus dem Frciburger, rvrv aus dem Basler

» . ^"'plar. J,n Zecher fehle» .18', »nv«; Vcru hat -rv, t, >v, ttItlt, mir iu vcrnn-Wer Reihenfolge; x, Iin» bilden ciucu Anhang ans besonderem Bogen. Frciburg hat v, It8,' 11? 88, Basel Iiiu8, tll, 8l?, vv ?c., Solothurn wie Freiburg, Schaffhansen Iik,, itt bis11? 68'.

Z" Im Zürcher nnd Bcruer Abschied findet sich dieser Artikel erheblich weitläufiger ausgeführt:1- Nachdem die Parteien . . . (Wiederholungen) ab dem letzten Tage heinigebracht, daß man (sc. die cilf. ^e) versuchen wolle, ihren Span gütlich auszutragen, haben des Königs Näthe nnd Coinmissaricn, mimlichJacob Stnrzcl von Puchheim nnd Adam von Hombnrg, laut ihrer Instruction eröffnet, daß der KönigV»ube, den beiden Städten kein Erbeinnngsgcld schuldig zu scin, bis sie die Klöster Stein nnd Königs-