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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Mm 1532.

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'dgenossen nicht mehr geschworen, nnd deren Freiheiten mon nicht gehörig kennt, wieder schwören losse undhicfnr einen Tag ansetzen wolle. ». Da man erfahrt, daß in der Grafschaft Sargnns allerlei Frevel Vor-Rhen »zider den Landfrieden, »nd nicht weiß, ob der Landvogt dieselben straft, so soll ans Fronleichnamstag- Mai) jedes Ort einen Boten nach Sargnns senden, mn die Sachen zu untersuchen und nach Gebühr zuNrfügen. v. Abgeordnete der vier Höfe im Rheinthal, von beiden Religionen, berichten über die Streitig-^'N, welche zwischen ihnen obwalten. Es wird ihnen folgender Bescheid: Sie sollen in jeder Kirche ausc»i gemeinen Kirchengnt die Altäre, Kelche und andere Zierden wieder anschaffen; die Kirchenpfleger sollenWen über die bisherigen Einnahmen Rechnung abstatten; in Zukunft soll jede Partei einen Kirchenpfleger^n und von ihm alljährlich Rechnung empfangen; die Pfründen sollen sie nach Marchzahl der Personenlei m einander unangefochten lassen. HX. Bern nnd Zürich ziehen an, daß Schultheiß Honegger nnd) Btntschli einige der alten Näthe zu Vremgartcn um Bezahlung des Weins.belangen, der ihnen im^'gc weggetrunken worden, obschon diese Näthe daran unschuldig seien, und bitten, solches zu wehren. Da^och die Näthe, als die Beiden ihren Wein wegführen wollten, dafür gutgesprochen, so soll man denselben" bg das Recht gestatten, x. Auf letztem Tage hatten die V Orte denen von Solothurn der Kriegskosten^gen Mittel vorgeschlagen*). Nachdem nun Solothurn abermals weitläufig erzählt, wie große Kosten^gehabt, und wie es nur des Friedens wegen ausgezogen sei; da auch Zürich und Bern, die Rathsboten^ ^ei Schiedorte nnd die französischenHerren" die V Orte dringlich bitten und ermahnen, diese Kosten'whzulassen, so versprechen Letztcrc, es nochmals heimzubringen; es soll sich dann jedes Ort auf dem Tagw Lucern erklären, damit man auf der Jnhrrechnung zu Baden einhellige und endliche Antwort geben könne.

' Auf den Tag zu Lucern soll jeder Bote Vollmacht bringen, denen von Glarus (den Altgläubigen) dieRstnd^'te Verschreibung aufzurichten. 1. Abgeordnete der Gemeinden Gostau, Norschach und Waldkirch^Weren sich gegen den Abt von St. Gallen, daß er ihre Prediger vertreiben und ihnen dafür Meßpfaffendx/" was gegen den Landfrieden sei; denn sie wünschen bei dem Gotteswort zu verbleiben, ohne jemand,^ begehrte, daran zu hindern; auch wollen sie dem Abte treulich alles verabfolgen, was sie schuldighou-ll Hauptmann des Abtes erwidert, der Abt sei ein freier Fürst und könne mit seinen Gottes-

kiind galten nach Gefallen; er gebe ihnen auch nur fromme Priester, die das wahre Evangelium ver-

nd hoffe, die IV Schirmorte werden ihn dabei schützen und die Leute zum Gehorsam weisen. 3. Die^ Orte -

Gotte

^'offnen hierauf ihre Instructionen: Zürich will dem Abt nicht gestatten, (die Leute) von dem

uuht weiter handle. Lucern und Schwyz wollen hingegen den Abt bei seinen Freiheiten, Briefen

srlben^'^ Landfrieden zu drängen, bietet ihm Recht und begehrt, daß er bis zum Austrag des-

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Ichied bleiben lassen. Glarus hat keinen bcsondcrn Befehl gehabt nnd nimmt dies alles in den Ab-

sicht ^ Botschaft ""ch Bünden schickt, so ersuchen die andern Orte Lucern, sich darin

^hei,d" Lucern wird beauftragt, an den Zoller zu Lanis zu schreiben, daß erdie aus-

ss>ier! ^ ^uminc" bezahle, re. Heimznberichten, was für Reden den Knechten des Schultheißen Frei und° ^nynins Metzger, des Raths zu Baden, begegnet sind. «I«I. Hans Widmcr von Blickcnstorf bittet jedes»»> ein Fenster, worüber dem Boten von Zug auf dem Tage zn Lucern Bescheid zu geben ist. «e.Ich**)nit färgässcn an(ze)zicn von des abschcitz von Prunnen wägen, antrcffen(d) die Be'nzigcr (bäntzigon" ?)

<er Abschiedtert wiederholt die früher mitgetheilten Bestiminniigen.

) Nachtrag von der Hand Golder's.

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