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Mm 1532.
Zu Bei dem Schwyzer Exemplar liegt eine Notiz von Lnndschreiber Stapfer, die wir im Wortlautfolgen lassen:
„Uf der Wart abent (3. Mai) im 32° (ist verhört?) der grafschaft fnrirng, daß s>) die artikcl, so Z>mRapperschwyl abgeredt, . . all . . angenommen, allein den, so gemacht, ob sy nit straften, daß (es) uns gefiel«,und wier benüegig sin (wurden), daß es dann an die schidlnt der siben Orten kommen (sölt), welches st) Wlandlüt?) hoch beschwere; dann st) besorgen, daß es inen und uns ein ingriff bringen, das unlidenlich (sin möcht)',es st)(g) ouch wider ir fryheit; dann die, so zum rechten verordnet, »messen schweren, daß sy erteilen, das stlrecht dnnkc, ec."
713.
Brunnen. 1532, 2. Mai.
Ttaatöarchiv Luccrn: Allgeiu. Abschiede I. 2. 1. 397.
Tag der V Orte.
t». 1. Dieser Tag wurde angesetzt wegen verschiedener Warnungen, daß etwas gegen die V Orte imSpiele sei. Es wird auch ein Schreiben des N. von Jnsnla („von jenneser") verlesen, welches allerlei be-richtet von dem Papst, dem Kaiser und andern christlichen Fürsten, sowie von den Türken. 2. Dann wirbden Instructionen gemäß beschlossen, es solle jedes Ort die Seinigen gerüstet halten, dafür sorgen, daß jed^mit Gewehr und Harnisch versehen sei, auch Geschütz und Munition in Bereitschaft setzen. 3. Auf die An-zeige hin, daß Lncern in Eile (möchte) überfallen werden, wird ferner abgeredet, daß jedes Ort mit seinemPanner dahin ziehen solle. 4. Dabei verpflichten sich die Boten, ihre Obern ernstlich zu ermahne», daßallenthalben nach Kundschaft werben und ein Ort je die andern von allein benachrichtige. Träfen Berichsein, nach denen ein „Anschlag" nöthig würde, so soll jedes Ort sogleich zwei Voten nach Lucern senden-Schwyz wird beauftragt, Erkundigungen einzuziehen über das Benehmen Zürichs gegen Rupperswyl, um ihmsolches auf dem Tage zu Baden vorhalten zu können. I». Es langen (ferner) Schreiben ein von dem Bischtvon Verulam, von Baptista de Jnsnla und von Wallis, deren Inhalt die Boten kennen. «?. Um den UebM'flnß der Sünden, die allenthalben offenbar begangen werden und Gottes Zorn erregen, zur Besserung unsMLebens abzustellen und den Allmächtigen zu versöhnen, sollten geeignete Beschlüsse gefaßt werden; da st'b^nicht alle Boten darüber gleich instrnirt sind, so wird es jedem in den Abschied gegeben; namentlich sindsolche Sünden bezeichnet: Pensionen und Vereinungsgclder, Gotteslästerung, Wucher, Ehebruch und HnrcttVUnmäßigkeit im Trinken und Essen, Spielen und Tanzen, köstliche Kleider w. «I. Es weiß jeder Boteberichten, was an der Landsgemeinde zu Glarns der V Orte wegen vorgegangen; es wird nun denRappcrswyl befindlichen Boten geschrieben, sie sollen sich an die nächste Landsgemeinde verfügen, um(den Altgläubigen?) Dank zu sagen und Beistand mit Gut und Blut zu verheißen, v. Auf den Tag Z"Baden soll den Boten Vollmacht gegeben werden, über den Handel, welchen Einige im Oberland gegenLandfrieden begangen, an den Vogt zu schreiben und solches auch Zürich vorzuhalten, I. Heimzubringen^daß der Landvogt zu Sargans die von Mels bewogen, keine» Altar zu bauen, und wie derselbe mit dc>»Weibcl zu Flnms gehandelt hat. K. Vogt Vogel und Meister Hans Zimmermann an der Brücke bittenjeder um ein Fenster. Ii. Die Altglmibigen zu Glarns begehren, daß man ihnen die gethanen Zusagen n» t