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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1532.

. r. tt Der Bußen, Lcibfülle und Gerichte halb gilt die Abredehelligt lassen und weder schmähen noch Mten. - ^oaaenburger kommen iibcrcin, daß diese bei

mit dem Abt von St. Gallen. Du von ^ Schwyz beklagt, daß derselbe von Etlichen

dein zu Rapperswyl gemachte» Frieden bleiben so eil, Bürger dieselben, sofern es noch nicht ge-

gebrochen worden, so ist ausdrücklich lmstmnnt. das ^ Grafen sollen. Träte der Fall ein. daß

schehen, znr Strafe ziehen und anch m Z» .Nif e ^ ^mmsam. iind diese der Ansicht wären, sie hättendie von Schwyz vermeinten, die Toggenburgcr I rai u . koinmeii. t. Vogt am Ort

gemäß dein Frieden gestraft, so soll die Sache zum Ensick^ ^ Artikel des gutlichen

von Lucern, gegenwärtig Hauptmann des Gotki.'M> ^ acschlassen. kraft dessen die von St. Gallen

Vertrages, den die Stadt durch die ueuu Orte ^ ^hen; «ls nun i». Minister wieder

niemandem verbieten oder verwehren sollen. >n das dazu gegangen, haben die St. Galler

Messe gehakte., worden und viele Ehrenleute. Manns- und e A ^ ^ Glanben

das nicht (mehr) leiden wollen, sondern be. hoher ^ rase ^ ^ ^ ^ls die von

dulden zu können. Dazu habe Einer im Meßgewand zu .ud ^ habe., etliche (Burger) zu -wem

Appenzell und die von Rorschach eine Kreuzfahrt ncui ' ^ ^ei Thor gesagt, sie sollen das Ketzer-Knaben, der bei den heimkehrenden Rorschachern e.n Kreuz get . ^ ^ ^en Prester

werk auf ihre», eigenen Boden üben, und ^/bringen könnte. Heimzubringen, um auf dem

getroffen. Er bittet, solches abzustellen, da ev mch^-' .zzauptmann von St. Gallen begehrt »m

"itchstkünftige,. Tag zu Baden darin ernstlich zu hame n- - - ^ s^.e.u E'genthmn

Auftrag des Abtes, daß die Toggeuburger den A t gn ch ^^te». sv ri.fe er das

k°mn .en und ihn bei Brief und Siegeln ^^0.' lassen; w Vogt und ...

Recht an. «. Auf die Klagen der Rapperswyler über u.u ' geantwortet und AbhülfeBetreff des Spitals ist an Zürich geschrieben worden. - u > verwendet sich für Peter Weber von

dersprochen hat. weiß s-der Bote seinen Herren a.izuzc>^ . ' ^rd g^ufftragt, die Klage

Mclldkirch. damit er »nieder zu dem Seinen W""-. »' ^ .^crgeworfenen Maaren zurückzuerstatten. E. ist

Ciprian von Como heimzubringen, und W»e -'t a. ^ widersetzen. I». Meister Laurenz von Lug-

^abschiedet. Luccrn solle unverzüglich ein ""lmrteusil"^ .. es soll den Boten auf den nächsten -agMis begehrt ein eidg. Verwendungsschreibcn an dieF r

Baden Vollmacht dafür gegeben werden. ^ Navverswyl. Die Gesandten der sechs Orte ^

I. 1532, 2. Mai (Donstag nach Philipp und ^ ' ^ Jasper Göldli, ritter. und uns anzeigt.

Orte und Glarus) an Zürich. .Fs ist vor uns vishar verspert und mt wogen

Mc im vierhundert guldin sampt dem zms. so >m sin ^ ^ söl .ch v.erhundcr g>> >

folgen, und dwyl .... in. das recht Methan. wollt er g ^ verpflichten (macht). mw

»"sprach (genommen?) und verpotten Hab. dar»,.t er se) g^ ^ ^r im dann d.e ze ge e>

d«rufmb unser fürgeschrift bittlich ankert, in h°f"uug d () r ^ .welli..d m.s ze l.eb

ll"w'gt und uns nit unbillich bednnkt sin. so bitten " ' ^ lsi -

unseru. von RapresckMfl als von sinen wegen bydisemb . berecht(ig)cn und für uch

ansprach uidergleit oder verpotten Hab. darmit er d.ese b.gm d 1

Bieren könne, tu, was grund das bescheche. antwurt z Stadtschreibers ausgefertigt, der auch ""

. Das Lucerncr Eremplar ist von der d" ^ pp^

Schmyzer zwei Artikel selbst nachgetragen hat. ^