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April 1532.
705.
Bern. 1532, 10. April.
Staatsarchiv Bern: Instructionen .It. iiisn,
Verhandlung mit einer Botschaft bon Genf.
Der (dentschc) Eintrag im Jnstructionsbuch sagt in Kürze, was 8 1 der folgenden Missivc enthalt,wir ziehen die Mittheilung dieser vor, iveil sie etwas mehr bietet und zugleich ein anderes Geschäft berührt.
1532, 1t). April. Bern an seine Boten (in Baden). 1. Eine Votschaft von Genf, die heute vor deingroßen Rath erschienen, habe das Begehren gestellt, daß man der Stadt behülflich sei, für den Schaden, denihr der Herzog mit Absteckung des Proviants zugefügt, rechtmäßigen Ersatz zu erhalten, und ihr auf dicp»>Tage hierin Beistand leiste, um gemeine Eidgenossen um Recht anzurufen. Das habe man abgeschlagen ">in dem Sinne geantwortet, wenn der Herzog dem Abschied von St. Julien zuwidergehandelt, so wolle ma» denGenfer» bcholfen sein, deßhalb zum Recht zu kommen; falls aber der Herzog das abschlüge, solle die Sac/vor die Schiedlente gelangen, die jenen Abschied errichtet haben. Dies zeige man an, damit die Boten, nn'»njemand Bern oder den Herzog hierin verunglimpfen wollte, geziemende Antwort zu geben wüßten. 2. Si»>nnFerber habe angebracht, daß er und seine Knechte nach dem müssischcn Frieden sechs Tage über denhinaus im Dienst (ans dem Heimweg) gewesen, und der Herzog das Gesuch um Besoldung abgewiesen ha^'er bitte nun, dies den Eidgenossen vorzutragen, und hoffe, daß ihre Verwendung etwas auswirken nun3. Dcßgleichc» empfehle der Großweibcl (Benedict Schütz) eine Ansprache, die sein Bruder Burkhard sel-den Herzog gehabt, zur Fürsprache, (zumal) sie 112 Kronen betrage. Beides solle nun den andern Boten a»gezeigt werden, zc. St, A. B-m: T-uts-h Miss- r,
700.
Murteil. 1532, a. 14. April.
Staatsarchiv Bor»! Instructionen, N, nni,.
Gesandte: Bern. (Crispin Fischer; Hans Rudolf bon Dießbach). Freibnrg. -
Verhandlungen über die Vertheilnng der Kirchengnter.
^ ^auftragt, die von Freibnrg nochmals des freundlichsten auzukchrcn, daß ^(die cc ledigtent Riter) dem Spital in Marten überlassen möchten. Wen» aber dieselbe» nicht bcrücksiclM"wolle» daß Bern den Freiburgern bewilligt, solche Güter zurückzuziehen bis auf das dritte Glied, obwohl^».cht der Reformatio» anhangen, und damit mehr nachgelassen hat als andern Eidgenossen, so soll, falls d>cMuriner das Recht anrufen, ihnen dazu verholfcn werden.