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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1532.

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W ichen Evmmissnnns hin beseht, noch keine Zahlung geleistet worden sei. 5. Hierauf wird dem HerzogAuch geschrieben, daß er diese Ehrensölde ausrichten möchte. «. Da die Boten von Zürich und Bernuue Vollmacht gehabt, der Bitte der V Orte zu willfahren, dein Weihbischof von Constanz sicheres Geleit zu^ u>, wenn er etwa durch ihr Gebiet in die Freien Nemtcr ginge, um die Kirchen wieder zu weihen, so sollen sie^ ernstlich heimbringe», damit derselbe solches Geleit erhalte; denn sollte dies nicht geschehen, so würden die^ ^Ae hernach in gleichem Falle auchhinter sich halten", v. Caspar Güldli's halb haben die Bolen vonZürich geantwortet, ihre Obern wollen demselben Geleit zum Rechten geben, aber nichtdavon", erversprechedenn "ut Recht." Die V Orte sind hiemit nicht zufrieden und bitten sie nochmals freundlich, ihm wegen des^ ls seiner verstorbenen Schwester ein ordentliches Geleit znm Recht und wieder davon zu gewähren, damiterledigen könne, und ans nächstem Tag Antwort zu geben. HV. Der Frau Göldlin, die zu^>»atschwyl gewesen, desgleichen andern ausgetretenen Klosterfrauen, soll das Eingebrachte, aber nicht mehr,^-MgegeRm werden, x. 1. Die von Goßan bitten durch Abgeordnete um Erläuterung des Landfriedens,w ^ ^ Millen ihnen einen Meßpriester sehen wolle, während etwa 1500 Personen das GottcS-diese' ^^ ^ Blesse begehren. 2. Der Hauptmann (der IV Orte) und der Bruder des Abtes geben^ Tatsache zi, sigc also ergangen"), sind aber der Meinung, daß derselbe als freier, nicht bevogtctcrInhaber der Lehen befugt sei, Priester zu sehe», die sowohl Messe lesen als das Gotteswort3 ^Meit er jedoch keine Priester (zur Verfügung) habe, wolle er die Prädicanten nicht vertreiben,

ha A'inerkt Zürich, der Abt sei durch den Landfrieden eingesetzt und daher verpflichtet, seine Gottes-

bleiben zu lassen. 4. Luccrn und Schwhz bestreiten diese Verbindlichkeit und behalten demGl ^ Aue», nicht bevogteten Mann, volle Freiheit in der Verleihung seiner Lehen vor. Der Bote vona» ^ hierüber nicht instruirt. Der Hauptmann von St. Gallen hat abermals die 0000 Guldenfür 3 Webers halb hat man den Hauptmann gebeten, sich bei dem Abt (von St. Gallen)

ü>eu' ^ Anwenden; wenn aber dies nicht fruchtete, so will man niemandem das Recht abschlage», Esivgc» ^ im Nheinthal dem Ammann Vogler ein Geleit geben soll. I»I».Des her-

ji») weiland bott hat mir sincr Werbung (halb) wenig gschriften geben, und diewyl er by üch ist, heißent^elll ' ^ geben." 1. Die Partei der Altgläubigen von Thal beklagt sich, daß die Neuglänbigen

übe/ andere Zierden verkauft und von den Kirchengütcrn bei 1100 Gulden vcrthan haben, sich jeht^isei^l^""' ^ aufgerichteten Altäre zu zieren. Die Beklagten erwidern, es werde sich nicht cr-

^ ^ ^'braucht; die Gegenpartei habe die Altäre ohne Anzeige von sich aus

i >ie ^ ^as sie freilich nicht hindern wollen. 2. Nach langen Vorträgen wird den Parteien eröffnet, daßdjx Glaubens die Altäre und Anderes aus dem gemeinen Kirchengnt wieder herstellen sollen; über

Einnahmen haben die Kirchcnpfleger ehrbare Rechnung zu stellen; jeder Theil soll einen Pfleger^ "^jährlich von ihui Rechnung nehmen; die Psrundgütcr sind laut des Friedens zu theilcn.dgz' ^ Der Schaffner von Leuggern fordert Antwort betreffend die von Bern zu ersehenden Kosten undihrer"MAnstein. Die Botschaft von Bern erwidert, ihre Herren hoffen, daß ihnen die Kosten gemäßHauffs erlassen werden; denn im Schwabenkriege haben sie (da) auch große Koste» erlitten; des

Aes r - halb seien die Boten nicht instruirt; werde es aber um 2300 Gl. angeschlagen, so wollen sie

dag^""^'"äcn. 2. Es wird nun von de» VII Orten beschlossen, für einmal die Kostcnfrage ruhen zu lassen;gelcj// ^ Biberstein zurückgegeben oder der ganze Pfandschilling dafür erlegt oder das Recht ein-Mrde»; ^ nächsten Tag fordert man endliche Antwort.