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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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April 1532.

heimbringen. 3. Auf eine Erneuerung der Vercinung werden die Obern wenig Lust haben einzugehen, weiler sich so schlecht gehalten, die Pensionen nicht bezahlt und ihnen im letzten Krieg keine Hülfe geleistet habe )-4. Auf das Begehren um Ansehung eines Tages für Leistung der verfallenen Zahlungen wird die Botschaftauf den Tag zu Baden nach der Auffahrt bcschieden (10. Mai), Zwei Pfaffen, welche zum neue»Glauben übergegangen, aber nicht geheiratet haben, begehren Absolution. Heimzubringen. I. Dcßgleich^-wie man es mit den Eheleuten aus dem Thnrgan halten wolle, welche von dem Ehcgericht zu Zürich ,3"sammen erkannt" worden, aber jetzt wieder ans einander wollen, i»». Es soll sich bis zum nächsten Tag stb"Ort bcrathen, wie man das Zutrinken und Schwören abstellen wolle, i». Da man jetzt auf einegeu>r""Beute" verzichten muß, so soll jedes Ort für sich selbstbeuten", damit in Zukunft nicht jedermann der Brnünachlaufe, indem daraus großer Schaden entstehen könnte. «. Da beschlossen ist, von Lncern und UriNamen der V Orte Boten zu den Vündnern zu schicken, so soll Lncern die von Uri benachrichtigen, wann ^ihm dienlich sei. »». Da Glarns auf Montag vor dem Maitag (29. April) einen Tag nach Rapper^ansetzen wird wegen der Späne zwischen dem Abt zu St. Johann und den Toggenbnrgcrn und vielleicht a»)dem Abt von St. Gallen, so soll man den Boten, welche im Namen der V Orte nach Glarns undabgeordnet werden, Vollmacht mitgeben, den Tag zuvertreten" und das Beste zu thun. Der Predigtzu Thal wird von der Pfründe entfernt, weil er die Messe gescholten, i» Es wird neuerdings erkannt, dalgemäß frühern Beschlüssen die 10 silbernen Becher, welche Hauptmann Hünteler hat, und was den Fraw»von Gnadcnthal weggenommen worden, zurückerstattet werden sollen. 8. Eine Botschaft deren von Wabastadt sucht um Bestätigung ihrer alten Freiheiten nach, gemäß dem Abschied von Sargans; weil aberdenselben noch nichtverlesen" hat und die Boten deßhalb keinen Befehl gehabt, während alle übrigenEntsprechung instruirt gewesen, so sollen jene es wieder an ihre Obern bringen und ans dem nächsten TagAntwort geben, t. 1. Hauptmann Zeller (von Zürich) legt über seine Geschäftsführung im müssischen Krü'istehrbare Rechnung ab. Da ihm von den Hanptlenten ausdem Berge" (bei Mnsso?), als man WHauptmannerbeten", für jeden Monat 30 Sölde verordnet worden, nämlich 10 für seine Person, die nbug^zur Vertheilnng an tüchtige Kriegsleute und zur Bezahlung der Spielleute :c., und etliche Orte sowu'Thurgaucr und Toggenburger diese Uebersölde zum Theil noch schuldig geblieben, so bittet er, ihm dieselbebeförderlichst zu bezahlen. 2. Ferner zeigt er an, daß er als oberster Hauptmann mit Reiten und Bot0>schicken, bei Tag und Nacht, auchmit Verrätherei", eine Summe nebenbei verbraucht habe, worüber ernane Rechenschaft gibt; dazu kommen die Kosten seiner Reise nach Bern und Solothnru »nd ans diese Tag^leistnng, was im Ganzen 257 Kronen 1 Dicken beträgt; dafür begehrt er ebenfalls Entschädigung,diese Ausgaben in guten Treuen gemacht. Heimzubringen, damit er entweder ans sein Zuschreiben (dircct) o ^ans dem nächsten Tag zu Baden gütlich befriedigt werde; der gehabten Unkosten halb will man sich bcr" i ^wie man sie ersetzen wolle. 3. Sodann bringt er vor, daß ihm bisher nur 28 statt 30 Sölde verre )worden, was für alle eilf Monate 22 Solde ausmacht; ist ebenfalls in Berathnng zu ziehen. ^ ^beschwert er sich, daß ihm an die Koste» der Feldämter, die er nach Kriegsrecht auf die Verheißung de^'

Randglosse von R. Cysat:Hie muoß ein sülcr sin, dann der abscheid der 5 Orten zuo Zug, gehalten Frytags 'A° 1531, wyßt das widerspil, und nämlich daß der Herzog sich wol in diser fach gehalten, darumb sy wie danksagung zuog0 ,Der vorliegende Abschied sagt wörtlich:Ursach daß er sich so schlcchtlich an uns gehalten mit bezalnng der Pension, des gin nech stein krieg :c."