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April 1532.
nöthigen und straft» als die andern gemeinen Untcrthanen, nnd die Anhänger des Gotteswortes nicht davondrängen sollten, weil man ja sie auch unangefochten bei ihren Ceremonien nach Inhalt des Friedens gewährenlasse. Wenn sie aber hierauf keine Rücksicht nähmen, so soll man diese und andere Sachen vor Diejenige»ziehen, die den Frieden vermittelt haben, damit die armen Leute einigermaßen vertröstet nnd nicht gänzlichverlassen werden; deßhalb soll wanden Frieden wohl erwägen, um ihnen kraft desselben zu Hülfe zu kommen-2. Man soll an die V Orte auch die Frage stellen, wie lange sie denn offene Hand behalten wollen,' nachdemsie schon so viele Strafen verhängt haben; ferner anziehen, daß der Vogt in den Freien Aemtern Gefangenevon dorther nach Bremgarten gelegt, ohne die Stadt darum zu fragen, woraus am Ende erfolgen möchte,daß sie zu den Aemtern und nicht mehr zur Grafschaft Baden gerechnet würde; sodann wird derselben nichlmehr vergönnt, einen Schultheißen nach altein Brauche (selbst) zu setzen; denen von Mellingen sind die Thoreabgehoben :c. 3. Weiter sind die V Orte an die Zusage zu erinnern, die sie auf dem ersten, nach dem Kriegezu Baden gehaltenen Tage bewilligt haben, die von Bremgarten und Mellingen wie andere gemeine Herrschaftenim Frieden bleiben zu lassen, was auch in die Abschiede gesetzt worden ist. v. Die Boten von Basel zielMan, daß der Handel wegen der Erbeinung sie wenig berühre, wohl aber ein Span des von Reischach, dersich beklage, daß zu Baden ohne seine Gegenwart und Wider den ihm gegebenen Abschied seine Sache verhan-delt und entschieden worden. Zürich stellt die Frage, ob es die Häfte gegen Diejenigen, die nicht andem Kriege betheili^t gewesen, auch aufheben müsse (d. h. durch den Frieden dazu verpflichtet sei?).
Basel hat n, tt>, <1, dagegen v nicht; «II findet sich im Zürcher nicht, dagegen im Berncr Abschuß-Zürich hatte eine solche Bcrathung der drei Städte schon im März empfohlen und Ii. Stall als Bote» R-
zeichnet; ob inzwischen eine Aendernng eingetreten, kann nicht mehr ermittelt werden.
703.
Mcrn und xreilmrg. 1532, 8. April f.
Archive Bern und Frelburg.
Verhandlungen mit savoyischcn Botschaften, betreffend die Erneuerung des Bundes, die Verpfändung derWaat und die rückständige Kriegskostensumme.
I. (8. April), Bern. 1. Die Boten von Savoyen eröffnen, der Herzog wolle dem (Fortbcstand des)Genfer Bnrgrechts, weil Bern darauf nicht verzichte, nicht weiter widerstreben; dagegen drücke ihn die „Ver-pfändung" der Waat, weßhalb er beide Städte ersuche, ihm darin eine Milderung zu gewähren. 2. Soda»»erinnern sie daran, daß ihm das Vidomat in Genf zuerkannt sei; darum möchte er mit Hülfe von Botschaft«beider Städte in die dicsfälligen Rechte wieder eingesetzt werden. 3. Er sei zur Zahlung einer Summe Gelde«Verfüllt, obwohl sein Land verheert worden sei; dennoch würde er sich nicht weigern, dieselbe zu entrichten,sofern man ihm in der Versetzung (der Waat) entgegenkäme. 1. Endlich bitten sie, an Freiburg zu schrcibe»-damit es ebenfalls eine Botschaft schickte. 5. Die zugesandte Warnung (24. März?) werde verdankt.
Rathsbuch Sl!S, p. wo. >61.
II. (10. April), Frcibnrg. „Der Herr von Vellagarde hat in namen des Herzogen von Savoye NUgezöngt etwas geneigten willens, so derselb min Herr zuo minen Herren trage, verglichen das beschwüren, ^