April 1532.
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geben: Man bedaure höchlich, daß man im Verdachte sei, dem Frieden entgegen gehandelt zu haben, indemman den zwei „Flecken" Bremgarten und Mellingen geschrieben, daß sie dem alten Glauben anhangen oder"ber das Gebiet räumen sollten; dies sei jedoch gar nicht wider den Frieden; denn bei der mündlichen Unter-handlung und im Frieden selbst habe man die Freien Aemter, Bremgarten und Mellingen ausdrücklich vor-behalten, die sich dann auf Gnade und Ungnade ergeben und sich selbst anerboten haben, den alten Glaubenwieder anzunehmen und den V Orten darin gehorsam zu sein, weßhalb sie gnädig gestraft worden; man habenuch den beiden Städten Zürich und Bern in Baden angezeigt, daß man Brcmgartcn und Mellingen anf-ordern werde, diese ihre Zusagen zu halten, und offene Hand haben wolle, sie weiter zu strafen, wenn sie es"'cht thüten; nachdem man dann die von Bremgarten und Mellingen an ihr Versprechen gemahnt, habenbeide Städte einhellig geantwortet, sie werden es treulich halten, und dies auch mit Briefen und Siegeln bc-0'äftigt; hienach habe man ganz gemäß dem Frieden und der Billigkeit gehandelt, und sei es unbillig, die^ ^rte um Widerruf zu ersuchen. Sollten „sie" (Zürich und Bern?) aber auf ihrem Vorhaben beharren,0 biete man ihnen Recht. I». Heimzubringen, daß man sich für Hänsli oon Hcrznach, betreffend seine An-IPrache ^n die von Zürich, bei Gelegenheit verwenden wolle.
A>2.
A.MUI. 1532, 3. April.
Staatsarchiv Zürich! Abschiede Bd. II, k. 265. «Staatsarchiv Vera! Allgem. Abschiede IM. I0b. KatttovSarchiv Basel- Abschiede.
Gesandte: Zürich. (Rudolf Stall?). B ern. (Hans Jacob von Wattenwyl). Basel. („Der Snlzhcrr",Jacob Götz).
Da der römische König durch Dr. Jacob (Sturze!) des Erbeinunggeldes wegen hat anbringen lassen,baß ^ Zürich und Bern (ma), als Ucbertretern der Erbeinnng, ihren Thcil nicht verabfolgen könne :c., sobabkn die Boten der genannten Städte für gut erachtet, auf Gefallen ihrer Obern hin, auf dem nächsten TageBaden, wenn Dr. Jacob oder sonst jemand im Rainen des Königs dort wäre, demselben mit allem mög-lichen Ernste nachzuweisen, daß sie und ihre Mithaften die Erbeinnng nicht verletzt haben, wohl aber die^ugenpartei, und der Anzug betreffend die Klöster keinen Grund habe, indem zu Basel ein Vertrag aufgesetztworden, der inzwischen hätte geprüft werden sollen, des Inhalts, daß jede „Herrschaft" die Gotteshäuser und" Her Gebiet verwalten könne mit Pogtei, Kastvogtei oder andern Acmtern, ohne irgend welchen
'"trag von Seiten des Hauses Oesterreich; demnach verlange man, daß Do. Jacob solche Acußcrungcn künftigwlteUasse. Wenn jemand eine gütliche Unterhandlung übernehmen wollte, so will man solches zulassen, jedoch"""gebundener Weise". I». l. Der frommen biderben Leiste zu Brcmgartcn und Mellingen wegen, die un-b"chtet des 2. Artikels im jüngsten Frieden von dem Evangelium, das sie angenommen, wider ihren Willen^Hängt und nicht nach Ziemlichkeit, wie der Friede sagt, sondern hart und anhaltend bestraft werden, wozukommt, daß die V Orte bei alledem offene Hand behalten wollen :c., soll man die Boten, die ans den"chstiM ürag zu Baden abgefertigt werden, instruiren und bevollmächtigen, mit den V Orten auf das ernstlichstc und^"glichst«: zu reden, daß sie den Frieden wohl bedenken, „sie" bei ihren Freiheiten und Herrlichkeiten und" hüten Leute wie andere gemeine Herrschaften bei dem Frieden bleiben lassen, des Glaubens halb nicht weiter