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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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1297
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März 1532.

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«92.

Orbe und Grandsoil. 1532, e. 4. März f.

Staatsarchiv Bern: Instructionen/ »> i«s.

Gesandte von Bern Franz Nägeli und Michel Augsburgcr haben in folgendem Sinne zu handeln*):

Am Montag (4. März) soll die Verordnung für die von Orbe der Gemeinde eröffnet werden, damitI'ch die Parteien darnach zu richten wissen. I». Da der jetzige Prädicant daselbst, wie die andern, sich bisher^öirthshäuscrn hat aufhalten müssen, so sollen sie mit Pfründen versehen werden, und zwar ans der Hälfte^ Absenten, die (sonst) außer Landes gehen; diese Hälfte hat nämlich Bern den Prädicanten bestimmt und^ßhalb in Verbot zu legen beschlossen, v. Weil der Prädicautcn wegen in Orbe und Grandson große Kosten^gelaufen sind, so sollen die Voten darüber mit den Wirthen rechnen und sich genau erkundigen, ob dielediger Mein sg verzehrt, oder die Wirthc die Zehrnng zu thcuer angeschlagen haben; dieselben sindZu ermahnen, sich bescheiden zu halten, und für andere Personen soll aus jenem Gut nichts bezahlt^"'dem «i. Da die altgläubige Partei von Orbe ans Kosten der Stadt schon häufig Botschaften nach Bern»nd Frciburg geschickt hat, während die Evangelischen die Kosten ihrer Sendungen selbst bezahlen, so soll^Ichasft werden, daß beide Theile es gleich halten, entweder auf der Stadt Kosten oder auf eigene, v. Dieathc in Drbe sind zu ermahnen, die Anhänger des Gotteswortes nicht zurückzusetzen, sondern auch zu Ehrenintern) zu brauchen, sofern dieselben es nicht mit Unehrenverschütten", k. Betreffend die Kosten, welche

Holard erlitten, haben die Boten Gewalt, besonders, wo es möglich, ihm zu der deßhalb verkauften. (4te wieder zu helfen. K. In Grandson soll die Ordonnanz in gleicher Weise verkündigt, auch mit denk Heu gerechnet werden. I». Wo das Mehr für das Evangelium gemacht, ein Prädicant aber noch nichtMstellt uiid der Meßpriester nicht ausgezogen ist, sollen Prediger verordnet und ihnen die PfarrpfrttndcnScheden werden, so zu Giez, Provence, Champagnh, Novalles :c.; falls die Boten von Freiburg nicht mit-,^'ken wollen, soll das die Sache nicht hindern. Wo aber die Evangelischen in der Minderheit sind, soll^ Gotteswort doch nicht versagt sein, und den Prädicanten ans der Hälfte der auswärts gehenden^/usstuwu (ein Einkommen verschafft werden), i. Den armen Leuten zu Echallens, denen der Schnee dieMr niedergedrückt hat, mögen die Boten im Einverständnis; mit Frciburg Beisteuern an Korn oder Geld^N'dnen, damit sie (desto leichter) wieder bauen können.

Zu ll. Diese Forderung stellte Bern schon in einer Instruction vom 12. Januar d. I.

von ^ Einleitung des hier bennhtcn Actes erinnert an die vereinbarten Ordonnanzen, deren Abschriften vernnithlich die Botenöuiburg ,jt sich nehmen würden.