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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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1292
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Februar 1532.

gcnvsscn einen andern Prädicanten anstellen, Ueber den Pfarrer zn Marian, Herrn Hans (?), wirdeine weitläufige Kundschaft aufgenommen*). Nach Verhörung derselben wird ihm untersagt, in der LandfitMSargans je wieder öffentlich oder heimlich zu predigen; dem Landvogt soll er sofort 10 Gulden zur B»Rgeben und innert vierzehn Tagen das Land verlassen. Die Kirchgenossen mögen dann einen andern Prädi-canten wählen, dem Landsrieden gemäß, v. Auch über den Prädicanten zn Mels, denTräger", ist Kund-schaft eingenommen**) und demnach verfügt worden, daß er in der Landschaft nicht mehr predigen dürfe-hingegen ist ihm gestattet, im Lande zn wohnen, und den Kirchgenossen, einen andern anzunehmen. I'«Namen gemeiner Landlente von Sargans erscheinen etliche mit der Bitte, sich mit ihnen bei den Boten vonSchwyz für einige von Weesen, die noch in Ungnade stehen, zu verwenden. Darauf haben der Bote vonZürich und der antretende Landvogt von dort besonders ihre Fürbitte gcthan, alsdann die andern Boten »nddie Landlente,eins oder dz ander, von unnöten ze melden". Die Empfohlenen sind Galli der Wirth-Weibcl Tschop und Streuli. K. Klans Stncki van Mels, der selbst bekannt hat, daß er gesagt, werdieDinge" abmehren geholfen und jetzt wiederum aufrichten wolle, den halte er für einen meineidigen Manv-wird verfällt, dem Landvogt 5 Pfd. Heller zu geben, eine Nacht im Thurm zn liegen und bis ans Erlaub»!!-des Vogtes keinen Wein zn trinken. ?«. Heinz Stncki, des Klausen Bruder, hat eingestanden, das; crgeäußert, man werde dermaleinst mit der Messe einemdie Rippen suchen" und die Eingeweide herunterreüüv(die knttlen nffn härd lon"), und wird in gleicher Weise gestraft, da beide solches nach Verlesung des letzü»

P Der Abschied gibt dieselbe im Tert. l. Ein Zeuge meldet, der Pfarrer habe am zweiten Sonntag im Advent (kv. ^lS3k) in seiner Predigt von derabgöttischen, verführerischen und teuflischen" Messe gesprochen. 2. Ein Anderer! Achtnachdem der Landschrciber den Landfrieden verlesen, habe der Prädicant auf der Canzel gesagt, am letzten Sonntag st'en »Predigten gehalten worden, die nicht zusammengesehen" haben; denn alle, die für die Messe einstehen, seien nicht ^leute; wer in eine Kirche gehe, in welcher man Messe halte, erlange damit gerade so viel Ablaß, als wenn er in ein HurcWginge; denn die Messe sei etwas Abgöttisches »nd Teuflisches. An der Herren Fastnacht sll. Februar): Die Pfafsen, welche Ä»halten, treiben ein Gaukelspiel. 3. Ein weiterer Zeuge: Am 2. Sonntag Advent habe der Pradicant über die Messe einige N»geredet, die ihn nnbehntsam dünkte». Einer bestätigt alles Tbige. Einer bringt vor, der Pfarrer habe nach Verlesung des Fps sgesprochen, er wolle die Messe weder schelten noch rühmen; der Teufel solle sie rühmen. Dies wird von zwei Andern bctroNlw4. Einer hat jedoch vor Verlesung des Landfriedens den Pfarrer predigen hören, es wäre einem Menschen besser, er g>>auf einen Nußbaum und siele zu todt, als daß cr zur Messe ginge, und besser, eine Frau ertränkte ihr Kind im Vad, als dal! ^es aufzöge und zur Messe gehen lehrte. S. Ein anderer Zeuge hat in der Predigt gehört, es wäre mehr nütze, einer lst^eein Franenhans, als zur Messe. Einer bestätigt die Aussage des ersten Zeugen »nd will wissen, daß jenes acht Tage »»pFrieden geschehet!. Ein anderer meldet, derselbe sei, nachdem die von Mels infolge der Verlesung des LandfriedensZw» peinhellig" ermchrt, einen Altar zn bauen, ans der Eanzel mit verblümten Reden svertaggtcn warten") immer dawiderEiner gibt Kundschaft, daß derselbe am Fastnachtdienstag gepredigt,sie" sollen bleiben, wie er es ihnenangebe"; vcn»hnßlen" ans dem Altar diene zn nichts, es sei teuflisch und Abgötterei, die Messe bloß Gaukelei. Ein anderer fügt hin;» -Prädicant habe an der jungen Fastnacht (II. Februar) gepredigt,man ivelt uns gern etwas nüws ussn hals pflanzen,sin mücssig, dess dings, es ist gonchery sgonglcri)?), und plibend standhaft, kercnd üch mit dran, fallend nit wider inssnw, dann es wär grad, als ob ir einer lnteren brücn in ein mistlachcn sielend. Zuodcm heig er onch gredt, plibend st»»und gend nmb niemands tröw noch zwang, ir müessend doch sonst sterben." Ein Zeuge hat ihn amDienstag F»ü»»cksthören, sie sollen standhast sein, es tauge nichts, etivas anderes anzunehmen. Endlich bestätigt einer, daß der Prädicant stiFrieden wider die Messe rede. ^

**) Der erste Zeuge hat den Prädicanten von derdiebischen" Messe reden hören, weiß aber nicht, ob es vor oderhl. Weihnachttag geschehen; im klebrigen wie Nr. 3 (vierter Satz), ivas nochmals mit gleichen Worten von einem Ande!» ^wird. Alle diese Zeugen sind vor den. Boten verhört und die Mehrzahl von dem Prädicanten selbstgebeten" (Kn»dl )»sagen).