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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Februar 1532.

Das Solothurner Ercmplar ist auf den 24. Febr. datirt.

aus dem Zürcher Abschied, irli. aus ciucni Schreiben au Zürich, d. d. 1. März, ii aus dcwBcrncr Eremplar. Dem Zürcher mangeln dagegen 1,—k, i'—t, », 2—6, v—?>1». Bern hat bloß8, i», Ic, 1 <1, ri; Basel Zt, Ic—it, «» (wie Zürich, s. Note), in zwei ganz verschiedenen Fassungen!Freiburg n, Ii, ; Solothnrn <>, j», Schaffharisen Ii, Ic—u, «i (in besonderer

Nedaction),

Zu t>. 1) Der Zürcher Abschied entwickelt auch hier wieder den nöthigcn Detail:

t. Auf die ab letztem Tage au den Herzog von Mailand und die eidgenössischen Eoinmissaricii zu Dong»geschickten Schreiben und Befehle hat jener eine bevollmächtigte Botschaft abgefertigt und ist auch der eine E-»"-missar, Heinrich Nahn von Zürich, samt den Boten der III B.üudc hier erschienen; dieselben haben dann dieFriedcnscapitcl vorgelegt, die sie mit dem Bruder des von Musso, einem Protouotarius, (in Mailand) beschlösse"'Darnach soll der von Musso dem Herzog die Stadt Lecco, das Schloß Musso und alle Landschaften, die -rinnegehabt, samt Geschütz und Munition übergeben, der Herzog dagegen ihm, seinen Brüdern und Knechte»,mit demjenigen Geschütz, das er selbst hat gieße» lassen, freien und sicheren Abzug gewähren und ihm eine Graf-schaft im Herzogthnm einräumen, dazu ans bestimmte Ziele 35,000 Kronen ausrichten und jährlich 1000 KVGült bezahlen. Sodann soll der Herzog das Schloß Musso samt dein Thurm im See bis ans den Gr""dabtragen lassen und den Eidgenossen samt den Bnndncrn für die erlittenen Kosten ans benannte Termine30,000 Gl. geben.

2. Damit ist man nicht zufrieden gewesen, in der Meinung, für die gehabten Kosten schlecht bedacht Z»sei»; da man dies wieder an die Obern zn bringen begehrt, so hat der Bruder des von Musso sofort eine ent-scheidende („gestracktc") Antwort verlangt oder aber verreisen wollen. Weil nun der Friede nach dein Wille»der III Bünde gemacht ist, so hat man sie ersucht, die 30,000 Gl. den acht Orten zn überlassen, was.sie "«tBlnf und Siegel bewilligt haben, und da ans rasche Erledigung der Sache gedrungen worden, und der Fl»-^großcntheils den Capitcln entspricht, welche die Hanptlcutc vormals geschlossen haben, so hat man ihn ange-nommen und einen besiegelten Brief aufgerichtet, dann sofort den Hanptlcuten und Knechten die Besoldung g"kündet und befohlen heimzukehren, jedoch frei gestellt, in Kosten des Herzogs bis zur Vollziehung des Friedensweiter zn dienen. ° ° ^

Die gleiche Fassung hat Bern, ebenso Basel, Freibnrg, Solothurn, Schasfhauscn.

2) Dic^V Orte stellten in ihrem Namen einen bezüglichen Abschied ans unter dem Datum 27. FebrN-"besiegett von Schultheiß Golder, sodann von Johann Angelus Nitins, Baptist» de Medicis, HanS Edlibach »»°>0n!>s Sracwrs Den Wortlaut dieses Altes hat, in einer zn Baden gefertigten Copie, das St. A. BernActcnfach Musserkrieg.

Zu 8. Bezügliche Acten gehen uns leider ab.

Zu ,i. 1) Die Boten von Glarns, Freibnrg und Appenzell schreiben am 26. Februar an Zürichscijsin Blüen nicht mehr Vollmacht haben, als zn 3000 Kronen (für Zürich und Bern zusammen) cinznivitlig^und höchstens 4000 Kronen als erhältlich in Aussicht stellen, die V Orte aber ebenso beharrlich 6000 Krom'"fordern, so bitte man nun dringlichst und mit allem Ernst, den Boten Vollmacht für 5000, resp. 2500 Kr-»'"'zu geben, ni» weiter» Span zu vermeiden; man schreibe deßhalb auch an die V Orte und hoffe, sie auch d»h'"zu bringen, werde auch annchn.liche Ziele bestimmen, guter Hoffnung, daß Zürich mittlerweile nochNachlaß bei ihnen erlangen werde, ec. S.. sc. Mich: A. ii. C°PP. mi°g'

2) 1532, 26. Februar, Baden. Die Voten von Glarns, Freibnrg und Appenzell (einzeln ge"»"'^an Lncern.^ In der Unterhandlung wegen der Rciskosten haben die Boten von Lnccrn den Befehl eröffne'r Btädtcn Zürich und Bern nicht weniger als 6000 Kronen nnznnchmcn, während die Gesang'"i! " "b"' hoffen, daß ihre Herren sich zn 4000 Kroncn nerM

ui. och vieler Mühe, die man sich wahrlich gerne gebe, damit ein Ncchtshandel vermieden würde,