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Februar 1532.
der man verharren will, nämlich Basel 1800, Schaffhausen 1300 und St. Galleu 800 Sonucnkronen; sollt«!sie dazu sich nicht verstehen, so haben auch sie auf obigem Rcchtstag sich einzufinden. 1. Die Schiedsleute er-bieten sich indessen zu weiterer gütlicher Handlung und hoffen, daß ihre Obern auch nach Einsiedel» Botenschicken werden; deßhalb soll Lnccrn die Antworten von Bern n. s. w. auch den Schiedortcn mitthcilen, damitsie wissen, was sie zu thnn haben. 5. Sollte der Rechtstag zu Gang kommen, so wird für denselben CasP^Bodmer, Sohn des Stadtschreibers zu Baden, als Schreiber angestellt. 6. Da nun aber die drei Schiedortcdie Sache nicht auf den Rechtstag kommen lassen, sondern lieber gütlich beilegen wollen, so schlagen sie vor,es solle Basel 1200, Schaffhnnscn 1000, St. Gallen 600, und Mühlhansen 400 Kronen geben. 7- D"keine Partei Gewalt hat, diese Mittel anzunehmen, so werden alle auf's dringendste gebeten, dieselben heim-zubringen, indem ans dem Rechten nur Unwillen folge; wenn die Städte sich damit zufrieden geben, so solle"sie es ans Dienstag nach Mittefastcn (12. Marz) zu Händen der V Orte nach Zug berichten; welche Orteaber diesen Vorschlag nicht annehmen, die sollen sich auf dem Rechtstage mit Rednern und Rathgebern ein-finden. v. Heimzubringen die Bitte des Wolfgang Groß um eine Belohnung für seine Dienste als Läuferim letzten Kriege. Ebenso das abermalige Begehren Zugs in der Angelegenheit der Tochter Vogt Schön-
brnnncr's; auf dem Tage zu Zug sollen beide Parteien zu freundlichem Austrag erscheinen, da Zug sich ^Klägers mächtigen wird, damit man dann beide Parteien vereinbaren könne, x Der junge Kothing („kattig )bittet um Verwendung bei seinen Herren von Schwyz, daß sie ihin verzeihen und ihn wieder heimkommenlassen, indem er sich dann „gleichförmig" und ganz gehorsam erzeigen werde. In Zug ist Antwort zu gebe"'Es wird an Solothurn geschrieben, es solle sich auf dem nächsten Tag zu Baden, Sonntag nach demhl. Ostertag (7. April), einfinden, um über die Kosten sich vereinbaren zu können. Erscheint es nicht, so sötte"die Boten Gewalt haben, weiter zu handeln*). Es wird, da die Zeitumstände immer noch mißlich sind-beantragt, daß alle V Orte und jedes besonders sich mit Korn, Salz, Eisen u. a. m. versehen und demMartin Bär den Salpeter abkaufen sollten. Heimzubringen und auf dem Tag in Zug darüber Antwort Z"geben. »-!». Jedes Ort soll auf Dienstag nach Mittefastcn (12. März) in Zug erscheinen mit Vollmacht,das erbeutet» Geschütz zu theilen. I»?». Schultheiß Goldcr von Lnccrn bringt vor, daß laut des Schreibe"^seiner Obern einiges von dem sich vorfinde, was aus dem Gewölbe zu Mellingen weggenommen worden,anderes aber verzehrt sei; sie bitten, dies den Ihrigen zn erlassen, weil dieselben nicht die ersten gewesen ""dsonst fromme redliche Leute seien. Die andern Orte vernehmen dies mit Befremden und beschließen, Lueern solledie Thäter nach Verdienen strafe,? und denen von Mellingen und den Frauen von Gnadenthal das Jhr'lffzurückstellen oder Andere auch anzeigen. Die V Orte ersuchen die Boten von Zürich, der an ilj"
Obern wegen Caspar Göldlin gelangten Bitte treulich zu gedenken und dafür ihr Bestes zu thun. D"
dem Hans Bilgcri von Hohcnlandenberg von der Schwester seines Vaters, die als Klosterfrau im Oetenlm )zn Zürich gewesen, das Seinige im Zürichbiet verbotein worden, so bemerken die V Orte, solche Häftedem Landfrieden zuwider uud sollten aufgehoben werden; wenn jene Frau ihn rechtlich belangen wolle, so mögtsie es in Nappcrswyl thun, wo er wohne, wo ihr dann auch förderlich Recht ergehen soll. ev. Die Bob"von Zürich wissen auch zu berichten, wie der Neser von Ottenbach gesagt, der Frieden liege unter dem Schnee-und dergleichen mehr. Weil solche Reden zn Widerwärtigkeiten Anlaß geben, so hält man für gut, dieselben
Im Zürcher Exemplar wird „>un etlicher notwendigen artikel und fache» willen" der obgenannte Tag anberann".Lochaffhanser Abschied wieder etwas anders eingeleitet.