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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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Januar 1532.

die ausstehenden Pensionen zu zahlen, keine Antwort geschickt, so soll das jeder Bote heimbringen ""dans nächstem Tag Antwort geben, ob man das Bündnis; von ihm zurückfordern wolle, ttn,. Denen ve»Altstütien und den drei andern Höfen im Rheinthal hat man geschrieben, daß sie dem Landvogt SebastianKretz allen Kosten und Schaden, der mit seiner Gefangenschaft entstanden, ersetzen und seinen Bürgen ledigsprechen sollen; wenn sie es nicht gütlich thnn wollen, so haben sie ans dem nächsten Tag zu erscheinenDie V Orte begehren von Zürich, das; es das auf die Güter des Klosters Hermaischwyl, der Aushubder Göldlin wegen, gelegte Verbot und allfällig »och andere dergleichen aufhebe, da es wider den Landfriedensei, das; jemand um bestrittene Schulden gepfändet werden solle. Die Boten von Zürich sollen ihn'N

Herren anzeigen, was der von Schwyz mit ihnen geredet, nämlich 1. Hans Eigcrs wegen, daß sie dem (Bogzu Luggarns befehlen, denselben zu befriedigen, da man sonst für die Folgen nicht gntstehcn würde, wenn w(nicht?) geschähe. 2. Sic sollen auch förderlich Schwyz Antwort geben, ob sie wegen der Güter des Gatte-'Hauses Einsiedel», die sie in ihre Stadt geführt, sich gütlich vertragen wollen, damit „sie" eine Votschaft chschicken wissen. 3. Sie sollen verschaffen, das; die von Grüningen mit dem „Lipp" von dorther, der Landmann zu Schwyz geworden, des von seinem Vermögen Verbrauchten wegen gütlich abkommen; zudem aeelaute, das; etliche Zürcher denselben beschuldigen, er habe in der Schlacht zu Cappel Vogt Berger's Sah>>nicht gefangen nehmen wollen :c., womit ihm aber Unrecht geschehe, da er gar nicht dort gewesen, und Haider dies auch gethan, so wisse man doch, was der Landfriede vermöge; man begehre demnach, daß die Drohumb"gegen den „Lipp" abgestellt werden. Walter Heid von Freibnrg bittet Zürich um ein Fenster in su»

neues Haus, was die Boten nicht vergessen sollen, t «. Es weiß jeder Bote, wie Zürich und Bern üt'Uden auf dem letzten Tag gemachten Anzug betreffend die Kosten für die Zusützer in Leuggern, Koblenz -geantwortet, wie namentlich Bern sich in Betreff des Hauses Biberstein erklärt hat. Man hat nun die Baschuft beauftragt, nochmals (das Begehren) heimzubringen, das; die guten Herren (von Leuggern) bezai^werden, indem man ihnen sonst das Recht nicht versagen könnte; auch verlange man, das; Bern dasBiberstein zurückgebe; denn die Nutzung gehe nicht über den Rhein, und Leuggern liege im Schirm derOrte; ohne Recht konnte man da nicht nachgeben. Wenn aber Bern das Haus zu kaufen gesonnen ^hoffe man, daß das nicht abgeschlagen werde; darüber soll es auf dem nächsten Tag Autwort geben- ^ist auch von den Pfrundhänsern in den gemeinen Vogtcien die Rede gewesen, da in etlichen Gemeinden st^Partei das Haus für sich beansprucht. Darüber wird „also gemehrt": Wo ein solcher Span ist, soll ^Meßpfafse das Haus besitzen, dafür aber ein billiger Zins bestimmt und nach Verhältnis; der PersoMG^dem Prädicanten ausgerichtet werden. Damit wollen aber Zürich und Bern, wo sie Lehenhcrrcn oder Ca ^toren sind, sich nicht binden lassen.

AK'. 1532, 1. Februar, Baden. Erlaß der IV Orte Zürich, Lneern, Schwyz und Glarus. Da gluu^^berichtet worden, das; etliche unter den Gotteshausleuten zu St. Gallen einander auf der Canzcl und fldes Glaubens halb schmähen und lästern, so ist dem Hauptmann Jacob am Ort ernstlich befohlen, auf M ^fleißig zu achten und alle, die sich mit schriftlichen oder mündlichen Scheltungen vergehen sollten, auLeibe, Leben und Gut nach Verdienen zu bestrafen, da man den besiegelten Landfrieden gehalten wisseu "w

Stiftsarchiv St. Gallen (Original). — St. A. Zürich: A. Abtei St. Galten; anch A. Landfrieden (neuere Copie)'

I»I». 1532, 8. Februar (?), Baden. Die Boten von llri, Schwyz, Unterwalden und Zug auErinnerung an den seit Langem betriebenen Handel der Kanfleutc von Como, in deren Sache kürzlich ^Rechtstag in Lucern bestimmt gewesen, wo er aber z» keinem Austrug gekommen sei ?c. Nun sei