Januar 1532.
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Theil zum Nachgeben bringen kann, ^ ^21. Februar), gehörigeheimzubringen und auf den nächsten ^ag zu -m ' ' Methan werbe und man nicht das RechtVolln.achten zu geben, damit der Pandel geantwortet auf die Beschwerden, daß ihre Be-brauchen müsse, «t» Hei.nzuberichtcn, wm Znr>.) ^ ^ zu Sion, der Stift Zurzach undsah.»,gen zu Leuggcrn und zu Koblenz Wem um ^ ^ ^erstem, das zu Leuggcrn gehört, und wasb" Propstei Klingnau genommen, ferner Gews > ^ ^ zufriedenstellen sollen, da man"wu deschalb weiter mit ihnen geredet hat, Der Fürkauf wird also verboten: Keiner^»selben das Recht nicht abschlagen könnte. Zuz. für ^ damit sogleich zu Markt
i°ll etwas aufkaufen und zu Hause behalten; sondern einstellen weder Korn noch Käse noch Butter.
Wweu und da verkaufen nach dem jeweiligen Pre.se und n. jedes
^-rn, das ohne Instruction ist. soll es heimbringen. «- ^ Da berichtet wird, daß
Sri seine Botschaft nach Sargans schicken, auf '^s en ^ ^ eiuen, FrauenhauS",
bi° Frauen zu Hern.atschwyl seit einiger Zeit ein ärgerliche. L b n s.ch^ , . l^) ^
guten Frauen aber nicht allein Sch.lld ^n^s ^ ^ geben führe...
überall Vorsorge treffe, daß die Leute ...cht »s° of '"l ) demselben in. Glanben verglichen, werden
". Dem Abt von Wettingen und den Conventlm.derm Gl.. 20 Saun. Wein, 20 Miitt
durch das Mehr auf Lebenszeit ihre Einkünfte festgrs.', m Johannes Schnewli wird, ebenfalls
Kernen „„d 10 Malter Haber, und jedem w Halste. ^ ^ 1. Da ein
Mit der Mehrheit, zum Schaffner ernannt, w.t e.mr . „„d einiger dazu gehörigen
Span zwischen dem Abt und der Stadt St. Gallen '.s. ^ empfohlen haben, so w.rd be-
^uter. und beide Thcile durch ihre Botschaften a"f ^ e ~ J^uar) zwei Rathsbotcn nach Wyl senden
schloffen, es solle jedes (Schirm-) Ort auf die alte Fastnacht Sofern sie es für
""t Vollmacht, den Streit entweder in Güte beizulegen r ^ z^sw, be.der
"»thwendig erachten, mögen sie sich nach St. Gallen an Dr ^ „schidigen", welche d.e
Parteien. 2. Es sollen die Boten auch Vollniach ^ Kriegskosten. 3. Desgleichen sollen
^Vteshauskeute aus die Güter des Klosters gelegt, al. . . der Kircheu-
si° Vollniacht erhalten in Sachen des Kirchhcrrn. der Gapi. ^ Erben des
buter halb, gemäß de... Landfrieden zu entscheiden. ^arus über die Bußen von wegen ihrer
Hauptmanns Frei sel. von Zürich und des Mögen (sollen), x. Der Nuswyler, der
Huuptmannschaft zu St. Gallen auf dem Tag zu Wyl ^ will man die Parte.cn
^u Läufi von Koblenz umgebracht, soll auf de», -rag. ^ gucer.. wird „abermals" beauftragt, sr.ne
bl'tlich vertragen oder ihnen den Nichter in Zug ,,Mwlten. daß sie das Entwendete znrück-
«ngehörig..,/welche das Gewölbe zu Mellingen erbro^n. ^ ^ ^ ^ ««Mg- Theilnehn.er
"statten, wie es im Felde verabschiedet worden; au.) w der .perzog von Savoyeu auf die Mahnung.
«-> dm Zh.i.,». m.s „schst.m T«z. i-i Eid». -i. « .
. da wir in de», sriden zwüschent wen ge-
. ^ ') „und südlichen, das. unser lieb ^nassm von ^ «ns, ^ k°Ms halb^ wn.di: w'°.
tändlet, ^.»»an der ircn geredt, wo an, ^ Kotten Wiarn.. ... . liUvnng,
" '....de..; darzuo als tnrzlich unser lieb Eidgnossen von w m. ~ ^ ^ inen gew.l.aret, d°ch >m de. w
"°"m non Nry von der voM in .den) sryen An.p.ern w-üs ^ des. er si .ev °"ch er.nant welle haben . . .ü von den snnf Orlen disen kosten von ir pi.t wegen gnetl.ch."