Januar 1532.
1271
K77.
Weesen, Gnjter. 1533, a. 26. Januar.
Staatsarchiv Zürich: Acten Oberwasser.
^ ^'Handlungen der Orte Schwyz und Glarus. — Die Baten schreiben unter dem 26. an Zürich:^ habe mit Bezug ans die Schisfahrt zu Weesen und im Gaster etwelche Eingriffe gethan, die dem Herkommen" beiden Orte zuwider seien; darum bitten sie freundlich, davon gutwillig abzustehen; auf den Fall aber,es sich Mzt dazu verstünde, bieten sie Recht gemäß den Bünden; doch hoffen sie, daß cS gütlich nach-begehren hierüber Autwort nach Baden oder Einsiedeln.
Es ist anzunehmen, daß andere Geschäfte Anlaß zu dieser Zusammenkunft gegeben hatten; vielleichtwurde die Einleitung zu Strafmaßregelu (vgl. 12. März) getroffen; etwas Bestimmtes läßt sich einstweilen nicht"'Nutteln.
l»7tt.
Zürich. 1532, 27. Januar (Samstag Vvr Caroli).
Staatsarchiv Zürich: Rathsbuch s. io5t>, reo.
Erb' ^ Bürgern erscheint eine Botschaft von Uri, die nach angelegentlicher Versicherung und
in brüderlicher Gunst und Treue die dringende Bitte stellt, das Land Uri zur Vogtei (Mithcrrschaft)
an r" Aemtern kommen zu lassen, da Lucern, Schwyz. Untcrwalden, Zug und Glarus dem diesfalls
dar, ^ Gesuche auch entsprochen haben, wobei erinnert wird, wie es seiner Zeit, hätte es mit Lucern
'"l rechten wollen, wohl auch zu der Mitregierung gelangt wäre.
Ortsein
In Würdigung dieser ernstlichen Bitte und bereits erfolgten gutwilligen Zustimmung der übrigenu»d in ^.r Hossninig. mit solcher Bewilligung bei Uri mehr Freundschaft zu erholen, hat man für„v ä" freundlich zugestanden, daß Uri künftig in jenen Aemtern die gleichen Rechte zu genießen habe;in Vorbehalt, daß wir fürhin wie bishar uf unser Eidgnossen von Glarus uß uns einen Vogt
Uin.^^' Acmter erwelen und Vogt des ends zc sin bescheiden mögen, und daß sh uns an solichem'ä der' geliebten brach und gerechtigkeit kcins wegS hinderen sollen." Dazu will man Uri ermahne»,
^ ^"egskostenfrage bei den andern Orten auf günstige Rücksichtnahme hinzuwirken.
Zu II. Ist der gemachte Vorbehalt nicht bloßer Ausdruck eines selbstverständlichen Rechtes, so wissen-hu nicht zu erläutern.
^ 1532, 17. Januar. Uri an Zürich. Gesuch um Versammlung deS „vollkommenen Gcwalts" ans den>, vor dem man etwas anbringen möchte, und Bitte um gütliches Verhör. Si. A. Zürich A. un.