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September 1531.
dem ersten und achten Artikel des Landfriedens bleiben solle, aber hierüber eben bisher der größte Span ge-waltet, welcher durch eine christliche Disputation entschieden werden könnte, so stelle man es ihnen anHeim,bei den V Orten auszuwirken, daß die Gelehrten don beiden Parteien ans sicheres Geleit hin an einem be-quemen Platz sich versammeln und aus der Schrift beider Testamente sich gründlich mit einander besprechen;das lasse man gern geschehen, jedoch dein Landfrieden und der Sperre unnabbrüchlich. 5. Den Schiedbotenwird für alle gehabte Mühe und Kosten zum freundlichsten Dank gesagt und schließlich die Bitte gestellt, e»bei dieser und den früher gegebenen Antworten gütlich bleiben zu lassen und wenn nichts Besseres mehr vor-gebracht werden könnte, die Räthe künftig unbemüht zu lassen, nöthigenfalls aber zu Zürich zu stehen und esbei der Billigkeit, den Bünden und den christlichen Burgrechten zu handhaben, :c.
Das Freibnrger Exemplar ist von der Hand des Aarauer Stadtschrcibcrs.
Eine willkommene Ergänzung dieses Abschieds bietet folgender Act:
153k, 24. September, Zürich. Thomas Vlarcr an Bürgermeister und Rath in Konstanz. Bericht übc>den Gang des Vermittlungsgeschäftes. — Hervorzuheben sind aber nur folgende Daten: 1. Von Basel her mAarau am 18. angekommen, haben die Gesandten drei Tage ans die Rückkehr der zu den V Orten gereiste»Votschaft warten müssen. 2. Mit den neuen Artikeln gehen Acbli und er (Blnrer) nach Zürich, Jacob Mc>1>»(von Basel) und Bastian Geißberg (von Constanz) nach Bern, ein Bote von Glarus, einer von Solothm'Mzwei von Freibnrg und zwei von Appenzell nach Lncern. 3. In Zürich sei der Vortrag gestern Vormittagsgeschehen, aber die Antwort erst auf heute Mittag versprochen. Stadtarchiv Constanz.
Wie Zürich selbst kein Exemplar obigen Abschieds hat, fehlt derselbe auch bei Bnllingcr.
Mk.
Uei 'N. 1581, 23. und 24. September.
Staatsarchiv Vera: Nathsbuch Nr. 231, p. 38, 39, 41 «».
1. Schiedboten von Straßbnrg, Solothurn und Constanz legen den in Aarau gemachten Eb-schied vor und bitten, denselben anzunehmen. Der Rath beschließt, und der große Rath bestätigt, daß manohne Vorwissen Zürichs nicht einläßlich antworten wolle.
2. (24. Sept.) Es wird die Antwort vorberathen, aber nicht eröffnet; den Schiedlenten verspricht ma»dieselbe in Aarau kundzugeben.
Das Rathsbnch enthält Concepte, die hier nicht beachtet werden können; alles Wesentliche folgt in ander»Acten. Beiläufig sei ans den Abdruck bei Bnllingcr (III. 77—80) hingewies«i; für das klebrige ist Nr. 6k?zu vergleichen. Hier lassen wir noch zwei Missivcn folgen:
1) 1531, 24. September. Bern an Basel, Viel und Mühlhauscn. Die Voten von Solothurn, Straß'bürg und Constanz haben ihre Vergleichsartikel angezeigt; obwohl man darüber einen bestimmten Beschluß gefaßthabe man denselben doch nicht eröffnet, sondern den Boten versprochen, auf dem Tag in Aarau, wo man »mDienstag Abend erscheinen werde, Antwort zu geben. Da Zürich, Schaffhanscn und St. Gallen auch dal»»bcschiedcn worden, so bitte man hicmit um beförderliche Abordnung von Botschaften, damit man gemeinst»» ^rathcn könne, was zu Aller Ehre und Wohlfahrt diene. St. A. B-m: Teutsth Miss.
2) 1531, 25. September. Bern an Zürich, auch an die Boten in Aarau. 1. Antwort ans die ZnstlstNvom 23. d. und die Tagbestimmung für die Thnrganer Angelegenheiten (30. Sept.). Man bitte frcnndli),