Druckschrift 
4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
Seite
1161
Einzelbild herunterladen
 

September 1531.

1161

M5.

Zürich. 1531, 23. September f. (Samstag nach Matthen zu

Ka»t>»,Sarchw Dolotynr» I Abschiede Bd. IS. KantonSbibliothek Frcibueg: Girard. Slimmlung T. X V. Siadtavchw Konstanz.

Die Botschaft von Glarns, Straß bürg und Constanz erhält über die vorgelegten Schiedmittelund ihrm Vortrag folgende Antwort: 1. Man bedaure, daß man immerfort zu Frieden und Ruhe ermahntwerde, als ob man begierig wäre, zu besonderen Unruhen Ursache zu geben; denn wolle man bedenken, wielp'oße Schmach und Unbill Zürich bisher von den V Orten erlitten, so daß eS weder bei den Bünden, nochdem Landfrieden und irgend welcher Billigkeit bleiben möge, und wie sehr sein christlicher Glaube und^ssm Anhänger bei ihnen verachtet, verfolgt und gestraft werden, wie schändlich und unmenschlich es gelästertworden, weil es die Eidgenossenschaft gern zu der alten Frömmigkeit und Ehre zurückgebracht hätte, und wasGewalt und Unireue man täglich zu erdulden und zu gewärtigen habe, so hätte man wohl zu ErrettungÜiner Ehren Schärferes an die Hand nehmen können, und werden die Herren Schiedlente und jedermannWohl erkennen, wer sich des Friedens und der Ruhe (mehr) beflissen, und wer zur Mißhcllnng Ursache gegeben;wenn auch gewürdigt werde, wie viel Zürich bisher den Schiedlenten nachgegeben und willfahrt, so müsse manlwden, daß es immer zum höchsten nach Ruhe getrachtet habe, wie es auch heute noch nichts lieber sähe, als daßdie V Orte dem Landfrieden und den Bünden getreulich nachleben würden, :c. 2. Da nun aber die neuenArtikel, die zwar in guter Meinung vorgeschlagen seien, dem Landfrieden nicht entsprechen, und das Gottes-^wrt und der christliche Glaube darin nicht dermaßen gesichert erscheinen, daß dessen Anhänger und Bekennerw Zukunft vor Anfechtung und Strafe gesichert wären, so könnte man, wenn man auch menschlicher Weise^ nachgiebig (blng") wäre, darein zu willigen, es doch vor Gott nicht verantworten, die Mitbrüder und^genossen, die um der Wahrheit willen verfolgt werden, aber in Kraft des Landfriedens deßhalb frei seinlallten, derart davon drängen und ächten zu lassen. 3. Weil sodann wohl bekannt sei, daß man zum Abschlag^ Proviants und zu Schwererem gröblich verursacht (worden), da man aber den Schiedleuten zu Ehren'hren Anträgen gütliches Gehör gegeben und ans ihr dringendes Ansuchen die (früher) gestellten Artikel, wie-^whl dieselben der Ehre Gottes nicht ganz genügen, angenommen und in Allem willfahrt habe, was zu FriedenUnd Lienen möchte, so müsse man sich billig wundern, wie die Schiedlente, nachdem sie jene Artikel alschristlich und göttlich erklärt und um deren Annahme dringcndst gebeten, jetzt davon abfallen und Zürichlwachere (nngere") znmnthen wollen. Und da es nach allem Vergangenen nicht nur schimpflich, sondern^ Gott und aller Ehrbarkeit nicht zu verantworten wäre, wenn man die Bekenner der göttlichen Wahrheit"''lst handfester zu schirmen gedächte, da doch schon die frühem Artikel den V Orten mehr zugeben, als kraftLandfriedens nöthig, so finde man nicht thnnlich, von jenen zu fallen und in diese neuen zu willigen,wdcm es den Schiedlenten selbst zum Vorwurf gereichen würde, weil es den Anschein gewönne, sie hättenMulls) etwas Unbilliges vorgeschlagen; daher sei man auch Willens, ans dem Abschlag des Proviants zuMarren und zwar so lange, bis dem Landfrieden Genüge geleistet, der christliche Glaube frei »nd ungestrafte>be, und die frevlen Schänder an Leib und Gut bestraft, oder zum mindesten die frühern Artikel der Schied-^utc angenommen werden. 4. Weil die Schiedlcutc selbst erklären, daß es des göttlichen Wortes halb bei

146