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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
Entstehung
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September 1531.

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Dieser Abschied ist wörtlich abgedruckt imArchiv f. schweizerische NeformationSgcschichtc", II. 23b, 240,freilich in höchst ungeschickter Weise behnndelt, so daß ein Vcrstöuduist dcS Textes nur erschwert wird. Aulöstlichfei iudest nus jene Actcusnmmluug, die sich mit 342 Nummern von A. Jan. 1531 bis E. Jan. 1532 erstreckt»nd zahlreiche Abschiede, die wir hier verarbeiten, im Wortlaut gibt, zur Ergänzung hingewiesen.

Zu -r. 1) Das Original, das als Concept zu betrachten ist, hat am Schlnst »och folgende Notizen:»Frpburg. Jr schriben verstanden, achten nit, dast nützit gnots ircn halb gchandlot, und sitzen ob dem Handel,allein des briess halb mit vier siglcn, hinderrncks minen Herren nfgericht. Ermancn die botten, lütrung zno geben,ob si zum bries bewilliget. Solothnrn. Wie min Herren inen zno rechte wollen Helsen, eben vil znogesagt,das bedenken. Endlich entschlossen, dast man setz Mentag inen den tag anzöigen wötlc, wann man ns sin ivötlc,bann si es nit mer crlpden. Absagen den Vcrnern. Brief verantwurtcn."

Wir fügen noch zwei Actenstücke bei:

2) 1531, 7. September (Big. Nativ. Maria). Lncern an die vier Lander. 1. Bericht über die denSchiedboten gegebenen Antworten von Zürich und Bern und deren «schreiben, laut dessen nichts anderes zuorreichen sei. '2. Nachricht über die Antworten von Bremgarten und Mellingen, den Abschlag des Proviantsbetreffend, und die seither auch von den Hitzkirchern geschehene Abkündnng, endlich die in etlichen Aemtern vonBern veranstaltete Rüstung. 3. Ansehung eines Tages in Lncern ans nächsten Montag (11. September) mitbringender Mahnung, bevollmächtigte Botschaften zu senden, nur der obwaltenden Nothdnrft gcmäst zu rathschlagc»,»es spe des kriegcs oder andern händlen halb, dann es je an der zrst ist, dast wir anstehen und anschlachcn, wiewir die fach an die Hand nemen, den großen nnbill und trang, so mit uns bishar gcbrucht, rächen und in unserfrommen altvordern fnoststapfcn trättcn" . . . S .is .s°echi>> (C°n«pt).

3) 1531, !t. September. Freibnrg an die V Orte. Gcmäst dem Versprechen, über den Erfolg der ab-geordneten Vermittlnngsbotschaften weiter» Bericht zu geben, habe man jetzt anzuzeigen, dast dieselbe» gesternheimgekommen, und dast Bern über die eingelegte Mahnung eine Antwort durch seine ans morgen angckündigtrBotschaft verheißen habe, ?c. Da man bisher mit allem Ernst gearbeitet habe und auch ferner nichts nnterlassenwolle, Ivos zur Schlichtung dieses Handels dienen möge, und Solothnrn laut der Be'ilage eine» andun ragbestimmt habe, so bitte man die V Orte abermals zum höchsten und dringendste», noch eine Zeit lang im FriedenZu verharren und keine Gewalt zu versuchen; man lebe der Zuvcrstcht, dast der Allmächtige seine (Brnde gewähre,bannt solcherMistwille" abgelehnt und alles llcbel verhütet werde, und bitte ihn darum von Herzen, w.

St. A. Lucern: Missiven.

<»10.

1531, 15. und 16. September (Freitag und Samstag nach Crucis Exaltationis).

Kaiitoilsarchiv Solothueii: Abschiede Bd. is.

^iig der Botschaften bon Glarnsx Freibnrg, Solothnrn, Appenzell und Wallis, als der Schiedbotcn.Gesandte: Glarns. Aminnnn (Hans) Aebli. Freibnrg. (Peter Tvssis; Hans Stndcr). Solothnrn.^ Schultheißen (Hclwlt, Stölli); Niklans bon Wenge, Seckelmeistcr; Urs Hugi. Wallis. (Johannes

Riedmatten).

. ^ Zunächst wird die Schwere dieses Handels in Betracht gezogen, indem es der V Orte halbganzvtglich" ^ Straßburg (anderseits) die Städte des christlichen Bnrgrechts ans einen Tag in Basel^'wben hat, wo sie jetzt bei einander sein werden. >l. Darum sind die Schiedlcnte räthig geworden, sich

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