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September 1531.
Leute zuvor beurthcilen sollten, ob die V Orte den Frieden gehalten, ehe der Proviant ihnen abgestrickt werdendurfte. Daß die V Orte den Landfrieden mehrfach gebrochen haben, sei so offenkundig, daß niemand es mitGrund bestreiten könne, und der geringste Verstand es begreife; es haben denn auch die Schiedlente in denvon ihnen aufgestellten Artikeln wohl zu erkennen gegeben, ob die V Orte den Frieden gehalten haben; Bernund die Mithafte» seien daher zum Abschlag des Proviants, ja zu viel größeren (Strafmitteln) überflüssigbefugt gewesen. Am Schluß dieses Vortrags soll der Mahnbrief zurückgegeben werden. (Actum „Sonntag10. (11?) September.
Das Original bedurfte bedeutender Kürzung, um lästige Wiederholungen zc. auszumerzen.
MW.
Lucci'll. 1531, 12. September (Dienstag nach Nativitatis Maria).
Staatsarchiv Lucern: Acten Nellgionshändel.
Tag der V Orte.
!». Nach Verlesung der Antworten von Zürich und Bern und der Schreiben anderer Eidgenosse»eröffnen die Boten ihre Instructionen. Uri hat bisher noch keinen vollkommenen Gewalt (die Laudsgemciude)versammelt, will es aber auf nächsten Sonntag thun und bittet, ihm das nicht zu verargen. Schwyz Hüttdafür, man sollte jetzt nicht eilen, weil der Vogt von Kricns, der des Salzes wegen ausgesendet worden,noch nicht zurück sei; indes; haben die Boten Vollmacht, wenn man einen Beschluß fasse» wolle, dazu mitzwwirken. Obwalden findet nicht räthlich, den Handel in die Länge zu ziehen, und wünscht daher, die Smheanzufangen. Nidwalden möchte jetzt lieber keinen Krieg unternehmen; wo man es aber nicht mehr ertrage»könnte, wollte es tröstlich beholfen und berathen sein. Zug beantragt, sogleich einzutreten und über den Knegoder andere Händel zu rathschlngen; „dann inen nützit anmüeliger, dann die fach an die Hand zuo newe»>Luc ern hat gestern noch nichts beschlossen, will aber morgen darüber sitzen; jedoch würde es „den VordrigenGewalt geben, wenn alle Orte jetzt rathschlagen wollten*). ?». Sebastian Kretz bringt in Erinnerung, ^seiner Zeit, als er im Nheinthal gefangen worden, Etliche sich für ihn vertröstet haben, die nun um die Koste»belangt werden**). Darauf wird gcrathen, dem jetzigen Statthalter, Meister Ulrich Stall, und denHöfen zu schreiben, sie sollen die betreffenden Summen bezahlen aus dem Guthaben der V Orte; wäre daonicht möglich, so sollen sie es „an miner Herren gerechtigkeit ncmen." v. Zug ist beauftragt, dem Laudvolstzu Baden „endlich" zu schreiben, er solle mit „Herr Ecken^ (Eitcleck von Reischach) handeln, damit er a»K>lll'was sein Wille sei der Hülfe halb.
*) Im Original folgen drei Namen: Haus Hasler, ammann Senzcn Sohn, Jack Mosers?).
Randbemerkung des Originals, von gleicher Hand: „Und als ziven für in getrost, in zuo Baden wider ze stellen,er da citiert werde, und also verabscheidet, dem gelebt fällte sin, sines lrzbs und gnots unentgolten usgelassen werden."ist die Stelle zu bemerken: (Weisung) „by solichem erbieten der von Zürich belibe» lassen."