September 1531.
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duß sie meine Herren nicht weiter bemühen sollen, wenn sie twn Seiten der V Orte nichts Besseres bringen
könnten. 2. Dn der Nnthsbvte von Freibnrg ans diese Antwort eine besiegelte Mnhnnng an Zürich nnd
^crn einlegt nnd dnrüber Bescheid begehrt, so hat man ihm erklärt, weil die Sache beide Städte gemeinsam
^treffe, sv wolle man sich mit Bern bcrathen und alsdann antworten, wie man es für gebührlich erachtenVierde.
Die Solothurncr Abschrift ist undatirt.
«01.
Kern. 1531, 3. und 4. September.
Staatsarchiv Zürich: Acten Ii. Cappelerkvicg. Staatsarchiv Lucern: Acten Neligionshändel.
Staatsarchiv Bern: Instructionen Ii. 1075. Nathsbuch Nr. 230 p. 264, 266. .^kantonsarchiv Solotlinrn: Abschiede Bd. 16.
Lt'aiitvttsvibliotlict Freibur«: Girard. Sammlnng T. XV. zvantvttsarchiv Schasfliausen: Abschiede.
Den Boten von Freibnrg, Solothurn und Appenzell, die heute vor Rüthen und Burgern er-zenen, wird auf ihren Vortrag über den Span zwischen Zürich und Bern samt ihren Mithaftcn nnd den^ Drtcn, in. Wesentlichen ans Nachlassnng des feilen Kaufs hinzielend, sowie auf die schriftlich vorgelegteErklärung der letztem, die folgende Antwort ertheilt: 1. Daß die Boten andeuten, es stehe bei Bern undimien Verwandten die Entscheidung über Frieden oder Krieg, Erhaltung oder Zerstörung der Eidgenossenschaft,t'csremde die Herren zum höchsten, da sie bisher nichts lieber gefördert als Ruhe und Einigkeit nnd die Wohl-tahrt gemeiner Eidgenossenschaft; weil sie sich dessen beflissen, haben sie die freundlichen Mittel der SchiedbotenZugenommen, selbst zum Nachthcil ihrer Ehren, indem sie die schändlichen Zureden ohne alle Strafe habenbwgehm und fallen lassen wollen, während bei den V Orten auch die dringlichsten Bitten der SchiedlentcZuchtlos geblieben, woraus wohl zu ersehen, daß Bern und seine Mithaften, wenn aus dieser Sache Kriegu»d Unrath entspringe, daran keine Schuld tragen, sondern die V Orte Krieg nnd Frieden in ihrer Gewaltluden, da Bern in billigen Dingen gar nichts versäumt, obwohl es Glimpf, Fug, Recht und Ursache genugschabt und noch habe, anderes an die Hand zu nehmen. 2. Weil nun der Fehler an den V Orten liege, nnduse sich fj'mf »der sechs Schelmen lieber sein lassen als sechs Städte der Eidgenossenschaft, so könne man'"chts anderes thun, als bei der Abstricknng des Proviants so lang zu beharren — was kraft des zu Baden^'»achten Beschlusses über den Landfrieden geschehe, der wohl verbrieft und besiegelt sei — bis die frevlen^Ander und Schmähcr nach Verdienen gestraft, der Landfricde, besser als bisher, in allen Artikeln gehalten,c'v Gotteswort und der Glaube in den V Orten unangefochten geduldet nnd die biederen Leute, die unterU'cn Christum als den einigen Heiland bekennen, deßwegen nicht gestraft, oder noch heute die billigen, gött-' ten und ehrbaren Artikel der Schiedboten von den V Orten angenommen werden, wie die Städte es bereits,Vthaii, dieselben nichts anderes enthalten, als was der Landfriede vermöge; dann werden die unvcr-cU wten Lästerer ihrer Strafe enthoben und der feile Kauf wieder geöffnet. Wenn aber keines von beiden^ erlangen sei, sa wolle man bei dem Beschlüsse des Friedens bleiben, der die Abschlagnng des Proviants^ utte, die V Orte den einen oder andern Artikel nicht hielten. Dabei wolle man die drei Orte
der Bünde wie ans frühern Tagen ermahnen, Bern dabei z» handhaben, da es alles gcthan, was die