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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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September 1531.

solches aus diesseitigem Gebiet in ein anderes Land zu fertigen; dazu glaube man auch wohl Gewalt zuhaben, zumal das keine Neuerung sei. Wenn aber die Eidgenossen (von den V Orten) Salz, Wein, Kornoder Anderes in fremden Gebieten kaufen und durch dieses Land führen lassen oder von hiesigen Landleutenetwas kaufen wollen, was im Lande selbst gezogen worden, so könne und wolle man das nicht wehren, son-dern die Straßen wie von Alters her offen lassen. Diese Antwort mögen die V Orte darum bitte undermahne man sie in bester Meinung aufnehmen, wie sie gegeben sei, u. s. w.

«. (Der Zürcher Botschaft war aufgetragen, sich für die Besicgclung des ihr behändigten Briefes betreffendden Loskauf der Toggenburger und des von den vermuthlich anwesenden toggenburgischen Gesandten gebrachtenGegenbriefes zu verwenden, damit der Kaufzu Kräften komme". Die Siegel Zürichs und der Grafschaft

hingen schon daran). St. A. Zürich: Jnstruct. I. SS0b.

«A. (Die Zürcher Boten hatten ferner Befehl, dahin zu wirken, daß die von Weesen des Salzhandelswegen nicht beunruhigt würden).

aus den Zürcher Quellen, ans dem Lucerner Archiv, und zwar im Original.

Zu Die Zürcher Boten hatten auch Beschwerde zu führen über Begünstigung der V Orte durch heim-liche Proviantzufuhr und zu fordern, daß Glarn? zur Handhabung des Landfriedens die Sperre kräftig unterstütze;zur Rechtfertigung wurde der bezügliche Artikel des Beibriefes vorgetragen. Insbesondere wurde geklagt überCaspar Landolt und Andere, welche die Weesener zwingen wollten, ihnen Salz abzugeben, das sie dann denV Orten zukommen ließen, und darauf gedrungen, daß dies abgestellt würde.

St. A. Zürich: Jnstruct. I. 239, 299.

Zu <1, resp. auch » und >», liegen ziemlich zahlreiche Korrespondenzen vor.

lwo.

IÜI'lch. 15ZI, 3. September (Sonntag nach St. Bereuen Tag).

Staatsarchiv Zürich: Nalhsbuch 5. 146, 147id. Acten II. Cappelerkcieg. Staatsarchiv ^ucertt : Acten Religionähändel.ätatttvttSarchiv H-reilmrg: Acten AMriru« fädt-ralcs. är'antvttSarchiv Svlotliurtt: Abschiede Vd. 13. .ttantoltsarchiv Schasfliausctt: Abschiebt'

1. Nachdem die Boten von Fretburg, Solothuru und Appenzell heute vor kleinen und großenRüthen in langem freundlichem Vortrag darauf gedrungen, daß den V Orten der Proviant wieder gütlichverabfolgt und Recht laut der Bünde gestattet werde, wogegen sie sich erboten Hütten, ruhig bei ihrem Glaube»,den Bünden und dem Landfrieden zu bleiben, sind die Anwälte der drei Orte mit nachstehender Antwortentlassen worden: Mau habe dieses Vorbringen doch nur der V Orte halb, nicht der Gesandten wegen -mit hohem Befremde» und Bedauern vernommen, da man sich nach den vielfältigen Unterhandlungen eint"solchen Begehrens gar nicht versehen; man sei des festen Willens, bei den gemachten Anordnungen zu bleibe»und nicht davon abzutreten, weil dies alles das göttliche Wort betreffe, dem die V Orte sich immerfort freventlichwidersetzen, und man zu dem Abschlag des Proviants gröblich veranlaßt gewesen durch die Schand- und LastetWorte, die wider den Landfrieden und alle Billigkeit Zürich und den Seinigen zugelegt worden, worüber die'Schiedorte auf den gehaltenen Tagen klaren Bericht empfangen haben; aber wie dem sei, so wolle mau de»Anwälten für ihre Kosten, Mühe und Anstrengung großen Dank erstatten; doch müsse ihnen verdentet werde»'