1132 September 1531.
Schiedleute ihm angemnthet. 3. Wenn so diel darauf geseht werde, daß die V Orte nur Recht begehrenund Gott und die Welt darum anrufen, so wisse doch männiglich wohl, daß um die Dinge, welche der gegen-wärtige Span berühre, das Recht bereits ergangen und der Landfriede darüber Entscheidung gebe, also keineweitere Rechtfertigung nöthig sei; um alles andere aber, was der Landfriede nicht betreffe, werde man lautder Bünde gerne Recht gestatten.
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AlU'Ml. 1531, 5. und 6. September.
Staatsarchiv Ztirich: Acten Ii. Cappelerkneg. äka»!^o»»Sarchiv Svlotliurtt: Abschiede, Bd. 18.
äi'antvttöavchiv Freibttt'g: Instructionen. Vd. XXIX. Kantvnsarchiv Basel: Abschiede. .^antottSarchiv SchaMansen: Abschiede.
Gesandte: Zürich. (Rudolf Thumiscn; Werner Behel). Bern. (Bernhard Tillmann). Basel. (JacobMeyer, alt-Burgermeister; Rudolf Frei). — (Die andern nicht bekannt).
t». Der Bote von Freiburg begehrt von Zürich und Bern eine Antwort auf die Mahnung, die er vor denRüthen in Zürich eingelegt hat. Die Gesandten geben darüber von sich aus ihr Bedauern zu erkennen und zwarin der Meinung, daß das nralte Burgrecht mit Bern den Herren von Freiburg mehr angelegen sein sobtcals der V Orte unnöthiges Mahnen, weil doch Zürich und Bern samt ihren Mithaftcn alles gethan, wasFreiburg und die andern Schiedorte ihnen zugemuthet, und in billigen Dingen nichts versäumt haben; sie gebeuauch zu ermessen, wie unparteiisch es sei, daß Frcibnrg die beiden Städte förmlich mahne, stillzustehen »abdie Sperre aufzuheben, während es dem andern Theil gar nichts zumuthe; viel billiger stünde dasselbe Z»denen, die seinem Geheiß nachgekommen; weil übrigens der Bote von Bern keine Vollmacht hat, auf diesevermeinte Mahnung zu antworten, so wollen beide Städte dies heimbringen, um sich deßhalb zu berathen,und den Eidgenossen von Freiburg später eröffnen, ob sie sich für verpflichtet halten, dieselbe anzunehmen.S». Da die Boten von Freiburg und Solothnrn sich anerboten, nach Lucern zu reiten, um zu versuchen, wasweiter zur Erhaltung der Ruhe gethan werden könnte, und die Frage stellen, ob Zürich und Bern eiucuandern Tag an gelegener Malstatt besuchen wollten, so hat mau ihnen geantwortet, man belade sich keinerTagsetzuug, weise sie auch nirgends hin und überlasse ihnen zu thun, was sie gut dünke; haben sie etwasanzubringen, so mögen sie an die beidseitigen Orte gelangen; denn die Boten seien instruirt, bei den heute'verhörten schriftlichen Antworten zu bleiben, v. Die müssische Fehde betreffend, da der Herzog meint, maudürfte einem Bruder des Feindes wohl Gehör geben, wenn durch friedliche Mittel erlaugt werden könne, w»'-'sonst mit Krieg und großen Kosten erobert werden müßte, indem ohne Uebergabe und Zerstörung von Mus!"und Lecco laut der Capitel kein Friedensvorschlag anzunehmen sei, ist Zürich der Ansicht, es sei gefährlich'diesem schlauen Feinde Gehör zu leihen; doch hat man dies in den Abschied genommen, um einen Rathschkagzu thun und nach Zürich zu melden, doch mit der Abrede, daß man auch im Fall des Eintretens keine»Stillstand bewilligen, sondern mit dem Kriege ernstlich fortfahren wolle; den Commissarien wäre zu befehle»,einer solchen Unterredung beizuwohnen, aber nichts zuzusagen, sondern alles an die Obern zu bringen; ma»hat ihnen auch sofort geschrieben, den Krieg „frutig" fortzusetzen und niemandem Gehör zu geben, bis sieZürich besondere Weisung erhalten, «l. 1. Den Städten Bremgartcn und Mellingen wird der Entwurf eim'-