I112
August 1581
5W.
MnilMld. 1531, 21. und 22. August.
Staatsarchiv Zürich: Acten Miisseikcieg.
Dem eidgenössischen Commissarius, Heinrich Rahn, wird uns sein Anbringen folgende Antwort crtheill'Es sei dem Herzog die Ankunft des Commissärs wie auch sein gnter Vortrag sehr angenehm, indem erdaraus die Begierde der Eidgenossen erkenne, diesen Krieg bald zu Ende zu führen, wozu der Herzog seiner-seits nichts habe mangeln lassen nnd diel weniger künftig etwas versäumen wolle. Art. 1 betreffend, nämlichdaS Begehren, zur Eroberung des Schlosses Mnsso noch Kriegsvolk, (besonders aber) Geschütz nnd Munitionzu schicken, wird erklärt, der Herzog habe seinen obersten Feldhauptleuteu schriftlich befohlen, diese Frage >">tdem Conimissar nnd andern Hauptleuten zu berathen und das Ergebnis; zu berichten; was dann gemein-sam beschlossen werde, wolle er vollziehen lassen. 2. Schon früher haben die Hanptleutc der Eidgenossen undGraubündncr, neben andern Neuerungen, verlangt daß die 1200 Knechte ans die gegenwärtige Zahl gebrocht(reducirt?) werden; der Herzog sei aber nie (freiwillig) von den Capitcln abgewichen und wäre auch jetzt bereit,zu denselben zurückzukehren. 3. Es freue ihn zu vernehmen, daß die Eidgenossenschaft den Krieg bald zu be-endigen wünsche; soviel ihm gebühre, werde er auch dazu beitragen, wie man augenscheinlich sehen könM>4. Er gedenke auch Vorsorge zu treffen, damit diejenigen, die „einen solchen Frevel" an den Unterthanen der^ Eidgenossen begangen, an ihrem Leibe gestraft werden, soferne man sie zu Händen bringe, sonst aber sie des Landcvzu verweisen und ihre Güter für die Kammer einzuziehen. Nachdem der Herzog erfahren, daß des Mllsfl^Bruder (Joh. Baptist), der aus Lecco entflohen, nach Savoyen gekommen sei, habe er alsbald einen Sccretordahin geschickt, um sich nach ihm zu erkundigen nnd den Herzog um Wegweisnng solcher Personen zu bittenund schädlichen Umtrieben vorzubeugen. 5. Bei dem Inhalt der Capitel wolle der Herzog bleiben; ober dovVerbot der Getreideausfuhr sxi als allgemeine Verordnung erlassen zur Erhaltung des Landes, wie andereFürsten jcweilen es auch thun; die Eidgenossen sollen sich daher begnügen mit dem, was ihnen vergönnt worden,während den Unterthanen des Papstes und der Vcnediger das Gleiche versagt sei; was er hierin gewährt habe,thue er nicht aus Pflicht, sondern ans Liebe, obwohl es seinen Unterthanen Nachtheil bringe, indem derdes Getreides immer mehr aufschlage. Zuerst müsse er um, die Seinigen vor Schaden sichern, dann wolle ergeben, was er vermöge. 0. Sobald er den Beschluß der vereinigten Kriegsräthe vernehme, ob zu Musso Pvl^nöthig sei, werde er thun, was möglich sei. 7. Betreffend die Besoldung dz'r vier Trabanten des Commissi'von Zürich habe er dem Seeretär (Panizono) geschrieben, und die acht Orte haben sich dann mit seil"'»'Anerbieten begnügt; für den Commissar selbst könne er jetzt wegen großer Noth noch nichts zusagen. 8. 11^'die Versprechungen, die man den Hauptleuten gegeben haben solle, werde sich der Herzog erkundigen, da ernichts davon wisse, nnd sich dann weiter erklären. Schließlich verdanke er den bezeigten guten Willen, s-^
Deutsche Origiualausfertigung der herzoglichen Eanzlei. — Auch der Vortrag der (cidgenössisch -bttud»^rischeu) Botschaft liegt in einer Copie von derselben Hand vor. Zur Ergänzung oder Erklärung der Ant>aheben wir nur folgende Puncte heraus:
1. Erinnerung an die Zusage, nach der Einnahme von Monguzzo Geschütz nnd Mannschaft uMusso zu senden.