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August 1531.
II. Auf dieses hohe und ernstliche Ermahnen beider Theile Hut mun die Bünde und deu Landfriedenvorgenommen und sich dann zu folgender Antwort entschlossen: Man sehe leider, wie die Eidgenossen von Zürichund Bern samt ihren Mitverwandten zu den Eidgenossen von den V Orten stehen, was man schmerzlich empfinde,und würde es mit großer Freude wahrnehmen, wenn sie mit einander in gutem Frieden und Einigkeit lebten,die Bünde und den Landfrieden gegenseitig in Treuen hielten; man wollte auch gerne Ehre, Leib und Gut daransetzen, um solches zu Wege zu bringen, und sich keine Kosten, keine Beschwerden und Mühen reuen lasse»,wenn man mit andern Eidgenossen gute und ersprießliche Mittel finden könnte, damit die alte Liebe »ndFreundschaft wieder erneuert würde; wenn aber solche freundliche Mithandlung nicht fruchtbar sein sollte, wa»man nicht verhoffe, so könne man doch ans dem Bund nicht erfinden, daß man mit Glimpf und Ehren einemTheil wider den andern besondere Hülfe leisten und beistehen dürfte, indem man beiden Theilen gleich nütgeschworen habe und schuldig sei, dagegen nach Vermögen für freundliche Mittlnng nichts sparen wolle; hienachbitte man die Eidgenossen, diese Antwort in guter Meinung zu vernehmen, wie sie gegeben werde.
Der Abschied trägt keinen Titel, sondern beginnt mit der Formel: „In gotts nnmcn, Amen. Usf So»»-tag" zc. Die Boten sind nicht genannt. Val. Tschndi weiß von dieser Verhandlung seltsamer Weise nichts- ^Die Namen der Boten von Zürich schöpfen wir aus einer Instruction, die übrigens undatirt ist und nur »»Concepte vorliegt. Aus diesem weitläufigen Acte ist nur eine Stelle, dem Anhang (Gedenkzeddel) entnommen,hier zu bemerken: Nach den Klagen über die Begnadigung Hillbrands, das Tragen der Tannäste zc. wird gesagt'„Item so sy glpch glimpflich von uns reden wellend, daß sp uns gemeinlich lutcrisch buoben oder keibc»nennend; item wenn einer dem andern nun ein früntlichen trunk bringen soll, so mnoß es mit unser Verachtungbeschcchen, also daß der ein spricht, es ist gewiß (gmüß?); so spricht der ander, so weer dich, frommer Herr vonMüß." Folgt »och die Ablehnung eines Ncchtsverfahrcns über den Glaubenszwist. (St. A. Zürich! In-structionen I. 251, 252).
5ZW.
Alnters. 1531, 7. und 8. August.
Staatsarchiv Zürich: Acten II. Cappelerkrieg.
Gesandte: Bern. (Hans Rudolf Nügeli; Bernhard Tillmann). — Lneer». (Bogt Jaeob am Ort.) ltm-(Ammann von Beroldingen).
(7. August: Verhandlung mit der fünförtischcn Botschaft).' I». (8. Aug.) 1. Auf den Vortrag de»'Boten von Bern antworten Bischof und Landrath, in Gegenwart einiger Geistlichen, mündlich durch HauptmannMetzelten: Sie bedanern diese Zwietracht sehr; es dünke sie aber nicht ziemlich, den V Orten den Proviantabzuschlagen bloß solcher Reden wegen; vielmehr sollte man laut der Bünde das Recht darum suchen »ndnicht so gewaltthätig handeln; weil nun Bern zum Krieg Ursache gegeben, so könnten sie dessen Mahnungnicht Folge leisten, wenn es von den V Orten angegriffen würde, da es geschrieben stehe, daß Gewalt M>tGewalt abgetrieben werden möge. Eine schriftliche Antwort geben sie den Boten nicht; sie wollen aber duFrage an ihre Landsgenieinden bringen, ob dieselben im Kriegsfälle zu Bern stehen wollten. Den das Gottcvwort betreffenden Artikel des (breingartischen) Abschieds finden^ sie beschwerlich, da Pfaffen und Winkelpredig^des A. und N. T. vielleicht mit neuen Glossen falsch auslegen würden, woraus große Uebcl erwachsen könnte»,