August 1531.
1099
578.
Freilmrg. 1531, 3. August.
KaiitanSarchiv Freiburg! Rathsbuch Nr. so. Instructionen II. IS. Ttaaisarchib Bern: Allgem. Absch. vv. Stil.
I- Eine Botschaft von Bern — (Beruhard Tillmann, Jacob Wagner) — erinnert an die früher vor-A'tragene» Klagen über die straflos gebliebenen Schmähungen und die von den Schicdbotcn aufgesetztenArtikel, welche die V Orte nicht annehmen wollen, weßhalb es (rcsp. beide Städte) bei der Proviantabstrickung^harre; für den Fall nun, daß daraus irgend etwas Thätliches erwüchse, mahne es kraft des Burgrechts zu'reuem Aufsehen.
II- Darauf erfolgt die Antwort, Freiburg wolle das Burgrecht halten und denen von Bern ihre Lande^ud Leute schirmen helfen; wenn jedoch der gemeinen Herrschaften wegen, in denen die V Orte mitregiercn,
""'che und Krieg entstünde, so belade man sich dessen nicht, weil die V Orte bundesgemäßes Recht geboten^ud die Schmachworte nach Stadt- und Landrccht zu strafen versprochen haben. Die Artikel der Schiedleuteauf den Vortrag (das Anbringen) der beiden Städte aufgesetzt worden, wogegen die V Orte standhaftKlären, sie wollen in ihren alten Glaube» nicht eingreifen lgssen und nicht davon abstehen; deßhalb findeBiburg, daß Zürich und Bern durch Bünde und Landfrieden nicht das Recht erhalten, den feilen Kauf ab-zuschlagen, besonders in den gemeinen Herrschaften. Darum wolle man (Bern), in Betracht daß solches bisher"uht gebraucht worden, freundlich bitten und ermahnen, die Sperre (wenigstens) in den gemeinen HerrschaftenAufzuheben, iudem die Bünde nicht gestatten, daß ein Theil die Angehörigen des ander» widerspenstig mache.' 'volle indessen fortfahren und sich bemühen zu Mitteln, damit ein Krieg vermieden werde.
Das Datum gibt das Frciburger Rathsbuch, das übrigens auf den Eintrag im Jnstructioueubuch hin-weist. — Das Beruer Eremplar ist nicht datirt.
579.
GllMlS. 1531, 6. August (Sonntag vor St. Laurenzen Tag).
Ttaaisarchib Zürich: Acic» II. Cappelerkncg.
Gesandte: Zürich. (Rudolf Stoll; Ulrich Funk?). — V Orte. (Unbekannt).
^ I- 1- Die Botschaft von Zürich trägt dem Landammann und der versammelten Landsgemeinde weitläufig^ und läßt eine Schrift verlesen, mit welchen großen Beschwerden Zürich und andere seiner Mitverwandten" de» V Orten beladen und bedrängt würden, worin, wie sie meinen, die Bünde und der Landfriede ansiecht gehalten werden, weßhalb sie Glarus bitten und ermahnen, ihnen nach Inhalt der Bünde und" Landfriedens beiständig und behülflich zu sein, und begehrt hierüber eine schriftliche Antwort. 2. Dagegen^zudeni") hieben die Gesandten der V Orte ihre Schrift, welche ähnliche Klagen enthält, auch verlesen lassendi'r ^ dingenden Ermahnung, ihnen nach Inhalt des geschlvornen Bundes zum Recht zu verhelfen, alles mit^u und freundlichen Worten.