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4,1,b (1876) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1529 bis 1532
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August 1531.

Es liegt uns nur eine Abschrift aus der ersten Hälfte des XVII. Jahrhunderts vor. Am Kopfe stehstvon späterer Hand, die Notiz: (Das Original)ist in der landlütcn trog, darin st) ire gewarsame haben."

577.

SoloilM'tt. 1531, 2. August (Mittwoch vor Oswaldi).

Kitlltonsarchiv Solothur»! Abschi-de Bd. IS. Rathsbuch Nr. so, p. SIN, sos, sss. Staatsarchiv Ber»! Mg. Abschiede vll. sos.

I. Eine Botschaft von Bern (Peter im Hag, Crispin Fischer) trägt vor, was bisher zwischenden christlichen Städten und den V Orten wegen der Schmähungen gehandelt worden; nun habe es, um weitereUnruhen zu vermeiden, die zu Bremgarten aufgesetzten Schiedmittel angenommen, während die Gegenparteidieselben verwerfe, wiewohl sie göttlich und billig seien; deßhalb sehe es sich veranlaßt, bei dem Abschlag desProviants zu beharren; falls nun die V Orte Gewalt brauchen würden, so wolle es Solothuru hiemit kraftder Bünde und Burgrechte gemahnt haben, ein getreues Aufsehen zu üben und Bern samt dessen Mithaftenbei den erwähnten Artikeln zu handhaben, u. s. w-, worüber nun schriftliche Antwort begehrt wird.

II. Darauf erwidern Räthe und Burger: Sie haben sich bisher keiner Partei anschließen wollen, um indiesen Widerwärtigkeiten desto besser scheiden zu können, wozu sie immer noch geneigt seien, und verhoffen auch,daß das bisanhin weder Bern noch andern Eidgenossen zum Schaden gereicht habe; sie seien gesonnen, in denSachen auch ferner zu Mitteln, wofür jetzt wieder ein Tag in Bremgarten anberaumt worden, und wünschin,daß mit Gottes Hülfe ein freundlicher Vertrag erreicht und ein Krieg verhütet werde; darum können sie sichüber die obige Mahnung jetzt nicht entschließen, sondern bitten Bern, das freundlich aufzunehmen. Und weiles wohl zu erwägen wisse, was aus einem Kriege für die Eidgenossenschaft erfolgen könnte, so bitte man iszum höchsten und dringlichsten, alle Dinge wohl zu betrachten und auch in dem Fall, daß es nicht erreichte,was es von Rechts wegen glaube fordern zu können, sich um gemeiner Wohlfahrt willen friedsam finden zulassen; soweit man diesseits bei der Gegenpartei etwas Gutes auswirken könne, wolle man dann Hinwiderkeine Opfer sparen.

1) Aus der Berucr Justructiau (II. 94, 95) ist ungeachtet ihrer weitläufige» Fassuug nichts Erheblicheanzuführen. Dagegen mag eine Stelle aus dem Solothurncr Rathsbuch Erwähnung finden, welche den V Orte»etwas pratik mit den Kciserschen ze tryben" vorwirft,gar nach dem gelych, so si voruacher mit küng Ferd^uando gemacht"; doch sei darüber noch kein gründlicher Bericht erhältlich gewesen.

2) Am gleichen Tage wurde eine Zuschrift der V Orte verhört und darauf beschlossen, ihnen nichts MWsagen, sondern schriftlich zu bedenken zu geben, was aus Kriegen erwachsen könne, und daß, da die Schiedlcuüin den vorgeschlagenen Mitteln einig gewesen, diese wohl annehmbar seien; wenn dies dennoch nicht geschähe, stsollen (die V Orte) den Tag in Bremgarten besuchen, zc. Rathsbuch so, p.